Urheberrecht

Herr X hat ein Dokument aus einer anderen Sprache übersetzt, jedoch das übersetzte Dokument nicht erwähnt. Ist das nur moralisch bedenklich oder auch urheberrechtlich?

Wenn ja, wäre Herr X - nur das Urheberrecht betreffend - verpflichtet, die Quelle anzugeben, wenn er die Sätze völlig umformuliert?

mfg:smile:
rené

Hallo René,
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt.
Es wäre natürlich schön und lobenswert auch die Quelle anzugeben, ist aber nicht notwendig.

Viele Grüße
Dieter

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Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die
persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden
unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie
selbständige Werke geschützt.

Du meinst also ich hätte den letzten Harry Potter vom Englischen ins
Deutsche übersetzen dürfen (mit ein bisser’l umstellen) und könnte
dann viel Geld am vorzeitigen Verkauf verdienen?

Ich wage das zu bezweifeln!

Es wäre natürlich schön und lobenswert auch die Quelle
anzugeben, ist aber nicht notwendig.

Stefan

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Hallo

Hallo René,
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die
persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden
unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie
selbständige Werke geschützt.

Hallo das ist aber nur die halbe Wahrheit, natürlich hat auch das Original einen Urheberschutz und der autor, bzw. dessen VErlag mit ihm zusammen haben das Recht sich den übersetzer auszusuchen. wenn der die Übersetzungsrechte bekommen hat, dann kann er scih an die Arbeit machen (sofern er es nicht rein privat für sich schon tat) und dann im Rahmen eines Vertrages mit dem Ursprungsautor das ganze vermarkten. dh aber, dass der übersetzer sein Geld mit dem Autor bzw. dessen Verlag teilen muss.
Das mit dem eigenständigen Werk kommt dann zum tragen, wenn jemand anderes diese Übersetzung in irgendeinem anderen Zusammenhang verwendet oder als seine ausgibt. Dann ist das nicht nur gegen den Ursprungsautor, sondern vor allem auch gegen den Übersetzer.
dh zB. dass eine moderne Neu-Übersetzung von Shakesspeare (der ja selbst fürs Urheberrecht lang genug tot ist) wiederrum geschützt ist, diesmal auf den Namen des Übersetzers.
Bei HarryPotter teilt sich das Urheberrecht auf auf JKR und den entsprechenden Übersetzer.
Wer nun die deutsche Ausgabe in zB. eine mundartliche übersetzen will muss sich mit beiden auseinandersetzen, dabei möglichst eher das Original als Vorlage deklarieren und das deutsche als Hilfe, bei Wortunklarheiten (evtl. geringere Probleme mit dem Übersetzer/verlag)

Es wäre natürlich schön und lobenswert auch die Quelle
anzugeben, ist aber nicht notwendig.

Das UHG

Gruß Susanne

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Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die
persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden
unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie
selbständige Werke geschützt.

Du meinst also ich hätte den letzten Harry Potter vom
Englischen ins
Deutsche übersetzen dürfen (mit ein bisser’l umstellen) und
könnte dann viel Geld am vorzeitigen Verkauf verdienen?

Ein guter Übersetzter schafft im Durchnitt 2 Seiten pro Stunde.
Bis der fertig ist, kauft niemand mehr die Übersetzung.

Ich wage das zu bezweifeln!

Es wäre natürlich schön und lobenswert auch die Quelle
anzugeben, ist aber nicht notwendig.

Stefan

Hallo Stefan,
man muß zwischen bloßem übersetzen (in einer anderen Sprache abschreiben) und bearbeiten unterscheiden. Die Rechtsprechung ist hier selber noch sehr kontrovers. Man sollte sich mal diese beiden Artikel durchlesen:

http://lexetius.com/UrhG/3

http://de.wikipedia.org/wiki/Bearbeit…(Urheberrecht)

Grüße, Dieter

noch mal für alle

Hallo

Hallo René,
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die
persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden
unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie
selbständige Werke geschützt.

