Servus!
Ich habe bisweilen schonmal heimlich gehofft, die Gegenseite werde niemals einen Anwalt aufsuchen, wenn ich mal wieder eine Abmahnung zB wegen Fax-Spam auf den Weg geschickt habe. Denn anwaltlich nicht vertretene Gegner sind hervorragende dauerhafte Einnahmequellen, wenn sie sich stur stellen: Zuerst kommt die Abmahnung, die kostet eine 1,3-Gebühr. Wenn die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht zurückkommt, muss eine einstweilige Verfügung her, um den Anspruch zu sichern. Anwaltskosten: Eine 1,3-Gebühr. Ergeht auch daraufhin keine Unterlassungserklärung, wird der Gegner mit einem Abschlußschreiben ultimativ dazu aufgefordert. Kosten: Genau, eine 1,3-Gebühr. Will der Gegner dann immer noch keine Unterlassungserklärung unterschreiben, muss Klage erhoben werden. Neben den Gerichtskosten fallen für den Anwalt dabei eine 1,3-Verfahrens- und eine 1,2-Terminsgebühr an.
Wer also eine berechtigte Abmahnung erhält und nicht entsprechend reagiert, zahlt über die Monate dem gegnerischen Anwalt das 5,1-fache einer Gebühr. Bei einem - sehr niedrig angesetzten - Streitwert von EUR 2.000,- wären das EUR 678,30 plus EUR 80,- Auslagenpauschale, also EUR 758,30.
Geht man hingegen sofort mit der Abmahnung zum Anwalt, kostet ein guter Rat das 0,55-fache einer Gebühr, im Beispiel also EUR 73,15 zzgl. Mwst.
Und die Prüfung, ob eine Schadensersatzforderung von EUR 300,- berechtigt ist, ist schon für lächerliche EUR 13,75 netto zu haben.
Auch den
eigenen zeitaufwand (früher von der Arbeit abseilen etc.)
sollte betrachtet werden.
Sorry, den Satz verstehe ich nicht einmal, wenn ich über die fehlerhafte Grammatik jovial hinwegsehe. Man muss ja keinen Anwalt auswählen, der nur von 10-12 und 13-15 Uhr (außer mittwochs) „Sprechstunde“ hat…