Urheberrecht ?

Hallo,
in einem Arbeitsvertrag steht folgende Klausel :
„Herr xxx verpflichtet sich, dass sämtliche von ihm im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses erstellten Werke Eigentum der Firma X sind, resp. werden, und das er zu keinem Zeitpunkt Urheberrechte daran geltend machen wird und kann. Sämtliche Rechte an Werken, die im Auftrag und im Rahmen seines Arbeitsvertrages erstellt werden, d.h. auch das Recht zu Vermietung, zur Veräusserung oder zu Veränderung, werden vollumfänglich der Firma X abgetreten.“

Wenn Herr xxx jetzt in seiner (ausschliesslich) Freizeit Software entwickelt. Kann der AG darauf einen Anspruch anmelden ?

Was bedeutet genau „im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses“ ??

Hi,

Hab dazu folgende Info-Seite gefunden:
http://www.sakowski.de/arb-r/frame/arb-r22a.htm

mfg
W.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Uwi,

Wenn Herr xxx jetzt in seiner (ausschliesslich) Freizeit
Software entwickelt. Kann der AG darauf einen Anspruch
anmelden ?

Es dürfte im Falle eines Falles der Anschein wichtig sein.
Zum Bleistift:
Du bastelst während deiner Arbeit an IBM-Datenbanken rum, z.B. mit ABAP oder Perl. Nun entdeckt dein AG, dass Du über freshmeat.org ein DB-Tool für IBM- und SoftwareAG-DB auf Perl-Basis anbietest. Da würde ich jetzt nicht rumstreiten wollen.

Bleistift 2: Dein Cheffe entdeckt, dass du ein DVD-Ripper-Toll inkl. free**db.org-Anbindung auf MySql-Basis vertreibst. Da solltest Du eine gute Position haben.
Daneben ist natürlich der NAchweis, wo die Sourcen der Zwischenstände gespeichert sind und Zeugenaussagen von Mitstreitern ganz hilfreich sein.

Was bedeutet genau „im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses“ ??

im Zusammenhang mit deinen Arbeitsaufgaben

Ciao maxet.