Guten Abend,
ich war schon auf der Suche beim googlen etc. aber konnte nichts definitives finden. Mich würde interessieren, ob und wenn ja, dann wie lange Musikdateien sein dürfen, die man beispielsweise bei rapidshare.com oder ähnlichen Websites hochladen kann um den Link dazu dann auf anderen Websites, wie zB Musik-Foren anzugeben. Sind 30 Sekunden im Rahmen oder gibt es andere Bestimmungen? Muss man ab einer bestimmten Dauer mit der GEMA in Verbindung treten, wenn es sich um Urheberrechte handelt? Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich im Voraus.
Grüße
geronimobosch
Immer diese Gerüchte
Sind 30 Sekunden im Rahmen oder gibt es andere Bestimmungen? Muss man ab einer bestimmten Dauer mit der GEMA in Verbindung treten, wenn es sich um Urheberrechte handelt?
Es gibt keine festgelegte Grenze. Es gibt nur die Faustregel: Wenn man es erkennen kann. Und können auch mal nur 200 ms eines charakteristischen Klanggebildes sein.
Die GEMA ist nur der Inkassoverein der Klangkünstler. Für Urheberrechte ist der Urheber (Autor, Komponist) bzw. sein Vertreter (Verlag, Agentur, sog. Plattenfirma, …) der richtige Ansprechpartner.
Es gibt allerdings bei der GEMA für Online-Nutzung von Musik selbst einsehbar Tarife: http://www.gema.de/musiknutzer/
Gruß
Stefan
Ergänzend bleibt zu sagen, dass jeder Ausschnitt aus einer CD nicht ohne weiteres veröffentlicht werden darf (und das wäre hier der Fall), egal wie kurz, warum? LEISTUNGSSCHUTZRECHTE, diese werden von der GVL wahrgenommen und von der GEMA abgerechnet…