Liebe/-r Experte/-in,
wie verhält es sich mit dem Urheber- bzw. Nutzungsrecht von Zeitungsartikeln freier Journalisten? Darf der Journalist, der diese geschrieben hat, irgendwann wieder frei darüber verfügen oder bleibt das Nutzungsrecht bei der Zeitung?
Konkret geht es um einige Kolumnen, die von einer freiberuflich tätigen Journalistin in einer Lokalzeitung veröffentlicht wurden. Nun überlegt sie, ob sie diese Kolumnen gesammelt in Buchform herausgeben soll, entweder durch einen Verleger oder im Eigenverlag. Sie ist sich allerdings nicht sicher, was die rechtliche Seite angeht - darf sie die Kolumnen als Buch veröffentlichen? Muss die Zeitung dann eventuell am Gewinn beteiligt werden?
Für ein paar erhellende Infos schon einmal jetzt ganz herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Nina Hawranke