Hallo das ist aber nur die halbe Wahrheit, natürlich hat auch
das Original einen Urheberschutz und der autor, bzw. dessen
VErlag mit ihm zusammen haben das Recht sich den übersetzer
auszusuchen. wenn der die Übersetzungsrechte bekommen hat,
dann kann er scih an die Arbeit machen (sofern er es nicht
rein privat für sich schon tat) und dann im Rahmen eines
Vertrages mit dem Ursprungsautor das ganze vermarkten. dh
aber, dass der übersetzer sein Geld mit dem Autor bzw. dessen
Verlag teilen muss.
Das mit dem eigenständigen Werk kommt dann zum tragen, wenn
jemand anderes diese Übersetzung in irgendeinem anderen
Zusammenhang verwendet oder als seine ausgibt. Dann ist das
nicht nur gegen den Ursprungsautor, sondern vor allem auch
gegen den Übersetzer.
dh zB. dass eine moderne Neu-Übersetzung von Shakesspeare (der
ja selbst fürs Urheberrecht lang genug tot ist) wiederrum
geschützt ist, diesmal auf den Namen des Übersetzers.
Bei HarryPotter teilt sich das Urheberrecht auf auf JKR und
den entsprechenden Übersetzer.
Wer nun die deutsche Ausgabe in zB. eine mundartliche
übersetzen will muss sich mit beiden auseinandersetzen, dabei
möglichst eher das Original als Vorlage deklarieren und das
deutsche als Hilfe, bei Wortunklarheiten (evtl. geringere
Probleme mit dem Übersetzer/verlag)

Es wäre natürlich schön und lobenswert auch die Quelle
anzugeben, ist aber nicht notwendig.

Das UHG

hallo,

das genannte gesetz an sich dürfte quasi automatisch greifen, sobald herr x etwas übersetzt. er wird also urheber der übersetzung. doch braucht herr x eine erlaubnis für die übersetzung?

oder muss er dazu alles ändern?..wobei die frage dann wäre: ist die satzgrammatik denn geschützt???

also verstößt herr x gegen urheberrecht, wenn er einen englischen relativsatz über die temperatur an der arktis in einen deutschen relativsatz übersetzt? oder muss er diese satz völlig umschreiben, um quasi seine spuren zu verwischen?

oder ist das grundsätzlich erlaubt mit der begründung: herr x schreibt ja selbst.

um eine geschichte wie harry potter geht es dabei nicht, sondern um firmenintern bekannte ingenieurtechnische bzw. wissenschaftliche erkenntnisse. geld soll damit direkt nicht verdient werden(höchstens indirekt über kosteneinsparungen durch einsparung von schulungen). herr x möchte firmenintern wissen verbreiten.

hab was gefunden…
was herrn x hilft…

http://www.techwriter.de/thema/urheberr.htm

hallo,

das genannte gesetz an sich dürfte quasi automatisch greifen,
sobald herr x etwas übersetzt. er wird also urheber der
übersetzung. doch braucht herr x eine erlaubnis für die
übersetzung?

Hallo rein theoretisch ja, denn es ist ja anderer Leute Hirnschmalz, dass er da „lediglich“ übersetzt

oder muss er dazu alles ändern?..wobei die frage dann wäre:
ist die satzgrammatik denn geschützt???

Also die Grammatik der Übersetzung ist geschützt, überhaupt der gesamte Satzbau. Sprich A hat einen Text übersetzt und B möchte nun aus diesem übersetzten teil und einem noch nicht übersetzten Teil des Originals von C eine neue Infobroschüre erstellen, dann, braucht er von A die Erlaubnis für das fertig übersetzte, sofern er nicht nur einzelne „Zitate“ verwendet oder er schreibt es so um, dass er einfach gesicherte Kenntnisse verbreitet (im Geschäftsjahr 2007 wurde der Gewinn wieder um 3Mio gesteigert), die er zB aus eine rTabelle aus der Publikation des A entnommen hat. Den unübersetzten Teil kann er nur übersetzen wenn C es ihm gesattet. Dabei bleibt es nicht aus, dass er eigene Satzbaukreationen entwickelt (da das sonst einfach irgendwie nicht klingt), weshalb er eben auf das neu übersetzte selbst einen Urheberschutz beanspruchen kann.
Puh, das wars aber gar nicht was du wissen willst oder, evtl gibts ne einfachere Lösung für B bzw nun deinen HErrn x.

also verstößt herr x gegen urheberrecht, wenn er einen
englischen relativsatz über die temperatur an der arktis in
einen deutschen relativsatz übersetzt? oder muss er diese satz
völlig umschreiben, um quasi seine spuren zu verwischen?

