Urheberrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mich quasi gerade mit einer Freundin gestritten. Es geht um folgendes:
Über Ihren Rechner wurde wohl vor knapp drei Jahren ein Musikstück aus dem Internet heruntergeladen.
Der Internetanschluss gehört der Mutter, wird aber von einer WG genutzt.
Eine Zeit später kam dann, wie sie sagte, eine Unterlassungserklärung. Diese unterschrieb sie und sandte diese auch zurück. Sie ging davon aus, dass der Sachverhalt damit erledigt sei.
Als arme Studentin hätte sie die geforderten 950 Euro, die nun im Raum stehen eh nicht.

Nun bekam sie vor zwei Wochen ein Schreiben von eben dieser Anwaltskanzlei, in der man ihr wohl offenbarte sie bzw. Ihre Mutter verklagen zu wollen. Sie müsse bis zum 14.12. zahlen, sonst würde man eine Klage einreichen, um die Verjährungsfrist nicht zu gefährden.

Sie selbst hat den Download nichtmal gemacht, weiß auch nicht wer es war. Die Unterlassungserklärung hat sie aber ausgefüllt, unbedarft wie ich finde.

Geld für professionellen juristischen Rat hat sie keines.

Was kann sie tun?
Was kann ich Ihr raten?
Danke für jeden Hinweis :smile:

Hallo,
da ich nicht weiss, was in der Unterlassu gsklage stand, sollte sie sich auf jeden Fall Rechtsbeistand bei einem Anwalt holen. Wichtig ist aber, das der Anwalt Ahnung vom urheber- und Internetrecht hat, denn nur dann kann man sicher sein, das er auch das Richtige tut.

LG
RvM

Dafür hat sie nicht das Geld befürchte ich.
Sie sagte etwas von einer Waldorf Unterlassungserklärung, wenn das weiter hilft.

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mich quasi gerade mit einer Freundin gestritten.

Aha …

Es geht um folgendes:
Über Ihren Rechner wurde wohl vor knapp drei Jahren ein
Musikstück aus dem Internet heruntergeladen.

Na und? Das machen viele. Gekauft oder geklaut?

Der Internetanschluss gehört der Mutter, wird aber von einer
WG genutzt.
Eine Zeit später kam dann, wie sie sagte, eine
Unterlassungserklärung. Diese unterschrieb sie und sandte
diese auch zurück.

Wenn es eine Unterlassungserklärung bzgl. eines Downloads war, dann ist das Quatsch. Was auch immer da Unterschrieben wurde, scheint Abzocke zu sein.

Sie ging davon aus, dass der Sachverhalt
damit erledigt sei.

Schön wärs. Schon garnicht wenn es Abzocke war.

Als arme Studentin hätte sie die geforderten 950 Euro, die nun
im Raum stehen eh nicht.

Wenn die Studentin für einen Download 950 Euro bezahlt hat, wurde sie defintiv abgezockt.

Nun bekam sie vor zwei Wochen ein Schreiben von eben dieser
Anwaltskanzlei, in der man ihr wohl offenbarte sie bzw. Ihre
Mutter verklagen zu wollen. Sie müsse bis zum 14.12. zahlen,
sonst würde man eine Klage einreichen, um die Verjährungsfrist
nicht zu gefährden.

Dann sollte Sie sich schleunigst einen Anwalt nehmen und gegen die Abzocker vorgehen.

Sie selbst hat den Download nichtmal gemacht, weiß auch nicht
wer es war. Die Unterlassungserklärung hat sie aber
ausgefüllt, unbedarft wie ich finde.

Sehr unbedarft…

Geld für professionellen juristischen Rat hat sie keines.

Das bringt nichts! Ohne Juristischen Rat wirds am Ende teurer…

Was kann sie tun?
Was kann ich Ihr raten?
Danke für jeden Hinweis :smile:

Zum "FACH-"Anwalt gehen und den Sachverhalt klären. Eine Unterlassung bzgl. eines Downloads ist nach deutschen Recht nicht möglich bzw. wahrscheinlich Abzocke.

Hallo Funny,

Ist ja nicht so lustig.
Mit den straf- und prozessrechtlichen Aspekten kenn ich mich nicht so aus, könnte mir aber vorstellen, dass – wenn wirklich über zwei Jahre zwischen der Unterlassungserklärung und dieser Mahnung jetzt vergangen sind, ohne dass der Abmahnanwalt sich dazwischen gerührt hat (aber das vermute ich nur, vielleicht hast du nur verkürzt dargestellt) – sie es dann ruhig auf einen Prozess ankommen lassen könnte. Und hoffen, dass sie einen Richter erwischt, der oder die so was auch Scheiße finden.

Aber: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Viel Glück
Wr

Hallo!

Es gibt jetzt genau zwei Möglichkeiten. Die erste wäre, dass die abmahnende Kanzlei sozusagen blind Massenabmahnungen schickt, die zweite, dass die abmahnende Kanzlei genau den Rechteinhaber vertritt. Wie dem auch sei, dadurch, dass ihre Freundin die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben hat, hat sie sich vertraglich zur Zahlung einer Geldsumme X verpflichtet - sie ist einen rechtsgültigen Vertrag mit dieser Kanzlei bzw. dem Rechteinhaber eingegangen. Aus dieser Nummer kommt sie leider nicht mehr heraus. Das einzige, was sie machen kann, ist der Kanzlei Ratenzahlung anzubieten. Was aber die Frage der Haftung des Anschlussinhabers angeht, so empfehle ich das Urteil des BGH, AZ: I ZR 74/12 zu lesen. Einfach mal danach googeln.

hallo,

also ganz einfach, dasselbe ist mir auch passiert.erstmal ruhe bewaren.

die unterlassungserklärung hätte so nicht ausgefüllt werden sollen, da die meist allgemein verfasst sind und sich auf das gesamte rapertoire des musikverlags beziehen. die unterlassungserklärung hätte nur über die angeblich geladenen titel verändert und unterschrieben werden dürfen.

die schreiben werden sich jetzt häufen.wichtig ist auf jeden fall einmal per einschreiben antworten, dass man das schreiben bekommen hat, doch die anmahnung nicht rechtes ist.

die abmahner müssen vor gericht beweisen, dass du am rechner gesessen hast und die songs geladen hast. es reicht nicht wenn die deine ip adresse nachweisen können, das ist wie wenn sie dich zu schnell mit dem auto blitzen und du auf dem foto nicht eindeutig identifizierbar bist. du bist zwar halter vom auto/computer aber es kann auch jemand anderes damit schindluder getrieben haben.

http://www.youtube.com/watch?v=dtn0EVbjCR8

schöne grüße und alles gute!