Ist eine angezeigte Grafik (Bild) aus google bereits ein herunterladen
und möglicherweis eine Verletzung des Urheberrechts?
Hallo erstmal
und möglicherweis eine Verletzung des Urheberrechts?
Das dürfte passen: http://www.dr-bahr.com/news/google-bildersuche-ist-n…
mfg M.L.
Nein, der verlinkte Text passt nicht, da es dort um die Nutzung von Tumbnails bei der Google Bildersuche geht. Die Entscheidung sagt im Kern, dass eine Nutzung als Tumbnail genauso das UrhR verletzt wie die Nutzung des Originalfotos (Was an sich auch klar ist, weil allein die Größe des Bildes nicht den Unterschied machen kann)
Bei der Ausgangsfrage jedoch liegt schon keine Nutzung vor. Nur weil das Bild auf dem Bildschirm gezeigt wird, verletzt der User kein Urheberrecht. Bloßes anschauen urheberrechtlich geschützter Werke ist nicht unzulässig.