urheberechtsgeschützte Karten

Hallo zusammen,

mal angenommen, auf einem Webserver befindet sich eine Landkarte, z.B. aus einem Routenplaner, die einfach mal unlegal kopiert wurde.
Diese Karte wurde vielleicht mal beim Design einer Homepage genutzt, aber dann vor Veröffentlichung wieder rausgenommen und durch eine selbstgemalte ersetzt. Die Datei ist aber fehlerhafterweise in dem Verzeichnis liegengeblieben und beim Upload mit hochgeladen.
Also ist die Datei zwar da, aber nicht aktiver Bestandteil des Internetauftritts.
Trotzdem ist jemand darüber gestolpert (z.B. durch die Blindeingabe von http://www.derserver.de/images/karte.jpg) und mahnt jetzt ab.
Wäre das OK?
Danke
Michael

Hallo!

Wäre das OK?

Es kommt darauf an, wie Du „OK“ definierst. Tatsächlich gibt es Anwälte, die den ganzen Tag nichts anderes tun, als über google etc. nach Rechtsverstößen zu suchen, diese abzumahnen und Gebührenansprüche durchzusetzen. Vom Gefühl her ist es auch für mich mehr okay, einer alten Frau über die Straße zu helfen.

Andererseits ist da ja nunmal ein Rechtsverstoß, und wer in einem über das www zugänglichen Verzeichnis eine Datei ablegt, der veröffentlicht diese Datei letztlich auch ohne Verlinkung, da sie ja immer noch von jedermann, wenn auch in der Praxis nur durch Robots, gefunden werden kann.

Da ist also ein Spannungsfeld, und es gibt nicht wenige Gerichte, die sich inzwischen der „Lehre von der rechtsmißbräuchlichen Massenabmahnung“ angeschlossen haben. Will sagen: es gibt mittlerweile Rechtsprechung in jede Richtung. Auf jeden Fall sollte man im Falle einer Abmahnung zunächst die geforderte Unterlassungserklärung abgeben. Dann kann man sich in Ruhe einen cleveren Anwalt suchen und mit dem zusammen überlegen, ob man das Abenteuer Zahlungsklage auf sich zukommen lassen will oder nicht.

Verständnisfrage
Hallo, worldwidefab

Andererseits ist da ja nunmal ein Rechtsverstoß, und wer in
einem über das www zugänglichen Verzeichnis eine Datei ablegt,
der veröffentlicht diese Datei letztlich auch ohne Verlinkung,
da sie ja immer noch von jedermann, wenn auch in der Praxis
nur durch Robots, gefunden werden kann.

ich dachte Robots folgen nur Verlinkungen(?)

Gruß
karin

Verständnis: urheberechtsgeschützte Karten
Hallo,
verstehe ich nun auch nicht ganz.

  1. Das Bild ist in keine Seite eingebunden
  2. Der Ordner beinhaltet eine index.htm, also bei Orderaufruf gibts keine Dateiliste
  3. Robots sind so helle nun auch nicht, da sie wild Dateien suchen, sondern folgen Links.
  4. Die .htaccess beinhaltet keine helfenden Hinweise, die bemängelte Datei zu finden.
    Hier kann also nur fündig werden, der die URL mit Ordner und Dateinamen „errät“

Das passt doch m.E. nicht.

Übrigens werden wir den Teufel tun und irgendwelche Erklärungen zeichnen, da hier m.E. definitiv die Grundlage fehlt.
Und zahlen sowieso nicht.

Beste Grüße und immer dankbar für jegliche Kommentare.
Michael

Hier kann also nur fündig werden, der die URL mit Ordner und
Dateinamen „errät“

Nun,wie dem auch sei, im Beispielfall ist das Bild nunmal gefunden worden und das bedeutet, dass es veröffentlicht worden ist.

Das passt doch m.E. nicht.

Sacht ja keiner was gegen! Nur müßte man das im Zweifel einem Gericht auch verständlich machen.

Übrigens werden wir den Teufel tun und irgendwelche
Erklärungen zeichnen, da hier m.E. definitiv die Grundlage
fehlt.

Naja, ist ja zum Glück nur ein fiktiver Fall. Da muss man ja nicht die billigste Lösung nehmen.

Und zahlen sowieso nicht.

Dann ist ja gut.

Hallo Michael,

Hier kann also nur fündig werden, der die URL mit Ordner und
Dateinamen „errät“

Ich stelle mir gerade die Frage, ob das nicht schon ein Hackerangriff ist ?? Ich kann ja bei einem Server auch das Passwort „raten“, was aber ein Strafbestand ist.

MfG Peter(TOO)

Hallo, worldwidefab

Nun,wie dem auch sei

ist ein sehr schwaches Argument :wink:

Gruß
karin

Hallo, worldwidefab

Nun,wie dem auch sei

ist ein sehr schwaches Argument :wink:

Hallo, so schwach ist das Argument auch wieder nicht,
nämlich angenommen, er versendet seine Newsletter mit dem Link,
so wäre vielleicht strittig ob das dann eine Veröffentlichung ist,
aber er verbreitet damit trotzdem eine illegale Kopie.

OL

Hallo, so schwach ist das Argument auch wieder nicht,
nämlich angenommen, er versendet seine Newsletter mit dem
Link,
so wäre vielleicht strittig ob das dann eine Veröffentlichung
ist,
aber er verbreitet damit trotzdem eine illegale Kopie.

Aber das müsste doch für eine Abmahnung erst mal bewiesen werden…

Wenn wir immer alle Leute verurteilen würden, die eine Rechtsverletzung begangen haben könnten…

Levay

Hallo,

mir leuchtet das ehrlich gesagt nicht ganz ein. Du sagst, das Bild sei gefunden und ergo damit veröffentlicht worden. Ich habe keine Definition von Veröffentlichung zur Hand, aber allein, dass etwas gefunden wird oder werden kann, ist zumindest nach dem normalen Sprachgebrauch noch keine Veröffentlichung.

Ich sage nicht, dass es falsch ist, was du schreibst, weil ich es letztlich nicht beurteilen kann. Ich finde die Ausführungen aber fragwürdig.

Levay

Hallo Levay,
also mein Wissenstand ist der, daß Unterlassungsurteile meist auch
das Löschen vom Server verlangen und nicht nur das Pfadabschneiden.

somit dürfte auch der nicht verlinkte aber vorhandene und auch
auffindbare Inhalt eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

nochdazu ist ja die Wiederholgefahr der Tat, damit ja offensichlich,
die ja die Unterlassungserklärung bzw. Urteil ja erst rechtfertigen.

wäre absolut keine Wiederholungsgefahr, könnte eine Unterlassung
nicht mit Erfolg gefordert werden. Er müsste sich mit dem
Schadensersatz begnügen.

Da eine Wiederholunggefahr auch ohne, daß die Karte am Server liegt
besteht, besteht Sie umsomehr wenn die Daten noch auf dem Server
liegen, und nur neu verlinkt werden müssen.

OL

Hallo Michael,

in einer der letzten ct’s gabs eine sehr gute Erklärung zu Abmahnungen. Unter anderem auch über Landkarten-abmahner.

Gruss
Nils

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