Ja, das hat nix damit zu tun, ob nun relativsatz oder nicht, wenn er nicht die Erlaubnis zur Übersetzung hat, dann gehts nicht so leicht, aber wir waren ja innerhalb einer Firma???

oder ist das grundsätzlich erlaubt mit der begründung: herr x
schreibt ja selbst.

ne, tut er ja nicht, wenn er nur übersetzt

um eine geschichte wie harry potter geht es dabei nicht,
sondern um firmenintern bekannte ingenieurtechnische bzw.
wissenschaftliche erkenntnisse. geld soll damit direkt nicht
verdient werden(höchstens indirekt über kosteneinsparungen
durch einsparung von schulungen). herr x möchte firmenintern
wissen verbreiten.

ok, also gibt es 2 Möglichkeiten.

  1. Die Broschüren oder Infos wie auch immer werden eben wie wissenschaftliche Arbeiten verfasst, also selbst/eigenständig, indem man sich lediglich auf die Erkenntnisse von A bezieht. Dann kann man aber nicht seitenweise übersetzen sondern muss eigenes Hirschmalz investieren. Dfür kann man dann auch Zitieren, was sich zB. auch auf Tabellen oder so bezieht. Für solch wissenschaftliche Arbeiten gibt es im UHG einen entsprecheden Passus, wonach zB. auch Abbildungen übernommen/besser im Rahmen eines Zitats verwendet werden können

  2. das ganze ist innerhalb einer Firma, dann ist zu prüfen ob nicht eh die Firma das Urheberrecht hat, da der Autor A nur der Erfüllungsgehilfe von der Firma war (intern oder externer? ein externer könnte sich das vorbehalten), dann kann man da bedenkenlos als ebensolcher Erfüllungsgehilfe, der womöglich vom Urheberrechtsinhaber (der Firma) dazu beauftragt ist, übersetzen.
    Entsprechend werden zB. ja auch Gebrauchsanweisungen von Generation zu Generation der erstellenden Mitarbeiter stellenweise abgeschrieben, sofern sich dort an den Teilen nichts geändert hat, da eben nicht der Mitarbeitetr persönlich tätig ist, sondern als teil der firma die das Urheberrecht hat.
    Ist das nun was für dich
    Frag also deinen chef mal
    Gruß susanne

es ist ja anderer Leute
Hirnschmalz, dass er da „lediglich“ übersetzt

es handelt sich um erkenntnisse der wissenschaft/technik.

als bsp.: die funktionsweise eines generators. auch der schreiber, von dem herr x es übersetzt, hat die informationen von irgendwoher. der schreiber ist weder entdecker, noch erfinder, noch schöpfer des inhaltes. der schreiber schrieb lediglich etwas bekanntes nieder. ein übersetzet müsste sinnloserweise hauptsätze und nebensätze umdrehn oder andere wörter verwenden oder was auch immer…wo sollte das denn enden???

Sprich A hat einen Text übersetzt und B
möchte nun aus diesem übersetzten teil und einem noch nicht
übersetzten Teil des Originals von C eine neue Infobroschüre
erstellen, dann, braucht er von A die Erlaubnis für das fertig
übersetzte

aber B will den text jetzt in eine andere sprache übersetzen. B zitiert nicht.

es geht rein um urheberrecht.

die andere frage nach dem copyright würde zusätzlich noch anstehen bzw. könnte es auch sein, ob das copyright das urheberrecht ersetzt.

herr x arbeitet in der firma AB in der abteilung A. er übersetzt ein dokument der abteilung B für die abteilung A. die abteilung B hat das dokument bzw. den inhalt copyrightet. die inhalte sind jedoch kein geheimnis in der firma AB, weil beide abteilungen hand in hand das nutzen, was in dem dokument steht. Abteilung A will die übersetzung intern für sich und als wissensbasis verwenden.

muss abteilung A ein eignen dokument schaffen, also neue sätze erfinden, mit anderem satzbau, oder ist eine übersetzung schon eine neuschöpfung und somit keine kopie oder zitat? wie sieht das im copyright aus?

