vor 13 Jahren (1998) wurde ein Mobilfunkvertrag geschlossen.
das Handy ging kaputt, ein neues gab es nicht; Kündigung des Vertrags nicht möglich
deshalb wurde die Grundgebühr nicht bezahlt
nach 6 Monaten kündigt der Mobilfunkanbieter den Vertrag, wegen Zahlungsrückstand
einige Zeit später Mahnbescheid an inzwischen veraltete Adresse. Mahnbescheid lag bei der Post, wurde nicht abgeholt oder nachgesendet, gilt aber als zugestellt
Eintrag bei der Schufa
Jetzt (2010) Schufaeintrag entdeckt! Schufaeintrag läuft auf Mobilfunkanbieter. Mahnbescheidsdaten nicht vorhanden!
Anruf und diverse Email an Mobilfunkanbieter. Keine Daten mehr vorhanden! Alte Telefonnummer und Vertragsdaten sind nicht mehr bekannt.
Schufaeintrag wird aber nicht zur Löschung freigegeben!
Nun meine Frage: Wie kann man denn dann die Löschung erreichen oder die Forderung bezahlen? Zum Zeitpunkt der Kündigung belief sich die Summe auf 120 DM. Kann man einen Vergleich anbieten und wenn ja, wie macht man das?
Ich kenn mich da absolut nicht aus! Wär schön, wenn jemand weiterhelfen könnte.
Ich würde zunächst versuchen, beim zuständigen Mahngericht Akteneinsicht zu erhalten.
Wenn wirklich nur ein Mahnbescheid und nicht auch noch ein Vollstreckungsbescheid zugestellt worden ist, wäre der nächste Schritt dann, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen und die Durchführung des streitigen Verfahrens zu beantragen. Da die Gegenseite den Anspruch nicht begründen kann bzw. der Anspruch verjährt ist, ist schnell ein abweisendes Urteil im Land. Dann hat man auch was in der Hand, um im nächsten Schritt die Gegenseite zur Löschungsbewilligung zu zwingen.
Vielen Dank für deine Antwort, aber leider hilft mir das noch nicht viel weiter.
Das Problem ist ja, dass das zuständige Gericht nicht bekannt ist. In der Schufaauskunft ist nur der Mobilfunkanbieter mit einer offenen Forderung eingetragen. Sogar die Höhe der Forderung ist nicht angegeben.
Ob ein Vollstreckungsbescheid zugesandt wurde, kann auch keiner sagen.
Meines Wissens kann man gegen einen Mahnbescheid 14 Tage Widerspruch einlegen, sonst wird er rechtskräftig. Verlängert sich die Widerspruchsfrist unbegrenzt?
Welche Möglichkeit hat man das zuständige Mahngericht ausfindig zu machen?
Das Problem ist ja, dass das zuständige Gericht nicht bekannt
ist.
Doch, ist es. Das steht im Gesetz. Man braucht nur den Firmensitz des Gläubigers.
Ob ein Vollstreckungsbescheid zugesandt wurde, kann auch
keiner sagen.
Doch, das steht in der Akte.
Meines Wissens kann man gegen einen Mahnbescheid 14 Tage
Widerspruch einlegen, sonst wird er rechtskräftig. Verlängert
sich die Widerspruchsfrist unbegrenzt?
Es gibt keine Widerspruchsfrist und Mahnbescheide werden auch nicht rechtskräftig. Widerspruch kann so lange wirksam eingelegt werden wie der Gläubiger keinen Vollstreckungsbescheid beantragt, und das darf er frühestens nach zwei Wochen. Übrigens fällt die Wirkung des Mahnbescheides komplett weg, wenn der Gläubiger sich sechs Monate lang nicht rührt.
Welche Möglichkeit hat man das zuständige Mahngericht
ausfindig zu machen?