Liebe Rechtsexperten,
viele Verlage und Agenturen lassen sich heutzutage in Verträgen mit freien Mitarbeitern sämtliche Rechte zur Weiterverwertung abtreten. Autoren und Künstler klagen oft über Knebelungsverträge. Ist es aus ihrer Sicht sinnvoll, in solchen Fällen in den Vertrag aufzunehmen, dass ihr gesetzliches Urheberrecht von all den Vertragsklauseln unberührt bleibt? Oder ist dies selbstverständlich? Immerhin hat ja jeder Autor oder Künstler - unabhängig von allen Verträgen - Recht auf sein geistiges Eigentum. Wie sieht es zum Beispiel aus, wenn ein Autor aus einer im Auftrag eines Verlags recherchierten Geschichte einen Nebenaspekt anderweitig selbst weiter recherchieren und verwerten will? Wie kann er verhindern, dass er den Verlag, mit dem er einen Vertrag abgeschlossen hat, in so einem Fall erst mal um Genehmigung bitten muss?
Danke und viele Grüße
Lorenz