Urheberechts-Abmahnung

Hallo liebe Experten!

Nehmen wir an, jemand hätte in seinem unkommerziellen Forum in einem Thema einen Stadtplan-Kartenausschnitt auf seinem Webspace hochgeladen und gezeigt, um z.B zwecks Forentreffen einen Weg zu erklären, und erhielte dann ein 3/4 Jahr später, nachdem das Thema "unter ferner Liefen " gerutscht ist, Post von einer Anwaltskanzlei mit Forderungen von 300 € entgangener Lizenzgebühren und 170 € Anwaltsgebühren, sowie zu unterschreibende Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz-Zustimmung.
Gegenpartei wäre ein Stadtplan- Kartenhersteller.
Muß die abgemahnte Person in jedem Fall zahlen, oder wäre eine Gegenmassnahme sinnvoll, indem die andere Seite ebenfalls einen Anwalt einschalten würde.
Angenommen, die Person hätte eine privat (familien) - Rechtsschutz, würde das Urheberecht einschliessen?

Für Antworten bedanke ich mich,

Gruss,
Henki

Hi,

Da mir der geforderte Betrag aber nicht überzogen erscheint, scheint
der Kartenverlag schon Erfahrungen zu haben was die Gerichte als
Schadensersatz anerkennen.
Du könntest höchstens um einen geringeren Preis ersuchen.
Alles andere machts nur teurer.
„sinnvolle Gegenmaßnahme“ fällt mir da keine ein
OL

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ein Anwalt wäre schon alleine deshalb sinnvoll, weil der zur sofortigen Abgabe der Unterlassungswerklärung raten würde, wodurch teure geríchtliche Auseinandersetzungen erspart blieben. Darüber hinaus könnte der Anwalt auch noch prüfen, ob denn die geltend gemachte Schadensersatzforderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt wäre.

hallo,

wenn es stadtplandient punkt de eh ist, dann ist das gang und gebe. die überziehen jeden, der kopiert. die angegebenen summen sind m.E. noch i.O., rechtsstreit ist vage, sollte man nur machen, wenn man eine rechtsschutz hat und diese zahlen wird.

gruss vom

showbee

Muß die abgemahnte Person in jedem Fall zahlen, oder wäre eine
Gegenmassnahme sinnvoll

Vergiß es. Du bist noch glimpflich davongekommen mit den Summen.

Gruß,

Malte.

Andere Frage zum Sachverhalt
Hallo liebe Experten,

wenn man beispielsweise diesen Plan in Photoshop mit einer zweiten
Ebene überlagert, auf dieser dann per Hand - also sichtbar etwas
krakelig - die Umrisse nachzeichnet und die so gewonnene
Übersichtskarte ins web stellt, ist das dann ok?
Oder kann eine Firma immer noch behaupten, der Entwurf stammt von ihr?

Ebenfalls, für Antworten bedanke ich mich,

Gruss,
T-Bird

wenn man beispielsweise diesen Plan in Photoshop mit einer
zweiten
Ebene überlagert, auf dieser dann per Hand - also sichtbar
etwas
krakelig - die Umrisse nachzeichnet und die so gewonnene
Übersichtskarte ins web stellt, ist das dann ok?
Oder kann eine Firma immer noch behaupten, der Entwurf stammt
von ihr?

Hallo T-Bird,
so ähnlich arbeiten die Stadtplanhersteller. Sonst wäre die Vermesserdichte in Deutschland deutlich höher. Beim Abzeichnen werden die Straßen künstlich verbreitert, damit die Straßennamen hineinpassen und der Rest wird generalisiert. Die Landesvermessungsämter „freuen sich“, können aber nichts nachweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

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Was das Zahlen der geforderten Summe angeht bin ich absolut der Meinung der Vorposter, das ist durchaus noch moderat für so einen Fall und du hast deutlich weniger Ärger wenn du das hinnimmst.
Ob deine Rechtsschutzversicherung zahlen würde kann dir sicherlich niemand so pauschal beantworten, schließlich gibt es bei jeder Versicherung und bei vielen Einzelverträgen/Spezialangeboten besondere Konditionen, die ja so niemand von uns kennen kann was dich angeht. Das musst dann schon vertrauensvoll mit deiner Versicherung klären bzw. mal einen Blick in den Vertrag werfen.

