Servus Experten !
Nehmen wir an, Bürger A hat auf legalem Weg (Kauf) eine Software erworben. Diese SW enthält auch ein kleines Handbuch (pdf), in dem die Funktionen der SW grundsätzlich, aber auch nur sehr kurz und knapp erklärt werden.
A beschäftigt sich intensiv mit der SW und beschließt, da es nach seiner Kenntnis so etwas noch nicht gibt, ein Benutzerhandbuch zu schreiben, in dem nicht nur Grundfunktionen, sondern jede Menge Details, Anwendungsbeispiele, Anwender-Übungen etc. zur Sprache kommen (ähnlich z.B. solcher Werke wie „Windows für Dummies“, " das Excel Kompendium" etc.).
Kann er das einfach so machen und einem Verlag anbieten, oder braucht er die Genehmigung des SW-Herstellers? Und gibt es sonst noch irgendetwas juristisch relevantes hinsichtlich Lizenz- Urheber- und sonstigen -rechts zu beachten?
Danke im Voraus für Antworten und
Grüße aus Wien
Helmut