sollte man einen computer im tausch zb.vl.durch ein notebook bekommen und darauf befindet sich ein bild!zb.von einer anderen person,die aber zb.nur von einer person erkannt werden kann.oder man das nicht weis!
darf das bild dann eine person per email versendet werden.?
ganz dumm gefragt.wie verhält sich das urheberrecht im allgemeinen gegenüber fremden personen.wie verhält sich das mit dem urheberrecht innerhalb der familie?
ich versuche es,ich hoffe ich schreibe nichts falsches.falls doch verzeiht mir bitte.
tauscht jemand einen computer gegen einen laptop,derjenige läßt die bilder drauf.und mann schickt so eines zb.an eine person,ohne absolut bösen hintergrund.
der anderen person,der das bild eigendlich gehört wird das von jemand anderem mitgeteilt bzw.überlassen um zwistigkeiten oder streit zu verursachen.
was kann dann passieren?
wie verhält das sich dann wenn sowas innerhalb einer familie vl.vorkommen sollte?
ich hoffe,es dir jetzt bischen verständlicher rübergebracht zu haben?
A) Wenn du ein Bild findest, egal ob Foto, Gemälde oder Grafik, dann musst du den Urheber fragen, ob du das Bild veröffentlichen darfst, gedruckt oder im TV oder im Internet.
(= Urheberrecht)
B) Wenn auf dem Bild auch noch ein Mensch zu erkennen ist, dann musst du auch noch den Menschen fragen, ob du das Bild veröffentlichen darfst, gedruckt oder im TV oder im Internet.
(= Kunsturheberrecht)
C) Wenn du einer Freundin das Bild zeigst, ist das keine Veröffentlichung. Eine Öffentlichkeit entsteht erst, wenn mehr als eine dir fremde Person*) beim Zeigen anwesend ist (grob gesagt). (*) Fremde Person = Person, der du nicht persönlich verbunden bist!)
D) Analog darst du Fotos nach A) und Fotos nach B) an Leute mailen, denen du persönlich verbunden bist - damit verstößt du noch nicht gegen A) Urheberrecht und B) Kunsturheberrecht.
E) Aber vielleicht gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person(en)! Sitzen die gerade auf dem Klo oder kopulieren oder popeln sich in der Nase, dann haben sie besondere Schutzrechte. Siehe Wikipedia - Persönlichkeitsrecht - Privatsphäre - Intimsphäre.
Bei solchen Sachen könnte auch eine Weiterleitung an einen engen Freund eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, der Privatsphäre, der Intimsphäre der abgelichteten Person darstellen! Wäre dir ja auch peinlich - und Pein = Schmerz = Schmerzensgeld, wie im Fall von Maxim Biller und dessen Roman Esra (50.000,-).
die person hat persönlichen einfluss,der hat man ein foto geschickt,um über persönliche erfahrung zu sprechen.die person wollte das,betont das auch ausdrücklich das sie darauf bestanden habe.die wiederum hat hier jemanden zu sehr vertraut und hat daraufhin der person das foto weitergeleitet.diese person ist so falsch das sie jetzt zb.vl einen rießen zwist herausgefordert hat.
die person hat persönlichen einfluss,der hat man ein foto
geschickt,um über persönliche erfahrung zu sprechen. die person
wollte das,betont das auch ausdrücklich das sie darauf
bestanden habe. die wiederum hat hier jemanden zu sehr vertraut
und hat daraufhin der person das foto weitergeleitet.diese
person ist so falsch das sie jetzt zb.vl einen rießen zwist
herausgefordert hat.
jetzt droht dem ersten vl.ärger.zu recht?
Wie soll irgendjemand aus diesem Personenwirrwarr klug werden
???
a) Mit eindeutigen Benennungen der verschiedenen Personen
b) mit einer Übersicht, wer mit wem wie verbunden ist
c) mit deutschen Sätzen.
so schwierig ist es nicht, das zu formulieren.
„Person A ist Cousin von Person B und will Person C, dem Neffen von Person B ein Bild von Person D zeigen, die nicht mit A, B oder C verwandt ist“ - oder so ähnlich.
Groß-/Kleinschreibung würde die Sache aber auch durchaus noch etwas übersichtlicher machen.