Tach

als bsp.: die funktionsweise eines generators. auch der
schreiber, von dem herr x es übersetzt, hat die informationen
von irgendwoher. der schreiber ist weder entdecker, noch
erfinder, noch schöpfer des inhaltes. der schreiber schrieb
lediglich etwas bekanntes nieder. ein übersetzet müsste
sinnloserweise hauptsätze und nebensätze umdrehn oder andere
wörter verwenden oder was auch immer…wo sollte das denn
enden???

In einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit, glaub mir, damit schlagen sich Studenten seit Generationen um…

Sprich A hat einen Text übersetzt und B
möchte nun aus diesem übersetzten teil und einem noch nicht
übersetzten Teil des Originals von C eine neue Infobroschüre
erstellen, dann, braucht er von A die Erlaubnis für das fertig
übersetzte

aber B will den text jetzt in eine andere sprache übersetzen.
B zitiert nicht.

Ich hab auch nicht von Zitieren gesprochen, sondern von dem Zusammenschustern eines neuen Dokuments aus zwei anderen, einem übersetzten und evtl noch einem nicht übersetzten oder einigen eigenen Füllsätzen.

es geht rein um urheberrecht.

Ja und das hat eben der Urheber, bei einem nur übersetzten Text teilt sich dieses auf in den Ursprungsautor und denüberstzer.

die andere frage nach dem copyright würde zusätzlich noch
anstehen bzw. könnte es auch sein, ob das copyright das
urheberrecht ersetzt.

Wenn deine Abteilung B, die das copyright beansprucht hier in Deutschland sitzt, dann hat sie höchstens das Urheberrecht aber nicht das Copyright, da das ein anderes Recht ist.
Aber ich denke wenn beide für die selbe Firma arbeiten, dann wäre es vermutlich kein Problem hinzugehen und zu Fragen „Ey habihr was dagegen wenn wir ds für abt. A auch nehmen“ und gut ist.
Ausserdem muss geklärt werden, ob Abt. B überhaupt für sich nicht ein eigenes Urheberrecht beanspruchen kann oder ob solch Firmeninterne Unterlagen nicht generell zum geistigen Eigentum der Firma gehören und damit innerhalb der Firma frei sind.
Meist gibt es in den Arbeitsverträgen derjenigen, die sich um Publikationen kümmern (ob nun extern oder intern) entsprechende Klauseln, dass sie auf ihr persönliches urheberrecht verzichten und alle Texte als Geistiges Eigentum der Firma zu werten sind, so dass die firma diese auch für weiteres nutzen kann.
Wenn es das nicht gibt, muss es ebenneu geschrieben werden, also mit Umbau der Sätze, wenn nicht viel anderes bei rauskommen darf (ich weiß wovon ich rede, ich durfte deshalb mal eine Gebrauchsanweisung für alle weiteren Geräte neuschreiben, da die Mitarbeiterin ausschied, dabei wurde mit mir auch abgesprochen -also ohne Vertragsklausel- dass das Urheberrecht dann der DFirmazufällt)
Da braucht es keine großen schriftlichen Verträge zu, ein paar Worte und gegenseitiges EInverständis reichen.

herr x arbeitet in der firma AB in der abteilung A. er
übersetzt ein dokument der abteilung B für die abteilung A.
die abteilung B hat das dokument bzw. den inhalt copyrightet.
die inhalte sind jedoch kein geheimnis in der firma AB, weil
beide abteilungen hand in hand das nutzen, was in dem dokument
steht. Abteilung A will die übersetzung intern für sich und
als wissensbasis verwenden.

ich würde 1) für die Zukunft klären, wie in dieser Firma mit internen Informationen umgegangen wird.
2)einfach mal bei Abt B nachfragen, ob man den Text für besagten Zweck 1:1 übersetzen darf, sprich ob die einem die erlaubnis geben. Das kostet einen Anruf, und der ist Firmenintern vermutlich auch noch kostenlos.

muss abteilung A ein eignen dokument schaffen, also neue sätze
erfinden, mit anderem satzbau, oder ist eine übersetzung schon
eine neuschöpfung und somit keine kopie oder zitat? wie sieht
das im copyright aus?

