Ups da fehlt doch was!

Hallo,
bei einem Haus (Altbau vor 1900) gibt es eine Zeichnung vom Amt wo das Haus mit den dazu gehörigen Grundstücken zu sehen ist.
(Komm gerade nicht auf den Namen dieser Zeichnung)
Aber da fehlt ein ganzes Stück von Haus, nämlich ein Anbau der warscheinlich schon ca 30 Jahre da drann ist.

Wenn man jetzt dieses Haus mit Grundstück und Anbau kaufen will gibts da Probleme? Wenn ja wie könnten die Aussehen?

mfg

Bert

Hallo !

Fehlende Baugenehmigung!

Könnte aber verjährt sein! Könnte!

mfgConrad

Hallo Bert,

ist es nur eine Bauzeichnung etc. ist es piepschnurzegal. Anders sieht es bei den Auszügen aus dem Katasteramt aus. Fehlt dort was kann es ohne Baugenehmigung errichtet worden sein. Dann mit dem Bauamt in Verbindung setzen. Ist es verjährt, o.K. Andernfalls sollte der derzeitige Baubesitzer die fehlende Genehmigung noch beantragen.
Dazu muss ein Plan gezeichnet werden, ein Bauvorlageberechtigter (Architekt, Bautechniker etc.) muss das absegnen.

Gruß elmore

Hallo,

da muss man jetzt vorsichtig sein, denn es kann zwar durchaus sein, dass entsprechende Liegenschaftskarten mal unrichtig sind, es kann aber auch sein, dass es sich hier um einen Schwarzbau handelt. Ob dieser dann stehen bleiben darf, ist u.U. eine heikle Frage.

Dementsprechend würde ich vor dem Kauf einige Bilder von dem Objekt machen und damit zum zuständigen Bauamt gehen. Die können dann üblicherweise recht schnell eine Auskunft darüber geben, ob es hierfür eine Baugenehmigung gab bzw. hätte geben können, und wie es mit dem Bestandsschutz für den Anbau aussieht.

Wir hatten das Thema bei der Übernahme und dem Anbau an ein Objekt von 1933 auch. Ich habe dann selbst das Haus neu vermessen und neue Pläne gezeichnet und dann eigentlich damit gerechnet, dass diese „Diskussionsgrundlage“ dann noch mal von einem Profi neu gezeichnet werden müsste. Dies war aber glücklicherweise nicht nötig, und meine eigenen Zeichnungen reichten für alle Behördengänge aus. Nach dem Anbau erfolgte dann jetzt eine neue Einmessung des Gesamtobjekts in das Grundstück durch die zuständige Behörde.

Gruß vom Wiz

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Hallo,
ab wann wäre das den Verjährt?

mfg

Bert

Hallo,
ab wann wäre das den Verjährt?

Das weiß ich nicht genau. Die Regeln sind in jedem Bundesland anders und vor einigen Jahren geändert worden.
Frag mal nach beim zuständigen Bauamt.

mfgConrad

Ich habe dann selbst das Haus neu
vermessen und neue Pläne gezeichnet und dann eigentlich damit
gerechnet, dass diese „Diskussionsgrundlage“ dann noch mal von
einem Profi neu gezeichnet werden müsste. Dies war aber
glücklicherweise nicht nötig, und meine eigenen Zeichnungen
reichten für alle Behördengänge aus. Nach dem Anbau erfolgte
dann jetzt eine neue Einmessung des Gesamtobjekts in das
Grundstück durch die zuständige Behörde.

Hallo Wiz,
was Bert gesehen hat, war wahrscheinlich eine Flurstückskarte/Katasterkarte. Was du gezeichnet hast, war ein Lageplan.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Hallo,

was Bert gesehen hat, war wahrscheinlich eine
Flurstückskarte/Katasterkarte. Was du gezeichnet hast, war ein
Lageplan.

Nö, ich habe einen neuen Grundriss gezeichnet. Bei Berts Schilderung kann beides gemeint sein.

Gruß vom Wiz