ich habe folgende Frage:
angenommen es hat sich jemand von einer Künsterlin ein Logobild anfertigen lassen. Derjenige der das Bild in Auftrag gebeben hat möchte nicht, dass das Logobild in der Hompage der Künstlerin erscheint. Auch wenn da steht Auftragsarbeit.
Hat nun die Künstlerin trozdem das Recht, die Auftragsarbeit gegen den Wunsch des Bestizers in ihrer Hompage zu zeigen ?
ich habe folgende Frage:
angenommen es hat sich jemand von einer Künsterlin ein
Logobild anfertigen lassen. Derjenige der das Bild in Auftrag
gebeben hat möchte nicht, dass das Logobild in der Hompage der
Künstlerin erscheint. Auch wenn da steht Auftragsarbeit.
Hat nun die Künstlerin trozdem das Recht, die Auftragsarbeit
gegen den Wunsch des Bestizers in ihrer Hompage zu zeigen ?
was steht denn dazu in dem abgeschlossenen Vertrag bzw. in den AGB der Vertragsparteien?