Urheberrecht

Hallo,

ich habe mal ne fiktive Frage.
Wenn mehrere Leute einen Verein gründen, und einer der Gründer ein Logo für den Verein entwirft, der Verein das Logo auch einsetzt und sogar in der Zeitung abgelichtet wird, gehen die Nutzungsrechte an dem Logo automatisch auf den Verein über?

Oder darf dieses Mitglied jederzeit die Nutzung des Logos untersagen?

Vielen Dank im Voraus

Sascha

Hi,

der Ersteller des Logos hat erst einmal das Urheberrecht inne(Schaffungshöhe vorausgesetzt). Die Frage ist jetzt wie dem Verein das Nutzungsrecht übertragen/eingeräumt wird.
1.Alle Rechte werden übertragen
2.Bestimmte Rechte werden zeitlich begrenzt übertragen
oder
3.Bestimmte Rechte werden zeitlich unbegrenzt übertragen.
und noch viele andere Möglichkeiten.

MFG

Hallo Safrael,

danke für die Antwort.
Es wurde nichts schriftliches vereinbart.
Das Mitglied hat das Logo entworfen mit dem Ziel, es dem Verein zu überlassen.
Aber schriftlich fixiert wurde nichts.

Gruß

Sascha

Hallo!

wo ist denn dann das Problem ? Will man jetzt nachträglich Geld dafür sehen ?
Dann hätte man es gleich vereinbaren müssen.

Es ist „nur“ mündlich vereinbart und der Logo-Ersteller ist mit der Verwendung einverstanden, hat es ja gerade für diesen Zweck erstellt.
Das ist auch ein Vertrag der gilt.
Wie immer kann es später Auslegungsprobleme geben, weil nichts schriftlich festgehalten wurde.

MfG
duck313

Das Mitglied hat das Logo entworfen mit dem Ziel, es dem
Verein zu überlassen.

Damit hat der Verein ganz gut Karten, das Logo zu nutzen, und zwar uneingeschränkt.

Hallo!

Das Mitglied hat das Logo entworfen mit dem Ziel, es dem
Verein zu überlassen.

Damit hat der Verein ganz gut Karten, das Logo zu nutzen, und
zwar uneingeschränkt.

Der Vertrag wurden m.E. durch schlüssiges oder konkludentes Handeln geschlossen. Dann dürfte dieser doch auch wieder auf die gleiche Art & Weise widerrufen werden?

Gruß
Falke

Hallo!

Das Mitglied hat das Logo entworfen mit dem Ziel, es dem
Verein zu überlassen.

Damit hat der Verein ganz gut Karten, das Logo zu nutzen, und
zwar uneingeschränkt.

Der Vertrag wurden m.E. durch schlüssiges oder konkludentes
Handeln geschlossen. Dann dürfte dieser doch auch wieder auf
die gleiche Art & Weise widerrufen werden?

Nein, warum sollte das einseitig möglich sein? Zumindest nicht, ohne dass ein Anspruch auf den Ersatz eines evtl. Schadens besteht.

Hallo!

Nein, warum sollte das einseitig möglich sein? Zumindest
nicht, ohne dass ein Anspruch auf den Ersatz eines evtl. Schadens besteht.

Warum kann dieser Vertrag nicht einseitig gekündigt werden?

Gruß
Falke

hallo,

Warum kann dieser Vertrag nicht einseitig gekündigt werden?

Die Frage ist doch eher: Warum sollte das möglich sein? Dann könnte jeder Grafiker irgendwann einmal zu seinem Kunden kommen und sagen, „du darfst das Logo, das ich für Dich erstellt habe, nicht mehr nutzen“. :wink:

Ob das hier unentgeltlich geschehen ist, spielt dabei keine Rolle.

Die Frage ist doch eher: Warum sollte das möglich sein? Dann
könnte jeder Grafiker irgendwann einmal zu seinem Kunden
kommen und sagen, „du darfst das Logo, das ich für Dich
erstellt habe, nicht mehr nutzen“. :wink:

Im Normalfall wird dem Kunden ein zeitlich unbegrenztes, exklusives und uneingeschränktes Nutzungsrecht gegen eine einmalige Zahlung eingeräumt. Dies wird idR schriftlich festgehalten um im Streitfall was in der Hand zu haben.

Alternativ kann auch festgelegt werden, dass das Nutzungsrecht unter bestimmten Bedingungen an den Urheber zurück fällt.

Auch bedarf es nicht der Schriftform, nur bei mündlichen Verträgen stellt sich halt die Frage der Beweiskraft.

Deswegen auch die Frage die ich gestellt hatte: Was wurde ausgemacht?

Deswegen auch die Frage die ich gestellt hatte: Was wurde
ausgemacht?

Eben, da wurde ja die Antwort gegeben:

Das Mitglied hat das Logo entworfen mit dem Ziel, es dem Verein zu überlassen.

Das ist schon sehr eindeutig.