Unzuverlässiger Anwalt im Fall Missbrauch

Hallo!

Ich wurde (vom Herrn K, in Pension) in meinen Kindesjahren sexuell missbraucht und habe dies auch schon angezeigt.
Das Urteil ist gefällt und er hat seine Strafe abgesessen!
Ich bekomme einen größeren Betrag an Schmerzensgeld, Welches monatlich in einen kleineren Betrag exekutiert wird, an meinen Anwalt und dann von Diesen an mich überwiesen wird. 

Und nun zu meinem Problem:
Laut Gericht muss der Täter alle noch fälligen Gerichtskosten übernehmen, dies heißt, er muss einen bestimmten Betrag (etwa 3500€) der bei meinem Anwalt noch offen ist bezahlen. 
Mein Anwalt möchte diesen Betrag wie folgt erhalten:
Er möchte das, meiner Meinung nach, für mich exekutierte Geld für eine bestimmte Zeit (etwa ein Jahr) einbehalten. Bis er seinen Betrag eben erhalten hat!
Derweil überweist er mir mein Geld monatlich, sehr unregelmäßig, erst nach mehreren Anrufen und sehr widerwillig.
Sollte er mit seinem Vorhaben durchkommen bekomme ich meine Summe an Schmerzensgeld natürlich trotzdem, muss jedoch noch länger darauf warten. 

Ist es so gerechtfertigt, dass mein Anwalt seine Gerichtskosten, welche Herr K bezahlen muss, einfach vom eigentlich für mich exekutiertem Geld nehmen darf?
Meiner Meinung nach geht mich das Thema Gerichtskosten, welche Herr K bezahlen muss, nichts mehr an.
Also sollte mein Anwalt selbst dafür sorgen, dass er sein Geld bekommt.
Und ich finde es nicht fair, dass mein Anwalt dieses Geld auf diese Art und Weise erhalten möchte!
Immerhin habe ich mehrere Jahre öfters meine Geschichte immer und immer wieder erzählt, mich damit beschäftigt und um mein Recht gekämpft. 

Ist es möglich den Anwalt zu wechseln und gibt es für diesen Fall eventuell eine Hilfe (z.B. Beratungsschein) oder sogar einen kostenlosen Anwalt (gibt es bei Missbrauchsfällen, soweit ich weiß)?
Denn mittlerweile habe ich das Vertrauen zu meinem Anwalt verloren und möchte wechseln.
Ich weiß nicht wie viel Geld er noch bekommt, wie viel ich monatlich bekommen sollte und ob er sich einfach etwas behält.
Natürlich habe ich schon mehrere Male versucht mit Ihm zu reden, jedoch vergeblich.
Er lässt mich nicht aussprechen, wird unfreundlich und redet nur wirres Zeug!
Auch mit Mail Kontakt habe ich es schon mehrmals versucht, keine Antwort!
Damals hatte mir meine Mutter meine Last abgenommen und ist die Gerichtswege für mich gegangen. Mein Anwalt ist auch Ihrer und Dieser hat sie schon mehrmals mit Ausdrücken wie „Sie sind richtig dämlich!“ oder „Wie kann man nur so blöd sein!“ oder „Klar Blondinen!“ beleidigt.
Und das nur, weil Sie nicht wollte dass er sich das für mich Exekutierte Geld einbehält.
Ja, wir streiten schon lange! 

Weiteres möchte ich wechseln, da ich einfach nicht zur Ruhe komme und mit dem Thema nicht abschließen kann. Vermutlich auch wegen dem Anwalt.Ich bin vor kurzem im Spital gelegen, war lange im Krankenstand und verlor meinen Job.Die Ärzte sind davon überzeugt, dass ich rein körperlich gesund bin, alles an meinem psychischen Zustand lag und ich eine Therapie machen muss.
Kann mir diese aber nicht leisten!
Gibt es dafür eine Unterstützung oder kann ich das einklagen?

Ich hoffe Sie können mir helfen und bedanke mich jetzt schon.
Liebe Grüße aus Österreich

Das man eine Strafe, Kosten oder Forderungen in „Raten“ zahlt ist keine Sache die ein „Anwalt“ beeinflussen kann. Meist hat der Schuldner kein Vermögen und nur ein geringens Einkommen daher die Ratenzahlung. Da hilft auch ein neuer Anwalt nichts…
Mit dem Titel kann man auch selber den Gerichtsvollzieher beauftragen.

Und wegen des bösen Anwalts. Eigentlich ist es „üblich“ das der Mandant seinen Anwalt bezahlen muss, dabei ist es dem Anwalt egal ob und wie der sein Geld vom Gläubiger bekommt. Das von den „Raten“ abzuziehen und zu warten ist eher eine Gefälligkeit.

