Urheberrecht

Hallo,

einmal angenommen, jemand ist begeisterter Leser (nennen wir ihn Peter Leser) von Autozeitschriften und liest jede Woche alle möglichen Veröffentlichungen zu diesem Thema.
Er hat viele Bekannte, die sich auch sehr für Autos interessieren, die aber keine Zeit oder keine Lust haben, wöchentlich viel Zeit für das Lesen der Fachzeitschriften zu opfern.

Wenn nun Peter Leser seinen Freunden anbietet, wöchentlich das Gelesene in einem Newsletter zusammen zu fassen. Ungefähr so:

Thema: Der neue VW Pashion
Auto, Motor und Kraftsport scheibt: Tolles Auto, aber zu teuer weil…
Auto-Heft schreibt: Genauso gut wie der Ford Kusion, aber viel spritziger…
Touren-Auto schreibt: gut, schnell, tolle farben…

Angenommen, diese Dienstleistung kommt so gut an, dass Peter Leser hieraus ein Geschäftsmodell machen möchte. Nun stellt er sich die Frage: Darf man über das, was andere Medien schreiben berichten (unter Nennung der „Quelle“) oder verletzt man damit das Urheberrecht (oder sonstige Rechte)?
Und wie sähe es mit Zitaten (auch unter Nennung der Quelle)aus?
Und wo finden sich die rechtlichen Grundlagen zur Beantwortung dieser Fragen?

Ist natürlich ein rein fiktiver Fall. Schonmal Danke für Eure Antworten!

Der Money-Schorsch

Hallo Money-Schorsch,
es darf durchaus zitiert werden. Allerdings nur in dem Umfang, wie es für den eigenen Beitrag wichtig ist. Nur eine Aneinanderreihung von Zitaten würde ich zumindest grenzwertig betrachten. Eventuell weiß dazu jemand mehr.
Zitate sind als solche zu kennzeichnen.
Die Sammlung, die du dir vorstellst, unterliegt übrigens auch dem Urheberrecht, wobei du dann natürlich nicht das Recht am einzelnen zitierten Bestandteil hättest.
Grüße
Ulf

So wie Peter Leser es macht, klingt es ganz okay.

Er sollte nur seine Zitate - wenn es denn überhaupt wlche sind - nicht allzu sehr ausweiten. Zusammenfassungen sind noch sicherer.

Würde mich nicht wundern, wenn Peter Leser sogar bald schon direkt informiert wird… wenn er denn genug Leser findet.

Gruß!

Horst