Urheber- und Nutzungsrecht an Schauspielführung

Hallo,

vielleicht kann mir jemand bei diesem Thema weiterhelfen:

Ich habe im letzten Jahr für einen örtlichen Verein den Text für eine Schauspielführung geschrieben und diese auch inszeniert. Für diese Tätigkeit als freischaffende Autorin und Regisseurin erhielt ich ein Honorar von 300,00 €. Es wurde kein schriftlicher Vertrag aufgesetzt, in dem die Abgabe von Nutzungsrechten o.ä. genauer bestimmt wurden, lediglich mündliche Absprachen, dass ich den Text schreiben und inszenieren würde, gegen die genannte Bezahlung. Der Verein selbst verdient(e) an der Führung nichts. Als eigentlicher Veranstalter trat die örtliche Tourismusbehörde auf, die bei den Veranstaltungen das Eintrittsgeld der Besucher erhielt und die Schauspieler entlohnte, mir selbst aber für die Erstellung des Textes nichts bezahlt hat. Ich habe auch keine Tantiemen o.ä. für die Nutzung des Textes bei mehreren Aufführungen erhalten.

Nun wäre meine Frage: wer besitzt nun welche Rechte an meinem Text und an seiner Nutzung durch Aufführungen? Kann ich das Nutzungsrecht einer oder beider Parteien einschränken? Und wenn ja, müsste ich an jemanden „Ausfallzahlungen“ leisten, da ja durch eine Absage der Führung Gewinnverluste entstehen?

Herzlichen Dank im Voraus für Eure Hilfe - bin für jeden Hinweis dankbar!

Hallo chiatze,

also grundsätzlich liegen die Urheberrechte sowieso bei Dir, sie sind unveräußerbar und bleiben bis zum Lebensende bei Dir (und darüber hinaus bei Deinen Erben).

Was die Nutzungsrechte betrifft: Das kommt jetzt auf die mündlichen Absprachen an, die ihr getroffen habt. Offensichtlich hast Du eingewilligt, dass der Text für die Führungen genutzt werden darf. Dahinter kannst (und solltest) Du nicht zurück. Die Frage wäre, für wieviele Führungen Du sie eingeräumt hast oder ob es eine zeitliche Begrenzung für die Nutzung gibt.

Wenn es da keine Vereinbarungen gibt, kannst Du jetzt von Deiner Seite das Nutzungsrecht einschränken. Ich würde ein freundliches Schreiben an den Veranstalter schicken (in Kopie an den auftraggebenden Verein) und sagen, dass Du die Nutzungsrechte nur noch bis zum … oder für so und so viele Aufführungen einräumst. Sollte darüber hinaus Interesse an einer Nutzung bestehen, so bist Du gerne bereit die Nutzungrechte für eine Tantieme in Höhe von … pro Aufführung einzuräumen.

Sollten die Führungen nicht mehr stattfinden, würde ich ein nettes Schreiben an den Veranstalter schicken, dass die Veranstaltung ja nunmehr abgeschlossen ist und nunmehr alle Nutzungsrechte wieder bei Dir liegen. Für erneute Aufführungen müssen Sie dann die Rechte wieder bei Dir einholen.

Ausfallzahlungen musst Du nicht leisten, es sei denn, es war nachweisbar (unter Zeugen) mündlich etwas anderes vereinbart.

Beste Grüße

Hallo Kurt-Georg,

vielen herzlichen Dank für diese umfassende Nachricht! Du hast mir sehr weitergeholfen!! :smile:

Viele Grüße,

  • chiatze -