Hat der Gegner Geld oder Vermögen kann man das sicher auch vollstrecken. Wenn einem das zu doof ist verkauft man die Forderungm für leider wenig Geld.

Ich habe nie gesagt, dass ich es beeinflussen möchte, dass ich das Geld in Raten bekomme. Das ist völlig in Ordnung für mich. Ich möchte einen neuen Anwalt weil dieser mir mein Geld nicht überweißt wenn ich ihn nicht jedes Monat danach frage.
Meine Frage war ob er das Geld dass er vom Schuldner bekommt einfach von dem Geld das für mich exekutiert wird (habe ja lange genug darum gekämpft) einbehalten darf?
Er bekommt kein Geld mehr von mir! Keinen Cent schulde ich ihn!

Ich sagte auch nie dass ich meinen Anwalt nicht bezahlt habe, habe genug Geld bei ihm liegen lassen. Aber der Täter muss den rest meiner Anwaltskosten übernehmen, da er verurteilt wurde! Also schulde ich ihm nichts mehr.

Danke
lg

Staranwalt? haha

Das s man eine Strafe, Kosten oder Forderungen in „Raten“ zahlt
ist keine Sache , die ein „Anwalt“ beeinflussen kann. Meist hat
der Schuldner kein Vermögen und nur ein geringens Einkommen
daher die Ratenzahlung. Da hilft auch ein neuer Anwalt
nichts…

Nur ist hier der Verurteilte in der Schuld, nicht die Klägerin.
Die Gerichtskosten kann der Anwalt also nicht vom Opfer einziehen, sondern muss sich an den Verurteilten halten, der es ihm ja dann auch in Raten zahlen kann.

Mit dem Titel kann man auch selber den Gerichtsvollzieher
beauftragen.

Muss sie nicht, denn sie steht nicht in seiner Schuld.

Und wegen des bösen Anwalts. Eigentlich ist es „üblich“ das
der Mandant seinen Anwalt bezahlen muss, dabei ist es dem
Anwalt egal ob und wie der sein Geld vom Gläubiger bekommt.

Ja, aber wenn ein Prozess gewonnen wurde, zahlt die Gegenseite, die verloren, hat, die Prozesskosten.
Mag ja bei einem „Staranwalt“ anders sein…

Das von den „Raten“ abzuziehen und zu warten ist eher eine
Gefälligkeit.

blablalba

Hat der Gegner Geld oder Vermögen kann man das sicher auch
vollstrecken. Wenn einem das zu doof ist verkauft man die
Forderungm für leider wenig Geld.

blablabla

lasset doch sin, wenn du keine Ahnung hast!

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Danke Fogari!

Dachte schon ich denk falsch.
Ich hoffe ich bekomm hier trotzdem noch eine vernünftige Antwort!

lg

Die Gerichtskosten kann der Anwalt also nicht vom Opfer
einziehen, sondern muss sich an den Verurteilten halten, der
es ihm ja dann auch in Raten zahlen kann.

soweit mir bekannt ist, hat hier der kläger den anwalt beauftragt. und an den wendet sich der anwalt auch. und dieser wiederum kann sich die anwaltskosten als schadensersatz dann vom verurteilten zurück holen. zusätzlich zu den übrigen ansprüchen.

ist doch nun wirklich nichts neues, dass der die musik zu bezahlen hat, der sie bestellt hat. und es ist auch nicht das erste mal, dass ein kläger zwar recht bekommt, aber mangels masse auf seinen anwaltskosten sitzen bleibt.

siehstr du das anders? wenn ja, warum?

Es ist gerichtlich festgelegt dass Herr K meine Anwaltskosten übernehmen muss!
Noch einmal: Ich habe meinen Anwalt anfangs bezahlt und die kosten die noch offen sind muss der Täter übernehmen! Nicht ich!

Schadensersatz bekomme ich vom Herrn K da er mich missbraucht hat! Das hat nichts mit den kosten meines Anwaltes zu tun. Ist ein ganz anderes Thema. Jedoch möchte der Anwalt das Geld welches Herr K ihm noch schuldet (nicht ich) von meinem Exekutionsbetrag einbehalten, ist der Betrag abgedeckt, bekomme ich mein Schmerzensgeld wieder! Jedoch würde dies wieder ein Jahr dauern.

Tut mir leid falls ich mich undeutlich ausdrücke,ich hoffe ich habe es jetzt verständlich erklärt!

