vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Es geht um einen auf einer Homepage veröffentlichten Stadtplan.
Niemand kann sich so recht erinnern, woher man diesen Stadtplan hat.
Ein Verlag verlangt nun aufgrund einer Urheberrechtsverletzung eine verdammt hohe Lizenzgebühr bzw einen Schadensersatz in eben dieser Gebühr.
joh…echtes Problem. kenne auch so Fälle, in denen Leute Ausschnitte aus Stadtplänen für die Wegbeschreibung eingebunden haben…das gab auch ein Zivilverfahren…
joh…echtes Problem. kenne auch so Fälle, in denen Leute
Ausschnitte aus Stadtplänen für die Wegbeschreibung
eingebunden haben…das gab auch ein Zivilverfahren…
kann dann jeder Verlag diese Gebühr verlangen? Woher weiß ich,
das diese Karte ausgerechnet von diesem Verlag ist?
Auch wenn die Formulierung mit der FAQ kollidieren könnte:
jeder Verlag wohl nicht, denn dazu müsste ebendieser die Urheberschaft beweisen können. Was den Rest angeht: http://www.muepe.de/index.php?itemid=970 und folgende
kann dann jeder Verlag diese Gebühr verlangen? Woher weiß ich,
das diese Karte ausgerechnet von diesem Verlag ist?
Na ja, das wird sich doch leicht beweisen lassen. Und wenn du es darauf ankommen lässt und der Beweis dann vor Gericht erbracht wird, stellt sich die Frage nicht mehr.
Was wenn man von einem kostenlosem Prospekt der Stadt diesen
Plan hat?
Oder man Ihn aus einem Stadtplan kopiert hat, diesen habe ich
doch bezahlt?
Aber doch nicht das Recht, ihn zu vervielfältigen und frei zu benutzen!
kann dann jeder Verlag diese Gebühr verlangen? Woher weiß ich,
das diese Karte ausgerechnet von diesem Verlag ist?
Hallo,
nur soviel: bei Urheberrechtsverletzungen gewährt der Bundesgerichtshof gerne sogar die 3-fache Gebühr, die man normalerweise als Lizenz bezahlt hätte. Der Nachweis, dass die Karte vom Urheber kommt wird in der Praxis leicht zu führen sein. Jeder normale Mensch sieht zwar „nur eine Karte“ von Düsseldorf (o.ä.), aber jeder Verlag hat seine eigene Darstellungsweise. Der eine hat eine besondere Schriftart für Straßennamen, der nächste nutzt eigene Farben, wieder ein anderer verzeichnet alle Denkmäler etc. pp.! Hier hat so jeder Verlag seine Eigenheiten an sich, dass nicht aus Taffke sondern um in einem solchen Fall wie diesem hier leicht die Kopie nachzuweisen.
Btw: Vor solchen dummen Sachen ist nieman gefeiht, die Humboldt-Universität steht in einem Rechtsstreit mit [www.stadtplandi****.de](http://www.stadtplandi ****.de), weil ein Mitarbeiter einfach auf der Website die Karte kopiert hatte… zu dumm!
Insoweit sollte man sich für gewerbliche Seiten im Netz immer eine Lizenz besorgen bzw. einen Grafiker beauftragen, der eigene Karten entwirft. Der abstrakte Inhalt der Karte ist ja frei (also wo welche Straße etc. liegt), nur die konkrete Darstellung ist nicht frei „übernehmbar“.
Soweit mir bekannt gibt es beim Katasteramt die ausführlichsten Pläne die man sich denken kann, auch die Verlage die gerne abmahnen beziehen ihr Ursprungsmaterial von dort. Ich glaube sogar, daß es zulässig ist, diese Karten für Wegbeschreibungen zu verwenden. Aber erkundige dich dort lieber noch mal direkt.
Ciao
Wolfgang
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wenn der Verlag die entsprechenden Rechte innehat wohl schon, insb. die Höhe der Forderung würde ich anwaltlich überprüfen lassen…
Ich empfehle Dich gerne an meinen Anwalt…