Hallo Juristen!
Heute hab ich mal eine Frage zum Urheberrecht:
Unser Chor hat vor ein paar Jahren eine CD aufgenommen, de bei einem kleinen Label erschienen ist. Nun möchte ich auf unserer Website ein oder zwei Tracks daraus als Kostprobe per mp3 anbieten.
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Wer muss vorher alles gefragt werden? Chor, Chorleiter, Tonmeister, LAbel-Chef, … ?
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Müssen wir jetzt für die Veröffentlichung unserer eigenen Aufnahmen in einem neuen Medium GEMA-Gebühren zahlen? So einige merkwürdige Entscheidungen, gerade in Bezug auf Urheberrecht, zeigen ja, dass man sich nicht auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen darf…
Danke!
Arndt
Hallo Arndt!
Heute hab ich mal eine Frage zum Urheberrecht:
Unser Chor hat vor ein paar Jahren eine CD aufgenommen, de bei
einem kleinen Label erschienen ist. Nun möchte ich auf unserer
Website ein oder zwei Tracks daraus als Kostprobe per mp3
anbieten.
- Wer muss vorher alles gefragt werden? Chor, Chorleiter,
Tonmeister, LAbel-Chef, … ?
Der Chorleiter oder der entsprechende Vermarktung-Chef sollte als Vertreter des Urhebers ‚Chor‘ der Ansprechpartner sein.
- Müssen wir jetzt für die Veröffentlichung unserer eigenen
Aufnahmen in einem neuen Medium GEMA-Gebühren zahlen? So
einige merkwürdige Entscheidungen, gerade in Bezug auf
Urheberrecht, zeigen ja, dass man sich nicht auf seinen
gesunden Menschenverstand verlassen darf…
Wenn Du beim Chorleiter einmal bist, solltet ihr den Vertrag von anno dunemals mal hervorkramen. Vielleicht seid ihr bei der GEMA angemeldet und habt schone einen Pauschalbetrag oder so bekommen. Wenn Ihr bei der GEMA angemeldet seid, müsst ihr den entsprechenden Vertrag/Anmeldung mal durchlesen, was dort bzgl. von Veröffentlichungen geschrieben steht.
Tschuess Marco.