Urheberechte und Kunstwerke?

Hallo
Mich interessiert das Thema Urheberrechtsverletzung oder andere mögliche Probleme die entstehen, wenn man Kunst macht.
Z.B wie sieht es mit Bildmaterial aus Filmen aus. Darf ich ein Filmstill verwenden verfremden bearbeiten usw.?
Darf ich ein Photo eines Films machen und künstlerisch bearbeiten?
Ähnliches gilt auch für Literatur, wann werden Zitate (von Büchern, deren Copyrights noch gültig sind) in einem ROman zum Problem? Wenn sie zu lang sind?

Vielen Dank für Hinweise und Ratschläge

Wenn irgendwer die Filmstills wiedererkennt, und seien sie noch so verfremdet, dann ist Feuer auf dem Dach! Dann muss man fast jede unverschämte Rechnung über die Nutzung des Motivs berappen.

Und bei Zitaten ist es notwendig, diese als Zitat zu kennzeichnen.

Gelten die 70 Jahre ab dem Tod des Urhebers auch für diese hier genannten Beispiele? Wer weiß was?

Gruß, Dietmar

Hallo,
darüber gibt es sehr unterschiedliche Ansichten - auch bei den
Gerichten. Wenn die Verfremdung groß genug ist, so dass eine eigene
künstlerische Kreation (das werden die Juristen sicher noch lustiger
beschreiben können) entsteht, dann können hier durchaus keine Rechte
für den Urheber entstehen. Und: Jede Rechnung ist auch nicht zu
bezahlen, es gelten hier die Honorare, die im Markt üblich sind. Gut,
die „üblichen“ sind gepfeffert genug.
vE
Richard