Gesamtkosten ?
Hallo worldwidefab!

Ein Anwalt wäre schon alleine deshalb sinnvoll, weil der zur
sofortigen Abgabe der Unterlassungswerklärung raten würde,
wodurch teure geríchtliche Auseinandersetzungen erspart
blieben. Darüber hinaus könnte der Anwalt auch noch prüfen, ob
denn die geltend gemachte Schadensersatzforderung dem Grunde
und der Höhe nach berechtigt wäre.

Glaubst du, das (vorausgesetzt Rechtsschutz zahlt nicht*), sich die Gesamtkosten für den Fall verringern ? Auch den eigenen zeitaufwand (früher von der Arbeit abseilen etc.) sollte betrachtet werden.

Mein Fazit ist daher: zahlen und daraus lernen !

Ciao maxet.

* zalt die überhaupt Rechtsberatung ?

Servus!

Ich habe bisweilen schonmal heimlich gehofft, die Gegenseite werde niemals einen Anwalt aufsuchen, wenn ich mal wieder eine Abmahnung zB wegen Fax-Spam auf den Weg geschickt habe. Denn anwaltlich nicht vertretene Gegner sind hervorragende dauerhafte Einnahmequellen, wenn sie sich stur stellen: Zuerst kommt die Abmahnung, die kostet eine 1,3-Gebühr. Wenn die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht zurückkommt, muss eine einstweilige Verfügung her, um den Anspruch zu sichern. Anwaltskosten: Eine 1,3-Gebühr. Ergeht auch daraufhin keine Unterlassungserklärung, wird der Gegner mit einem Abschlußschreiben ultimativ dazu aufgefordert. Kosten: Genau, eine 1,3-Gebühr. Will der Gegner dann immer noch keine Unterlassungserklärung unterschreiben, muss Klage erhoben werden. Neben den Gerichtskosten fallen für den Anwalt dabei eine 1,3-Verfahrens- und eine 1,2-Terminsgebühr an.

Wer also eine berechtigte Abmahnung erhält und nicht entsprechend reagiert, zahlt über die Monate dem gegnerischen Anwalt das 5,1-fache einer Gebühr. Bei einem - sehr niedrig angesetzten - Streitwert von EUR 2.000,- wären das EUR 678,30 plus EUR 80,- Auslagenpauschale, also EUR 758,30.

Geht man hingegen sofort mit der Abmahnung zum Anwalt, kostet ein guter Rat das 0,55-fache einer Gebühr, im Beispiel also EUR 73,15 zzgl. Mwst.

Und die Prüfung, ob eine Schadensersatzforderung von EUR 300,- berechtigt ist, ist schon für lächerliche EUR 13,75 netto zu haben.

Auch den
eigenen zeitaufwand (früher von der Arbeit abseilen etc.)
sollte betrachtet werden.

Sorry, den Satz verstehe ich nicht einmal, wenn ich über die fehlerhafte Grammatik jovial hinwegsehe. Man muss ja keinen Anwalt auswählen, der nur von 10-12 und 13-15 Uhr (außer mittwochs) „Sprechstunde“ hat…

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danke, Ulf,
1 *
Mit freundlichen Grüßen
T-Bird

