hallo!
ich habe eine frage zum urheberrecht: wenn das recht an einem werk
nach 70 jahren verfallen ist, kann man dann damit machen, was man
will? also es auch gering umwandeln und es dann als sein eigenes
herausgeben? wo finde ich dazu die gesetzlichenbestimmungen (klar,
urhebergesetzt, aber welche paragraphen?) danke!
mfg
markus
Hallo,
;und es dann als sein eigenes herausgeben?
ja, aber im Zweifel muss man auch ertragen, dass man dann verhöhnt wird.
wo finde ich dazu die gesetzlichenbestimmungen(klar,
urhebergesetzt, aber welche paragraphen?) danke!
Einfach UrhR …
Aber Achtung: Du musst immer auch an das Urheberrecht des Bearbeiters (in welcher Form auch immer) denken!
Gruß
Bona
mfg
markus
Vorsicht
Hi,
bei gering wandeln, abhängig was man darunter versteht, entsteht kein
neues Urheberrecht, da die Schöpfungshöhe fehlt.
Außerdem läuft die Schutzfrist erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
ab, in Ausnahmefällen auch später; und nicht 70 Jahre nach Entstehung.
Ol
PS: § raussuchen kann wer anderer machen.