Wenn jemand Verkäufer bei Ebay fragt,ob deren Fotos verwendet werden dürfen(natürlich nur,wenn sie sie auch selber gemacht haben und nicht dir Originalfotos verwenden)und sie stimmen zu,ist man dann „abgesichert“ oder muss noch weiteres beachten?
Meines Wissens dürfte das in der Praxis ausreichen. Wenn man es ganz genau nehmen will, kann man ja noch klären, ob diese Genehmigung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, z.B. „nur für einmalige Verwendung“ oder „gilt für die Dauer von 30 Tagen ab dem…“. Ist natürlich unter Privatpersonen eher unüblich, aber nicht unmöglich.
Wenn jemand Verkäufer bei Ebay fragt,ob deren Fotos
verwendet werden dürfen(natürlich nur,wenn sie sie auch selber
gemacht haben und nicht dir Originalfotos verwenden)und sie
stimmen zu,ist man dann „abgesichert“ oder muss noch
weiteres beachten?
Hallo Xenia,
ja, man sollte es lieber schriftlich haben, sonst ist es nachher wieder problematisch mit der Beweislage.
Gruß!
Horst