Hallo Experten,
wenn jemand ehrenamtlich in einem für alle kostenlos zugänglichen Seniorenklub einen kunstgeschichtlichen Vortrag hält und dabei Folien mit Abbildungen klassischer und moderner Gemälde zeigt bzw. ebensolche Hörbeispiele bringt: Ist das gestattet oder könnte der Vortragende u.U. wegen Urheberrechtsverletzung belangt werden?
Danke für alle Antworten
Wolfgang D.
Hallo,
meiner Meinung nach ist es gestattet, sofern der Schöpfer der Werke schon vor 70 Jahren das Zeitliche gesegnet hat.
In den anderen Fällen könnte es sein, dass der Jemand wg. Urheberrechtsverletzung belangt werden könnte.
Andreas
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Hallo,
meiner Meinung nach ist es gestattet, sofern der Schöpfer der
Werke schon vor 70 Jahren das Zeitliche gesegnet hat.
Danke für die Auskunft. Wie ist es aber bei Musik: Komponist seit 200 Jahren tot, aber die Interpreten alle noch jung und munter?
Wolfgang D.