Tach
als bsp.: die funktionsweise eines generators. auch der
schreiber, von dem herr x es übersetzt, hat die informationen
von irgendwoher. der schreiber ist weder entdecker, noch
erfinder, noch schöpfer des inhaltes. der schreiber schrieb
lediglich etwas bekanntes nieder. ein übersetzet müsste
sinnloserweise hauptsätze und nebensätze umdrehn oder andere
wörter verwenden oder was auch immer…wo sollte das denn
enden???
In einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit, glaub mir,
damit schlagen sich Studenten seit Generationen um…
laut urheberrecht ist eine übersetzung eine schöpfung. und vor einer schöpfung gibt es nichts. es wird so angesehen, als ist es den gedanken des übersetzers entsprungen.
Sprich A hat einen Text übersetzt und B
möchte nun aus diesem übersetzten teil und einem noch nicht
übersetzten Teil des Originals von C eine neue Infobroschüre
erstellen, dann, braucht er von A die Erlaubnis für das fertig
übersetzte
aber B will den text jetzt in eine andere sprache übersetzen.
B zitiert nicht.
Ich hab auch nicht von Zitieren gesprochen, sondern von dem
Zusammenschustern eines neuen Dokuments aus zwei anderen,
einem übersetzten und evtl noch einem nicht übersetzten oder
einigen eigenen Füllsätzen.
es geht um einen text, der vollständig übersetzt wird - nicht um mischmasch.
es geht rein um urheberrecht.
Ja und das hat eben der Urheber, bei einem nur übersetzten
Text teilt sich dieses auf in den Ursprungsautor und
denüberstzer.
wo steht das? wie lautet das gesetz? danach suche ich.
das genannte gesetz sagt nämlich genau das gegenteil aus. du widersprichst dem genannten gesetz, was da sagt, dass ein übersetzter text eine „eigne schöpfung“ darstellt. eine eigne schöpfung bedeutet, sie ist dem schöpfer gehörend. von rechten, die dem text gehören, von dem übersetzt wird, steht nirgends etwas.
du kannst ruhig mal die links anklicken, die hier publiziert werden. oder aber einen publizieren, in dem das steht, was du schreibst.
die andere frage nach dem copyright würde zusätzlich noch
anstehen bzw. könnte es auch sein, ob das copyright das
urheberrecht ersetzt.
Wenn deine Abteilung B, die das copyright beansprucht hier in
Deutschland sitzt, dann hat sie höchstens das Urheberrecht
aber nicht das Copyright, da das ein anderes Recht ist.
kannst du mir einen link zeigen, in dem steht, dass copyright nicht in deutschland gilt?
Aber ich denke wenn beide für die selbe Firma arbeiten, dann
wäre es vermutlich kein Problem hinzugehen und zu Fragen „Ey
habihr was dagegen wenn wir ds für abt. A auch nehmen“ und gut
ist.
Ausserdem muss geklärt werden, ob Abt. B überhaupt für sich
nicht ein eigenes Urheberrecht beanspruchen kann oder ob solch
Firmeninterne Unterlagen nicht generell zum geistigen Eigentum
der Firma gehören und damit innerhalb der Firma frei sind.
Meist gibt es in den Arbeitsverträgen derjenigen, die sich um
Publikationen kümmern (ob nun extern oder intern)
entsprechende Klauseln, dass sie auf ihr persönliches
urheberrecht verzichten und alle Texte als Geistiges Eigentum
der Firma zu werten sind, so dass die firma diese auch für
weiteres nutzen kann.
ja, ich glaube, das passt. alles, was man in einer firma erfindet oder schreibt, gehört quasi der firma.
Wenn es das nicht gibt, muss es ebenneu geschrieben werden,
also mit Umbau der Sätze, wenn nicht viel anderes bei
rauskommen darf (ich weiß wovon ich rede, ich durfte deshalb
mal eine Gebrauchsanweisung für alle weiteren Geräte
neuschreiben, da die Mitarbeiterin ausschied, dabei wurde mit
mir auch abgesprochen -also ohne Vertragsklausel- dass das
Urheberrecht dann der DFirmazufällt)
mh…das glaub ich. allerdings waren es sicher keine übersetzungen. ansonsten hättest du es laut urheberrecht umsonst umgeschrieben. übersetzungen sind neuschöpfungen mit vollem eignen recht, das 100% dem übersetzer zusteht.
Da braucht es keine großen schriftlichen Verträge zu, ein paar
Worte und gegenseitiges EInverständis reichen.
das ist aber riskant.
herr x arbeitet in der firma AB in der abteilung A. er
übersetzt ein dokument der abteilung B für die abteilung A.
die abteilung B hat das dokument bzw. den inhalt copyrightet.
die inhalte sind jedoch kein geheimnis in der firma AB, weil
beide abteilungen hand in hand das nutzen, was in dem dokument
steht. Abteilung A will die übersetzung intern für sich und
als wissensbasis verwenden.
ich würde 1) für die Zukunft klären, wie in dieser Firma mit
internen Informationen umgegangen wird.
das ist eigentlich klar, sonst hätte die abteilung A nicht abteilung A, sondern firma AB draufgeschrieben. die abteilungen sind da wie kinderhartenkinder.
2)einfach mal bei Abt B nachfragen, ob man den Text für
besagten Zweck 1:1 übersetzen darf, sprich ob die einem die
erlaubnis geben. Das kostet einen Anruf, und der ist
Firmenintern vermutlich auch noch kostenlos.
im grunde könnte herr x einfach fragen, doch herr x kennt die liebe der abteilungen untereinander. die sagen schon aus protest nö.
muss abteilung A ein eignen dokument schaffen, also neue sätze
erfinden, mit anderem satzbau, oder ist eine übersetzung schon
eine neuschöpfung und somit keine kopie oder zitat? wie sieht
das im copyright aus?
Eine Übersetzung ist eine Neuschöpfungm,dh. das nun auf zB.
deutsch übersetzte Dok darf kein anderer verwenden, zumindest
nicht in über ein normales Zitat hinausgehende MAßen.
Eine
Übernahme von mehr als einer Seite ist eigentlich kein Zitat
mehr. Selbst wenn zB. nur ein Satz verwendet wird (also
eigentlichZitatlänge)aber man nicht dazuschreibt, dass dies
von wem anders ist, sprich das Zitat deutlich macht, ist dies
ein Verstoß gegen das UHR.
das ist alles klar. aber wie du selbst schreibst, ist eine übersetzung eine neuschöpfung mit allen rechten - gleichberechtig zu dem text, von dem die übersetzung stammt.das heißt, der ursprungstext hat keine rechte mehr an dem übersetzten text. wenn das so wäre, wäre es keine neuschöpfung, die gleichberechtigt ist, sondern eine neuschöpfung mit eingeschränktem recht. so etwas gibt es aber nicht. es sei denn, du zeigst es mir.
eine übersetzung ist gleichberechtig mit einem umgeschriebenen text, was du in deiner firma gemacht hattest.
es sei denn denn, du zeigst mir ein gesetz, in dem steht, dass eine übersetzung rechtlich nicht alleine dem übersetzer gehört.
mittlerweile ist mir das eigentlich klar wie klosbrühe. allerdings lass ich mich auch belehren - aber nur mit gesetz!