Liebe/-r Experte/-in,
auf Youtube sind immer mal wieder ganze Filme anzuschauen, vor allem alte US-Filmklassiker.
Nun wollte ich vor kurzem auch was zur Unterhaltung der Youtube-Gemeinde beitragen und lud zwei Kurzfilm-Komödien aus den Dreissigerjahren eines heute vergessenen Komikers hoch, die heute nirgends mehr gezeigt werden.
Prompt kriegte ich die Nachricht, ich hätte eine Urheberrechtsverletzung begangen, man werde die Filme entfernen.
Meine Frage: Wieso können andere ganze Spielfilme einstellen, während meine Beiträge gesperrt werden?
Oder: Was muss ich tun, um die Filmchen trotzdem einstellen zu können?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort und schöne Grüsse,
Michael Scheck, Schweiz
Hallo,
das Urheberrecht schützt alle Werke, deren Urheber noch keine 70 Kalenderjahre tot ist (zumindest in Deutschland). Dementsprechend darfst du diese Filme nicht veröffentlichen.
Warum ändere damit durchkommen, weiß ich nicht. Aber das ist keine Rechtfertigung für eigene Urheberrechtsverletzungen.
Gruß, Bjørn
Hallo,
soweit ein Film urheberrechtlich geschützt ist, darf er in urheberrechtlich erheblicher Weise (Vervielfältigung, Online-Stellen etc.) nur verwendet werden, soweit dazu die notwendigen Rechte bestehen.
Youtube hat mit bestimmten Rechte-Inhabern Vereinbarungen - diese erhalten von Youtube Zahlungen dafür, daß sie die entsprechenden Rechtsverletzungen dulden.
Der Inhaber der entsprechenden Rechte dieses Filmes gehörte offenkundig nicht dazu.
Ob der Film urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, kann ich natürlich nicht sagen - das bedürfte der Prüfung im Einzelfall. Grundsätzlich erlischt der Schutz nach deutschem Urheberrecht gegenwärtig 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers - aufgrund Sonderregelungen kann es aber im Einzelfall auch länger dauern.
Besten Gruß,
Oliver M. (RA)
Ob der Film urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, kann
ich natürlich nicht sagen - das bedürfte der Prüfung im
Einzelfall.
Herzlichen Dank für Ihre aufschlussreiche Antwort!
Wissen Sie vielleicht, auf welche Weise herausgefunden werden kann, wer die Rechte an einem bestimmten (alten US-) Film besitzt?
Herzlichen Dank und ebensolche Grüsse,
Michael Scheck
Hallo,
das Urheberrecht schützt alle Werke, deren Urheber noch keine
70 Kalenderjahre tot ist (zumindest in Deutschland).
Dementsprechend darfst du diese Filme nicht veröffentlichen.
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Michael
nein - solche Rechte-Recherchen, zumal mit Auslandsbezug, sind stets sehr aufwendig. Evtl. kann die zuständige Verwertungsgesellschaft (je nach Filmart, zB www.vffvg.de/) weiterhelfen.
Besten Gruß,
Oliver M. (RA)