Uploaden von Fake-Daten strafbar?

Hallo,

ist das Hochladen von zb einer Zipdatei namens SpielXY.zip, dass aber nur eine Textdatei text.txt enthält, in irgendeiner Form strafbar, belangbar,o.Ä. etc ? Wenn man diese Datei bei einem File-Hoster uploadet?

Damit würde man ja andere User täuschen, jedoch nichts illegales hochladen. Eine Datei kann man doch so nennen wie man will?

Vielen Dank für eine Antwort

grüße beginner01

Hallo,

Also kann man die Dateien Angela Merkel, Aral und Hangover2 nennen?

Nein. Namensrechte, markenrechte, Urheberrechte können verletzt sein.

VG
EK

Hallo,

Also kann man die Dateien Angela Merkel, Aral und Hangover2
nennen?

Nein. Namensrechte, markenrechte, Urheberrechte können
verletzt sein.

ähhhh.

Das erkläre mal genauer. Wenn ich eine Textdatei ARAL.TXT nenne, verletze ich automatisch Rechte Dritter? Wohl kaum.

Zum einen bezieht sich ein Rechtsschutz nicht global auf alles, zum anderen ist nicht jede Verwendung eines geschützten Namens eine Rechtsverletzung.

Das müssten schon sehr spezielle Umstände sein, aus denen sich eine Rechtsverletzung konstruieren ließe…

Gruß

S.J.

Hallo,

vielleicht solltest Du den genauen Sachverhalt und nicht nur die Hälfte schildern.

ist das Hochladen von zb einer Zipdatei namens SpielXY.zip,
dass aber nur eine Textdatei text.txt enthält, in irgendeiner
Form strafbar, belangbar,o.Ä. etc ? Wenn man diese Datei bei
einem File-Hoster uploadet?

Nein. Das Uploaden stellt keinen Straftatbestand dar.

Damit würde man ja andere User täuschen, jedoch nichts
illegales hochladen.

Wieso „andere User täuschen“? Wenn man irgendwo eine Datei speichert, täuscht man doch keinen. Also: Was genau ist da geplant?

Eine Datei kann man doch so nennen wie man will?

Im Prinzip schon. Solange ich Dateien auf meiner Festplatte speichere, trifft das zu. Wenn ich aber andere Sachen damit mache, kann das anders aussehen. Und wenn ich damit jemanden täusche und diese in betrügerischer Absicht verwende ist es natürlich im Gesamtzusammenhang strafbar.

Gruß

S.J.

Hi,

unter Strafe steht die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material. 1,4GB Dummy Daten(zB nur Nullen) mit dem Namen „geschütztes Werk“ zu verbreiten ist keine Verletzung des Urheberrechts weil kein urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet wird.

MFG

Safrael hat es erkannt.

Genau darum ging es in der Frage. Man will eine Dummydatei namens zB „KDE-Die Eroberung der Entenstadt“ (fiktives/r Spiel/Film) bei einem FileHoster hochladen.

Erlaubt/Unerlaubt? (Safrael meint also erlaubt)

Danke bis hier her. Freue mich auf weitere Antworten

Hallo,

Genau darum ging es in der Frage. Man will eine Dummydatei
namens zB „KDE-Die Eroberung der Entenstadt“ (fiktives/r
Spiel/Film) bei einem FileHoster hochladen.

Erlaubt/Unerlaubt? (Safrael meint also erlaubt)

wie ich bereits schrieb: Der Upload ist erlaubt. Erfolgt der Upload aber in der Absicht jemanden zu täuschen und sich damit einen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist das nicht erlaubt. In dem Fall wäre es aber auch egal wie die Datei heißt.

Kurzum: Wenn ich eine 4.3 GB große Datei namens Windows7.iso auf einen Server packe ist das nicht zu beanstanden. Wenn ich aber von jemandem 30 Euro dafür kassiere, dass er sich Windows7 von meinem Webspace laden kann, und er dafür nur Datenmüll bekommt, wäre das schlicht weg strafbarer Betrug.

Insofern nochmals die Bitte nach mehr Details. Bei Fragen wie „ist es eigentlich erlaubt…“ werden aus den Antworten meist die falschen Schlüsse gezogen. Wenn etwas grundsätzlich erlaubt ist, kann das unter bestimmten Umständen durchaus nicht zulässig sein.

Gruß

S.J.

Danke

Nein sowas werde ich nicht machen. Es geht darum, dass man pro Download gewisse Punkte bekommt in seinem Punktekonto. Der Downloader gibt mir sozusagen Punkte, weil er „irgendeine“ Datei runterläd.

Um den Download appetitlich zu machen, verschleiere ich die DummyDatei mit einem ansprechenden Namen.

Ob das nun moralisch in Ordnung ist, bleibt jedem selbst überlassen. Ich wollte nur wissen, ob das so Ok ist.

Nach dieser Aussage von mir oben geschildet, ändert sich etwas an der „rechtslage“ ?

Ansonsten: Vielen Dank für eure bemühungen :smile:

Hallo,

Nein sowas werde ich nicht machen. Es geht darum, dass man pro
Download gewisse Punkte bekommt in seinem Punktekonto. Der
Downloader gibt mir sozusagen Punkte, weil er „irgendeine“
Datei runterläd.

dem wird ja ganz sicher irgend eine näher bestimmte Vereinbarung zugrunde liegen. Wird diese mit dem Upload von „Datenmüll“ eingehalten?

Nochmals: Pauschal kann man so eine Frage beantworten. Ob diese pauschale Antwort für die Klärung eines doch deutlich detaillierten Sachverhaltes ausreichend ist, wage ich zu bezweifeln.

Gruß

S.J.

Hallo,

fassen wir zusammen. Da benutzt einer fremde Namens- oder sogar Markenrechte, indem er Software zum Download anbietet unter diesem Namen, um damit ein Geschäft zu machen. Klassischer Verletzungstatbestand.

Obendrein muss ggf. der User Punkte oder Geld für das herunterladen aufwenden, was ein klassischer betrug wäre, wenn diese Plattform so funktioniert.

VG
EK

Hallo,

fassen wir zusammen. Da benutzt einer fremde Namens- oder
sogar Markenrechte, indem er Software zum Download anbietet
unter diesem Namen, um damit ein Geschäft zu machen.
Klassischer Verletzungstatbestand.

da der Fragesteller trotz zweimaliger Bitte nur dürftige Infos bereitstellt, lässt sich das eben nicht so einfach zusammenfassen…

Gruß

S.J.

Hallo,

Ist für mich klar. Da gibt es eine Plattform, bei der man nach eigenem Upload und Download durch andere User Punkte bekommt, mit denen man seinerseits andere Software downloaden kann, um die Gegenseitigkeit zu erzwingen. Der fragesteller will nun Blödsinn unter begehrtem Namen einstellen, um sich diese punkte zu erschleichen.

Welche Infos braucht man hier noch, um zu wissen, dass davon abzuraten ist. Das Vorhaben verstößt sicher gegen die Nutzungsbedingungen, Namens- oder Markenrechte und kann, wenn der Download Punkte kostet, sogar strafbar sein.

VG
EK

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