Hallo,
ich habe per Auflösungsvertrag mein Arbeitsverhältnis zum 30.11.2010 gekündigt. jetzt will mir der Arbeitgeber 4 (3 vom normalen Urlaub und 1 vom Zusatzurlaub) zuviel in Anspruchsgenommene Urlaubstage vom letzten Gehalt abziehen.
Nun ist es aber so das ich einen Gesamturlaub von 31 Tagen + 4 Tage Zusatzurlaub wegen Schichtarbeit (TVÖD § 27) hatte.
Der Urlaub wurde natürlich schon komplett in Ansrpuchgenommen.
Ich war hier von 20.09.2007 - 30.11.2010 angestellt.
Es handelt sich um den Tarifvertrag des TVÖD.
Habe da was im Bundesurlaubsgesetz das da in der 2 jahreshälfte nichts mehr abgezogen werden darf. Ist das so richtig?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke schomal im Voraus.