Eine Übersetzung ist eine Neuschöpfungm,dh. das nun auf zB. deutsch übersetzte Dok darf kein anderer verwenden, zumindest nicht in über ein normales Zitat hinausgehende MAßen. Eine Übernahme von mehr als einer Seite ist eigentlich kein Zitat mehr. Selbst wenn zB. nur ein Satz verwendet wird (also eigentlichZitatlänge)aber man nicht dazuschreibt, dass dies von wem anders ist, sprich das Zitat deutlich macht, ist dies ein Verstoß gegen das UHR.
Wenn also Abt. B pissig ist und Abt A keine Erlaubnis erteilt, dann muss unter Zuhilfenahme des Dokuments ein eigenes Werk geschaffen werden. Das ist meist nicht mit Sätze umdrehen getan.
Hinweise wie man das macht (natürlich dann im größeren Stil, wenn man aus mehreren TExten einen neuen macht) geben Bücher zur Technik des wissenschaftlichen Arbeitens.
Gruß Susanne

Tach

als bsp.: die funktionsweise eines generators. auch der
schreiber, von dem herr x es übersetzt, hat die informationen
von irgendwoher. der schreiber ist weder entdecker, noch
erfinder, noch schöpfer des inhaltes. der schreiber schrieb
lediglich etwas bekanntes nieder. ein übersetzet müsste
sinnloserweise hauptsätze und nebensätze umdrehn oder andere
wörter verwenden oder was auch immer…wo sollte das denn
enden???

In einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit, glaub mir,
damit schlagen sich Studenten seit Generationen um…

laut urheberrecht ist eine übersetzung eine schöpfung. und vor einer schöpfung gibt es nichts. es wird so angesehen, als ist es den gedanken des übersetzers entsprungen.

Sprich A hat einen Text übersetzt und B
möchte nun aus diesem übersetzten teil und einem noch nicht
übersetzten Teil des Originals von C eine neue Infobroschüre
erstellen, dann, braucht er von A die Erlaubnis für das fertig
übersetzte

aber B will den text jetzt in eine andere sprache übersetzen.
B zitiert nicht.

Ich hab auch nicht von Zitieren gesprochen, sondern von dem
Zusammenschustern eines neuen Dokuments aus zwei anderen,
einem übersetzten und evtl noch einem nicht übersetzten oder
einigen eigenen Füllsätzen.

es geht um einen text, der vollständig übersetzt wird - nicht um mischmasch.

es geht rein um urheberrecht.

Ja und das hat eben der Urheber, bei einem nur übersetzten
Text teilt sich dieses auf in den Ursprungsautor und
denüberstzer.

wo steht das? wie lautet das gesetz? danach suche ich.
das genannte gesetz sagt nämlich genau das gegenteil aus. du widersprichst dem genannten gesetz, was da sagt, dass ein übersetzter text eine „eigne schöpfung“ darstellt. eine eigne schöpfung bedeutet, sie ist dem schöpfer gehörend. von rechten, die dem text gehören, von dem übersetzt wird, steht nirgends etwas.

du kannst ruhig mal die links anklicken, die hier publiziert werden. oder aber einen publizieren, in dem das steht, was du schreibst.

die andere frage nach dem copyright würde zusätzlich noch
anstehen bzw. könnte es auch sein, ob das copyright das
urheberrecht ersetzt.

Wenn deine Abteilung B, die das copyright beansprucht hier in
Deutschland sitzt, dann hat sie höchstens das Urheberrecht
aber nicht das Copyright, da das ein anderes Recht ist.

kannst du mir einen link zeigen, in dem steht, dass copyright nicht in deutschland gilt?

