Urheberrecht

Liebe/-r Experte/-in,

zur Zeit gibt es ja wieder eine rege Diskussion über das Internet und illegales Filesharing.

Immer wieder liest man Berichte, daß „kleine Leute“ von der Musik- und Filmindustrie abgemahnt oder verklagt werden, aufgrund einer IP-Adresse und eines Torrent-Downloads.

Aber wie sieht es bei den Download-Anbietern aus?

Ist der Download von Daten bei Usenext, Firstload, Alphaload und wie die alle heißen nun legal oder nicht? Die Kundschaft dieser Zugangsanbieter zahlt ja für ihre Downloads und ist ja somit mit Name, Anschrift und Bankdaten bekannt und damit alles andere als anonym. Was passiert mit den daten von dieser Kundschaft? Werden die auch weitergegeben?
Aus reiner Logik müßte die Musik- und Filmindustrie ja alles in Bewegung setzen, um an diese Daten zu kommen.

Über eine Antwort mit Verweisen auf Gesetze und/oder Gerichtsurteile würde ich mich freuen!

Vielen Dank

Robert

Hallo,

diese Anfrage läßt sich - ohne eine umfangreiche Studie zu erstellen - nicht beantworten.

Wer das Urheberrecht verletzt, ist zur Unterlassung und, wenn er mindestens fahrlässig handelte, auch zum Schadensersatz verpflichtet.
Das betrifft sowohl die Anbieter als auch die Nutzer urheberrechtsgeschützter Werke, soweit die Verwendung dieser Werke unberechtigt ist.

Dem Urheber stehen bestimmte Informationsansprüche zu, die zivil- bzw. strafverfahrensrechtlich geltend gemacht werden können.
Darüber kann ggf. ein (weiterer) Verletzer ausfindig gemacht werden.
Wegen der großen Menge an Urheberrechtsverletzern werden allerdings oft nur die „Größeren“ in Anspruch genommen, andere allenfalls nach dem Zufallprinzip.

Ich hoffe, das beantwortet die Frage dennoch …

Besten Gruß,
RA Oliver M.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry,

die Frage ist bei mir untergegagen. Wenn noch Bedarf besteht, bitte neu fragen.

Beste Grüße
Michael Schmelich