Urheberrecht

Moin,
in einem kleinen Cafe hörte ich gestern zwangsweise einer Diskussion zu.
Mehrere ältere Herren unterhielten sich recht lautstark über einen Verein.
Es muß sich dabei um irgendwas in Richtung Brauchtum Stadtgeschichte handeln.
Das Thema, das mir erst hinterher zur Frage wurde ist folgendes.

Es sollten bei irgendwelchen Sponsoren diese Vereines in deren Schaufenstern sagen wir mal musealische Exponate ausgestellt werden um eben für den Verein zu werben.
Einer der Herren berichtete, er habe jemanden aufgetrieben, der Bilder Schriften aus Büchern usw. in eine Cd umwandeln könnte. Diese sollte man doch dann per Bildschirm Präsentation in einem der Schaufenster laufen lassen.

Wesentlich später kam mir diese Geschichte in Erinnerung und ich frage mich.
Wie verhält es sich in einem solchen Fall eigentlich mit dem Urheberrecht?

Wenn ich mit einer Blockflöte bewaffnet vor einer Altersheimbesatzung den Mozart zerquäle sind ja auch eigentlich Gema Gebühren fällig.
Gruß
Dirk m.

Servus,

der Schlüssel scheint mir § 64 UrhG zu sein. Liege ich da falsch?

Schöne Grüße

MM

Moin,

Langsam interessiert mich die Sache richtig.
Wenn ich z.B.an Bücher denke, die zu Firmenjubiläen herausgebracht werden.
Da können die Bilder zwar älter als 70 Jahre sein, das Buch ist aber vielleicht neu.
Gruß
dirk m.

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Hallo Dirk,

Wenn ich mit einer Blockflöte bewaffnet vor einer
Altersheimbesatzung den Mozart zerquäle sind ja auch
eigentlich Gema Gebühren fällig.

in dem Fall eigentlich nicht… (Mozart war gar nicht GEMA-Mitglied!)

Gruß!

Horst

Moin,

in dem Fall eigentlich nicht… (Mozart war gar nicht
GEMA-Mitglied!)

Der arme Kerl. Dann mußte der ja nur vom Verkauf seiner Kugeln leben.:frowning:(

Gruß
dirk m.

off topic: Wer hat die echte Kugel?
Gehört zwar nur ganz am Rande noch hierher, aber der Streit um die Kugel hat Unterhaltungswert:

http://www.zeit.de/2006/01/514_mozart_text?page=all

Gruß!

Horst