Aber ich denke wenn beide für die selbe Firma arbeiten, dann
wäre es vermutlich kein Problem hinzugehen und zu Fragen „Ey
habihr was dagegen wenn wir ds für abt. A auch nehmen“ und gut
ist.
Ausserdem muss geklärt werden, ob Abt. B überhaupt für sich
nicht ein eigenes Urheberrecht beanspruchen kann oder ob solch
Firmeninterne Unterlagen nicht generell zum geistigen Eigentum
der Firma gehören und damit innerhalb der Firma frei sind.
Meist gibt es in den Arbeitsverträgen derjenigen, die sich um
Publikationen kümmern (ob nun extern oder intern)
entsprechende Klauseln, dass sie auf ihr persönliches
urheberrecht verzichten und alle Texte als Geistiges Eigentum
der Firma zu werten sind, so dass die firma diese auch für
weiteres nutzen kann.

ja, ich glaube, das passt. alles, was man in einer firma erfindet oder schreibt, gehört quasi der firma.

Wenn es das nicht gibt, muss es ebenneu geschrieben werden,
also mit Umbau der Sätze, wenn nicht viel anderes bei
rauskommen darf (ich weiß wovon ich rede, ich durfte deshalb
mal eine Gebrauchsanweisung für alle weiteren Geräte
neuschreiben, da die Mitarbeiterin ausschied, dabei wurde mit
mir auch abgesprochen -also ohne Vertragsklausel- dass das
Urheberrecht dann der DFirmazufällt)

mh…das glaub ich. allerdings waren es sicher keine übersetzungen. ansonsten hättest du es laut urheberrecht umsonst umgeschrieben. übersetzungen sind neuschöpfungen mit vollem eignen recht, das 100% dem übersetzer zusteht.

Da braucht es keine großen schriftlichen Verträge zu, ein paar
Worte und gegenseitiges EInverständis reichen.

das ist aber riskant.

herr x arbeitet in der firma AB in der abteilung A. er
übersetzt ein dokument der abteilung B für die abteilung A.
die abteilung B hat das dokument bzw. den inhalt copyrightet.
die inhalte sind jedoch kein geheimnis in der firma AB, weil
beide abteilungen hand in hand das nutzen, was in dem dokument
steht. Abteilung A will die übersetzung intern für sich und
als wissensbasis verwenden.

ich würde 1) für die Zukunft klären, wie in dieser Firma mit
internen Informationen umgegangen wird.

das ist eigentlich klar, sonst hätte die abteilung A nicht abteilung A, sondern firma AB draufgeschrieben. die abteilungen sind da wie kinderhartenkinder.

2)einfach mal bei Abt B nachfragen, ob man den Text für
besagten Zweck 1:1 übersetzen darf, sprich ob die einem die
erlaubnis geben. Das kostet einen Anruf, und der ist
Firmenintern vermutlich auch noch kostenlos.

im grunde könnte herr x einfach fragen, doch herr x kennt die liebe der abteilungen untereinander. die sagen schon aus protest nö.

muss abteilung A ein eignen dokument schaffen, also neue sätze
erfinden, mit anderem satzbau, oder ist eine übersetzung schon
eine neuschöpfung und somit keine kopie oder zitat? wie sieht
das im copyright aus?

Eine Übersetzung ist eine Neuschöpfungm,dh. das nun auf zB.
deutsch übersetzte Dok darf kein anderer verwenden, zumindest
nicht in über ein normales Zitat hinausgehende MAßen.
Eine
Übernahme von mehr als einer Seite ist eigentlich kein Zitat
mehr. Selbst wenn zB. nur ein Satz verwendet wird (also
eigentlichZitatlänge)aber man nicht dazuschreibt, dass dies
von wem anders ist, sprich das Zitat deutlich macht, ist dies
ein Verstoß gegen das UHR.

das ist alles klar. aber wie du selbst schreibst, ist eine übersetzung eine neuschöpfung mit allen rechten - gleichberechtig zu dem text, von dem die übersetzung stammt.das heißt, der ursprungstext hat keine rechte mehr an dem übersetzten text. wenn das so wäre, wäre es keine neuschöpfung, die gleichberechtigt ist, sondern eine neuschöpfung mit eingeschränktem recht. so etwas gibt es aber nicht. es sei denn, du zeigst es mir.
eine übersetzung ist gleichberechtig mit einem umgeschriebenen text, was du in deiner firma gemacht hattest.
es sei denn denn, du zeigst mir ein gesetz, in dem steht, dass eine übersetzung rechtlich nicht alleine dem übersetzer gehört.

mittlerweile ist mir das eigentlich klar wie klosbrühe. allerdings lass ich mich auch belehren - aber nur mit gesetz!

