Hallo,
ich habe eine Frage zum Urheberrecht von Fotos.
In einem Magazin werden Bilder gezeigt, mit der
Quellenangabe, daß diese Fotos vom Herausgeber
stammen. Ich soll nun diese Fotos, ins Internet
bringen, mit Zustimmung eben dieses Herausgebers.
Wenn ich später feststelle, daß diese Fotos nicht
dem Herausgeber gehören, sonder er sie nur gesammelt
hat, habe ich mich dann strafbar gemacht oder darf
ich mich darauf verlassen und sie veröffentlichen?
Vielen Dank
Merit
Hi Merit!
Keine Garantie aber ich glaube Du hast dann kein Problem. Gutgläubigkeit!? Man möge mich verbessern …
Hallo Merit,
Du solltest Dich auf jeden Fall mit dem Herausgeber in Verbindung setzen.
Urheberrechte an den Fotos können theoretisch mehreren gehören:
1.) Der Fotograf, er sucht das Motiv, wählt die Lichtverhältnisse, die Kameraeinstellungen etc.
2.) Der Auftraggeber, der dem Fotografen gewisse Anweisungen erteilt, wo wann wer zu fotografieren ist.
3.) Der Bildbearbeiter, der das Bild evt. retouchiert, anders formatiert ( aber nur für diese Änderung)
4.) Der Herausgeber, dem die Rechte der vorhergehenden abgetreten wurden. Dieser hat aber mgl.weise nur das Recht der einmaligen Verbreitung in dem Magazin erhalten. Internetveröffentlichung gehört dann nicht dazu.
Du siehst das Problem ist vielschichtig und gerade Fotografen wehren sich gegen jegliche Verwendung ihrer Bilder.
Siehe Urteil des OLG Celle gegen „Focus“:
http://www.igmedien.de/publikationen/m/1997/08/19a.html
Viel Glück
Harry
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