Hallo,

da scheint ein Missverständnis vorzuliegen. Ohne jetzt den genauen § im österreichischen Recht (die ganzen Begrifflichkeiten klingen so danach) zu kennen, dürfte es auch da vermutlich nicht anders laufen als hier: Auch wenn ein Gegner zur Kostentragung verurteilt wird, heißt dies noch lange nicht, dass das danach auch tatsächlich funktioniert!

Ist da nämlich nichts zu holen, zahlt unter dem Strich derjenige seinen Anwalt, der die Musik bestellt hat. Denn es geht bei der Kostentragung durch den Gegner nur um einen Erstattungsanspruch bzgl. Kosten, die man selbst verursacht und an sich auch zu zahlen hat (aber die lt. Gericht auch angemessen waren, um angesichts des Verfahrensausgangs grundsätzlich erstattungsfähig zu sein). Aber bitte den kleinen, feinen Unterschied beachten, dass es hier nur um die Erstattung geht, und nicht darum, dass diese Kosten direkt beim Gegner anfallen würden!

Jetzt müsste man natürlich bzgl. der einzelnen geltend gemachten und in Vollstreckung befindlichen Ansprüche mal mehr Kenntnis im Detail bekommen. Aber so ganz aus der Luft gegriffen dürfte der Anspruch des Anwalts, irgendwann auch mal seine Arbeit aus den ganzen fließenden Raten bezahlt bekommen zu wollen, nicht sein. Und seiner Mandantin kann es doch ohnehin egal sein, ob da jetzt bzgl. Pfändungsfreibetrag des Täters dann weniger an sie fließt, solange parallel die Gebühren des Anwalts gepfändet werden, oder der (warum eigentlich?) sich hinten an stellt, und dann ggf. nichts mehr vom Täter bekommt, und sich dann an seine Mandantin wendet.

Eins jedenfalls sollte klar sein: Der Anwalt ist nicht die Heilsarmee! Er hat einen Auftrag erfüllt, und darf dessen Bezahlung erwarten (auch dann, wenn ggf. vom Täter nichts zu holen ist). Das mag jetzt nicht die gewünschte Antwort sein, aber so dürfte es auch in Österreich vermutlich sein.

Gruß vom Wiz

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Hallo!

Es gibt wenn schon dann immer nur einen Kostenersatzanspruch der Partei, es gibt keine Beschlüsse, dass der Gegner den eigenen Anwalt zahlen muss. D.h. an Hand dieser Beschreibung ist kein Fehlverhalten des Anwaltes erkennbar. Der, der den Anwalt beauftragt ist Schuldner des Anwaltes. Der Anwalt hat nach § 19a RAO ein gesetzliches Pfandrecht an der einzubringenden Forderung, darf sie also auch dementsprechend auf Kosten einbehalten, was jeder vernünftige Anwalt auch tun wird.

Zwei Dinge allerdings:

Es ist zu prüfen ob es Ansprüche gegen den Staat nach dem Verbrechensopferschutzgesetz gibt.

Gruß
Tom

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Hallo!

Es ist peinlich, dass man für so einen Unsinn Sternchen kriegt!

Das s man eine Strafe, Kosten oder Forderungen in „Raten“ zahlt
ist keine Sache , die ein „Anwalt“ beeinflussen kann. Meist hat
der Schuldner kein Vermögen und nur ein geringens Einkommen
daher die Ratenzahlung. Da hilft auch ein neuer Anwalt
nichts…

Nur ist hier der Verurteilte in der Schuld, nicht die
Klägerin.

Der Mandant schuldet dem Mandatar (Anwalt) das Honorar. Der Anwalt hat nur (!) gegen seinen Mandanten einen Anspruch. Der Kostenzuspruch ist ein Anspruch des Mandanten (!) gegen den Gegner!

Wirtschaftlich heißt das: das Einbringlichkeitsrisiko trägt der Mandant.

Die Gerichtskosten kann der Anwalt also nicht vom Opfer
einziehen, sondern muss sich an den Verurteilten halten, der
es ihm ja dann auch in Raten zahlen kann.

Genau umgekehrt wie gesagt: der Anwalt kann das Honorar nur von seinem Mandanten verlangen. Egal ob Opfer oder sonstwas.

Und wegen des bösen Anwalts. Eigentlich ist es „üblich“ das
der Mandant seinen Anwalt bezahlen muss, dabei ist es dem
Anwalt egal ob und wie der sein Geld vom Gläubiger bekommt.

Ja, aber wenn ein Prozess gewonnen wurde, zahlt die
Gegenseite, die verloren, hat, die Prozesskosten.
Mag ja bei einem „Staranwalt“ anders sein…

Nein, ist immer genauso wie geschildert

Gruß
Tom

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