Urheberrecht

Hallo User

Hab versucht, meine Frage in der Rubrik Computer einzustellen, denke aber selbst, dass sie hier besser angebracht wäre.

Also vielleicht ist ja auch ein Rechtsgelehrter oder PC-Experte zufällig hier anwesend.

Meine Fragen: Ist es theoretisch oder auch praktisch möglich, dass ein Produzent (z.B. von Filmen oder Musikstücken) seine eigene Werke in ein Peertopeer einstellt, um selbst zu überwachen bzw. Beauftragte überwachen zu lassen, ob seine Werke heruntergeladen bzw, kopiert oder weiter verbreitet werden.

Wenn er das tut (eigene Werke eínstellen, nur zum Zwecke der Überwachung, ob andere Personen unberechtigt dort herunterladen) ist das gesetzeskonform?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen

mfg Zanderechse

Ganz grob

Meine Fragen: Ist es theoretisch oder auch praktisch möglich,

Ja, wurde auch IMHO bereits gemacht. Aber eher um Downloads in Peer-to-Peer-Netzen (eMule, …) durch falsche Datenpakete unbrauchbar zu machen.

dass ein Produzent (z.B. von Filmen oder Musikstücken) seine
eigene Werke in ein Peertopeer einstellt, um selbst zu
überwachen bzw. Beauftragte überwachen zu lassen, ob seine
Werke heruntergeladen bzw, kopiert oder weiter verbreitet
werden.

Ob das technisch möglich ist, kann ich nicht beurteilen. Wenn aber z.B. ein GEMA-Mitglied seine eigene Musik über „neuartige Veröffentlichungskanäle“ veröffentlicht ist er selbst zunächst dafür GEMA-pflichtig.

Wenn er das tut (eigene Werke eínstellen, nur zum Zwecke der
Überwachung, ob andere Personen unberechtigt dort
herunterladen) ist das gesetzeskonform?

Nun, andere zur Straftat zu verleiten um sie dann anzuzeigen ist anscheinend in DE nicht strafbar (Suchstichworte: Tanja-Briefe, Gravenreuth). Aber der Autor würde als GEMA-Mitglied gegen seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen mit der GEMA e.V. (Inkassoverein für Komponisten, Textautoren, …) verstoßen.

Warum? Nun er würde über diesen Veröffentlichungsweg zunächst GEMA-pflichtig werden und diese Gebühr (Internet-Darbietung) müsste er zunächst selbst tragen, genau wie bei einer GEMA-pflichtigen Veröffentlichung einer CD. Da will auch da Presswerk vom Auftraggeber, in DE zumindest, erst einmal die Freistellung (Autor kein GEMA-Mitglied) oder die korrekte Entrichtung der GEMA-Gebühr (Wenn Autor Mitglied der GEMA) für die Tonträgerherstellung bestätigt haben.

Gruß

Stefan

Wenn er das tut (eigene Werke eínstellen, nur zum Zwecke der
Überwachung, ob andere Personen unberechtigt dort
herunterladen) ist das gesetzeskonform?

Gesetzeskonform ist das schon, nicht aber logikkonform. In dem Moment, in dem ein Rechteinhaber selbst seine Dateien zum Download freigibt sind diese - überraschenderweise - zum Download freigegeben.

Gruß