nur mal zur Klarstellung das Urheberrecht an sich kann in DE überhaupt nicht weitergegeben werden. Nur die Nutzungsrechte können abgegeben werden.
Was ist zu beachten wenn Person A die Daten in Buchform
veröffentlichen will?
Ganz korrekt: Die Urheber der Rezepte stimmen dem ausdrücklich zu (am Besten schriftlich).
Muss jeder Autor eines Datensatzes im Buch genannt werden?
Wäre dann üblich, aber nicht zwingend. Ist sozusagen der moralische Lohn für die Freigabe der unentgeltlichen Verwertung.
Meine Empfehlung: Rezeptbücher gibt es en masse. Wenn es einen wirklich guten Grund gibt, warum sich dieses Buch aus der Masse hervorheben soll, dann geh schon mal zu einem PASSENDEN Verlag - und zwar möglichst persönlich vorstellig und bringe gleich das Thema auf diese Frage. Wenn die sich nicht auskennen …