Hallo,
warum schaust Du nicht einfach mal ins Gesetz:
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html

laut urheberrecht ist eine übersetzung eine schöpfung. und vor
einer schöpfung gibt es nichts. es wird so angesehen, als ist
es den gedanken des übersetzers entsprungen.

Falsch. Eine Übersetzung ist eine Umgestaltung eines Werkes, und das darf man ausschließlich mit Zustimmung des Urhebers (§23, §62).

es geht rein um urheberrecht.

Ja und das hat eben der Urheber, bei einem nur übersetzten
Text teilt sich dieses auf in den Ursprungsautor und
denüberstzer.

Nö. Wenn das Ding mal übersetzt ist, ist die Übersetzung wieder ein neues, eigenständiges Werk (§3).

wo steht das? wie lautet das gesetz? danach suche ich.
das genannte gesetz sagt nämlich genau das gegenteil aus. du
widersprichst dem genannten gesetz, was da sagt, dass ein
übersetzter text eine „eigne schöpfung“ darstellt. eine eigne
schöpfung bedeutet, sie ist dem schöpfer gehörend. von
rechten, die dem text gehören, von dem übersetzt wird, steht
nirgends etwas.

Doch. §3.

kannst du mir einen link zeigen, in dem steht, dass copyright
nicht in deutschland gilt?

Ganz einfach: in D gibt es das Urheberrechtsgesetz. Also gilt das, was da drin steht. In D gibt es kein Copyrightgesetz, also gilt es auch nicht. Es gibt kein Gesetz, in dem steht, dass das Copyrightgesetz nicht gilt. Wäre wohl auch mehr als Quatsch.

ja, ich glaube, das passt. alles, was man in einer firma
erfindet oder schreibt, gehört quasi der firma.

Nein. Der Firma gehört nur das Nutzungsrecht. Das Urheberrecht ist unveräußerbar (§7, §29).

aber wie du selbst schreibst, ist eine
übersetzung eine neuschöpfung mit allen rechten -
gleichberechtig zu dem text, von dem die übersetzung
stammt.das heißt, der ursprungstext hat keine rechte mehr an
dem übersetzten text. wenn das so wäre, wäre es keine
neuschöpfung, die gleichberechtigt ist, sondern eine
neuschöpfung mit eingeschränktem recht.

So sehe ich das auch.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,
warum schaust Du nicht einfach mal ins Gesetz:
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html

super. das hab ich gesucht.

allerdings steht im §23

„Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.“

was heißt „veröffentlicht oder verwertet“? gehört die interne(also nicht öffentliche!) und nicht kommerzielle nutzung(also nur lesen und lernen!) dazu?

also ist wohl das beste, wenn ich herrn x empfehle, den text völlig umzuschreiben. da muss er sich nicht mit dem ganzen zeug rumschlagen.

Hallo,

was heißt „veröffentlicht oder verwertet“?

Ianal. Ich verstehe unter ‚veröffentlicht‘, dass jeder oder zumindesdt eine große Gruppe darauf Zugriff erlangt. ‚Verwertet‘ heißt, einen finanziellen Nutzen daraus zu ziehen.

gehört die interne(also nicht öffentliche!)

Sehe ich auch so.

und nicht kommerzielle

Innerhalb einer Firma bezweifle ich jetzt ganz stark das ‚nicht kommerziell‘.

nutzung(also nur lesen und lernen!) dazu?

Private Nutzung wäre erlaubt (§53).

also ist wohl das beste, wenn ich herrn x empfehle, den text
völlig umzuschreiben. da muss er sich nicht mit dem ganzen
zeug rumschlagen.

Nachfragen ist mit Sicherheit einfacher. Zumal, wenn die Nutzungsrechte der Firma gehören und die Übersetzung ebenfalls der Firma nutzt.

Gruß
loderunner