Urbaubsanspruch bei Vorzeitigem Auscheiden

Hallo,
ich habe per Auflösungsvertrag mein Arbeitsverhältnis zum 30.11.2010 gekündigt. jetzt will mir der Arbeitgeber 4 (3 vom normalen Urlaub und 1 vom Zusatzurlaub) zuviel in Anspruchsgenommene Urlaubstage vom letzten Gehalt abziehen.
Nun ist es aber so das ich einen Gesamturlaub von 31 Tagen + 4 Tage Zusatzurlaub wegen Schichtarbeit (TVÖD § 27) hatte.
Der Urlaub wurde natürlich schon komplett in Ansrpuchgenommen.

Ich war hier von 20.09.2007 - 30.11.2010 angestellt.
Es handelt sich um den Tarifvertrag des TVÖD.

Habe da was im Bundesurlaubsgesetz das da in der 2 jahreshälfte nichts mehr abgezogen werden darf. Ist das so richtig?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke schomal im Voraus.

Hallo,

der Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (20 Tage bei 5-Tage-Woche) muss bei Ausscheiden im 2. Halbjahr des Kalenderjahres voll gewährt werden. Dies bezieht sich allerdings nicht auf den Urlaub nach TVöD. Die Kürzung ist demnach korrekt.

MfG
Angelsfear