Hallo,

Ich habe bisweilen schonmal heimlich gehofft, die Gegenseite
werde niemals einen Anwalt aufsuchen, wenn ich mal wieder eine
Abmahnung zB wegen Fax-Spam auf den Weg geschickt habe. Denn
anwaltlich nicht vertretene Gegner sind hervorragende
dauerhafte Einnahmequellen, wenn sie sich stur stellen: Zuerst
kommt die Abmahnung, die kostet eine 1,3-Gebühr. Wenn die
Unterlassungserklärung nicht fristgerecht zurückkommt, muss
eine einstweilige Verfügung her, um den Anspruch zu sichern.
Anwaltskosten: Eine 1,3-Gebühr. Ergeht auch daraufhin keine
Unterlassungserklärung, wird der Gegner mit einem
Abschlußschreiben ultimativ dazu aufgefordert. Kosten: Genau,
eine 1,3-Gebühr. Will der Gegner dann immer noch keine
Unterlassungserklärung unterschreiben, muss Klage erhoben
werden. Neben den Gerichtskosten fallen für den Anwalt dabei
eine 1,3-Verfahrens- und eine 1,2-Terminsgebühr an.

Im fiktiven Fall wurde ja hier geraten sofort zu bezahlen, so dass dieser Fall hier nicht relevant ist.

Geht man hingegen sofort mit der Abmahnung zum Anwalt, kostet
ein guter Rat das 0,55-fache einer Gebühr, im Beispiel also
EUR 73,15 zzgl. Mwst.

so billig, ich hatte die ANwaltliche Erstberatung mit 100-150 EUR im Kopf.

Und die Prüfung, ob eine Schadensersatzforderung von EUR 300,-
berechtigt ist, ist schon für lächerliche EUR 13,75 netto zu
haben.

wie das ? Ist es keine Erstberatung oder machst du das auf dem ersten Blick?

Auch der eigenen zeitaufwand (früher von der Arbeit abseilen etc.)
sollte betrachtet werden.

Sorry, den Satz verstehe ich nicht einmal, wenn ich über die
fehlerhafte Grammatik jovial hinwegsehe. Man muss ja keinen
Anwalt auswählen, der nur von 10-12 und 13-15 Uhr (außer
mittwochs) „Sprechstunde“ hat…

Wenn man 17.30 Uhr einen Termin hat, muss man 16.30 Uhr von Arbeit weg (falls der Anwalt nicht um die Ecke arbeitet)…

CIao maxet.

Hallo Henki,

ich kann dir nur von meinen beruflichen Erfahrungen mit der Firma (ich nehme auch an, es handelt sich um stadtplandienst.de bzw. euro-cities AG) erzählen:

ich habe bis jetzt immer die Unterlassungserklärung ohne „Schadensersatz-Zustimmung“ innerhalb der Frist abgegeben, jedoch nicht gezahlt. Die Firma hat sich auf Massenabmahnungen spezialisiert, ich kann mir kaum vorstellen, dass wirklich jemand bei denen eine Lizenz für eine Kartenbenutzung erwirbt. Deshalb sind m.E. auch die Anwaltskosten nicht zu bezahlen, denn da die Firma jeden Tag wahrscheinlich 100 solcher Abmahnungen rausschickt, müssten sie es allmählich ja selber können und bräuchten nicht unnötigerweise solche Kosten produzieren. Die Anwaltsschreiben sind auch immer gleich, allerdings bedient sich die Firma verschiedener Kanzleien. Zu diesem Thema (Massenabmahnungen, kein Anwalt erforderlich) gibts ein Urteil, das ich jetzt leider nicht parat habe, vielleicht findets ja einer unserer Experten hier.

Die Schadensersatzforderung ist m.E. nach dem Grunde nach berechtigt, zur Höhe kann ich nichts sagen, denn die Firma hat sich bislang immer (ToiToiToi) mit der Unterlassungserklärung begnügt und sich nicht mehr gemeldet, deshalb hab ich mich damit noch nicht befasst.

Also, nochmal: das hier soll keine Rechtsberatung sein, sind nur meine Erfahrungen, ich gebe keine Garantie!!

Viel Glück
Steffi