Urheberrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte in folgender Weise Fotos Fremder verwenden: In einem kleinen Buch zur Ideenfindung für Hobbykeramiker will ich eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Modellieren eines Pferdekopfes geben. Dabei steht am Anfang die Idee, die ich mit einem Foto illustrieren möchte, auf dem zwei Blatt Papier abgebildet sind. Das eine ist ein PC-Ausdruck, auf dem mehrere dem Internet entnommene Fotos verteilt sind. Das zweite ist eine eigene Zeichnung, die Schlussfolgerungen benennt. Das im Buch abgebildete besagte Bild ist ca. 7x4 Zentimeter (siehe das-zeitzeichen(punkt)de(Schrägstrich)pferd.jpg; das Foto oben). Verletze ich damit das Urheberrecht?
Für eine Antwort, idealerweise mit Begründung, wäre ich dankbar.

Freundliche Grüße, Achim

Hi Achim,

leider muss ich dir sagen: „Ganz klar Ja“ Du darfst ohne die Genhmigung des Urhebers keine Fotos verwenden, egal wie du sie auch immer darstellen willst. Gehe doch einfach hin und setze dich mit dem Fotografen auseinander und bitte um die Genehmigung der Nutzungsrechte. Sollte er es ablehnen hättest du dir bei einer ungenehmigten Nutzung viel Ärger erspart.

Liebe Grüße
Siegfried

Hallo,

Ja, wenn Sie ein Bild verwenden wollen, dass von anderen stammt, sollten Sie deren Erlaubnis (mit Unterschrift etc) einholen. Weil vorerst alles was jemand gemacht hat auch diesem jemand gehört. Wenn also das Bild illustriert wird, könnte das unter Umständen teuer werden für den Verleger bzw. Verantwortlichen.
Allerdings können Sie das Bild ja bestimmt Nachzeichnen, das wäre Erlaubt, wenn man sieht, dass es keine 100%ige Kopie ist.

Liebe Grüße

Hallo Achim,

das Urheberrecht ist in Deutschland sehr weit gefasst, so dass auch die Verwendung dieses Fotos u.U. eine Urheberechtsverletzung darstellt. Dass angesichts der Fotostechnik nicht jede Foto als urheberrechtlich schützenswert erscheinen mag, spielt dabei im Moment keine Rolle. Das wird erst langsam duch die europäische Rechtssprechung etwas aufgeweicht werden. Grundsätzlich würde ich empfehlen, das Foto zu verwenden und dem Inhaber der Seite eine Mail zu schicken, in der Du die Verwendung mitteilst und ihm eine Widerspruchsrecht binnen 7 Tagen anbietest. Meldet er sich nicht, gibt es keine urheberrechtlichen Probleme. Außerdem. Es kann sich aus der Verwendung maximal ein Unterlassungsanspruch ableiten, aber kein Schadensersatzanspruch.

Ich hoffe, die Angaben sind hilfreich.

Beste Grüße
Michael Schmelich

Papier abgebildet sind. Das eine ist ein PC-Ausdruck, auf dem
mehrere dem Internet entnommene Fotos verteilt sind. Das
zweite ist eine eigene Zeichnung, die Schlussfolgerungen
benennt. Das im Buch abgebildete besagte Bild ist ca. 7x4
Zentimeter (siehe
das-zeitzeichen(punkt)de(Schrägstrich)pferd.jpg; das Foto
oben). Verletze ich damit das Urheberrecht?
Für eine Antwort, idealerweise mit Begründung, wäre ich
dankbar.

Freundliche Grüße, Achim

leider muss ich dir sagen: „Ganz klar Ja“ Du darfst ohne die
Genhmigung des Urhebers keine Fotos verwenden, egal wie du sie
auch immer darstellen willst.

Lieber Siegfried, vielen Dank für deine Antwort. Sie überzeugt mich nicht ganz; auch dehalb nicht, weil sie keine wirkliche Begründung enthält. Deiner Logik nach dürfte ich auch kein Bild ohne Genehmigung veröffentlichen, auf der z.B. jemand in einem Sessel sitzt, neben ihm auf dem Tisch die Zeitung, auf der dann das Titelfoto zu erkennen ist. Und darunter vielleicht der Text: Paul Meier interessiert sich für den Skandal x in der Zeitung Y. Mir ist klar, dass der (mein) Sachverhalt sehr grenzwertig ist. Ein „Ja“ als Antwort halte ich auch für denkbar, jedoch kein so „Ganz klares“, wie du meinst. Trotzdem noch einmal vielen Dank für dein freundliches Bemühen

Hallo Michael,

vielen Dank für deine Antwort. Sie entspricht meinem Gefühlsempfinden. Kannst du mir die Sache mit dem Unterlassungsanspruch noch näher erläutern? Mein Problem: Die Quellen zweier der Abbildungen sind mir abhanden gekommen. Ich wollte alle Quellen kontaktieren und bin da auf dibiose/kuriose Erkenntnisse gestoßen. So ist z.B. die Comic-Zeichnung einen Ausmalbogen entnommen…
Gruß, Achim

JA! Eine „Begründung“ gibt es nicht. In Deutschland ist es nunmal so geregelt, das man bei unerlaubter Nutzung fremder Werke einen Gesetzbruch begeht.

Dies kannst du umgehen in dem du die Rechte mit dem Autor des Bildes rchtesverbindlich „klärst“, z.B in einem kleinen Vertrag.

Robert

Hallo,

um diesen konkreten Einzelfall zu beurteilen, komme ich nicht umhin, eine Rechtsberatung zu machen, die mir leider nicht erlaubt ist. Dies dürfen nur Anwälte.

Allgemein gilt aber, das urheberrechtlich geschützte Werke wie Fotos nur mit Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden dürfen.

Gruß, Bjørn Jagnow

Hallo Achim,

Urheberrechtsverletzungen können einen Unterlassungsanspruch und einen Schadensersatz bzw. eine Lizenzgebühr auslösen. Unterlassungsanspruch bedeutet, dass man erklärt, die Urheberrechtsverletzung nichtz zu wiederholen. Insgesamt muss ich allerdings agen, dass ich mir in Deinem Fall nicht vorstellen ann, dass sich da jemand urheberrechtlich aufregt, Im Zweifelsfall würde ich immer behaupten, dass ich ein Foto von einer Seite heruntergeladen habe, bei der ausdrücklich bei den Fotos auf den public domain charakter hingewiesen wurde. Nur Berufsfotografen wehren sich gegen den kostenlosen gebrauch und natürlich Promis mit Vermarktungsabsichten (Models etc)
Deshalb würde ich das ganze Thema sehr gelassen sehen.

beste Grüße
Michael

Hallo, also soweit ich das überblicke (und ich bin juristischer Laie mit einem gewissen Auskenner in Sachen Textnutzung und Urheber(persönlichkeits)recht), sind diese Fotos ja von jemandem gemacht worden, der daher auch die Recht an ihnen bzw. an deren Verwendung hat.
Einfach runterkopieren und für dein Buch nutzen könnte fatal sein, wenn der Fotograf dir draufkommt. Daher würde ich dir empfehlen, dich mit ihm/ihr in Verbindung zu setzen und ihm ein kleines Honorar für die Nutzung vorschlagen (10 Euro wäre schäbig, 100 wahrscheinlich schon recht viel).

HDH
Werner

ich möchte in folgender Weise Fotos Fremder verwenden: In
einem kleinen Buch… Verletze ich damit das Urheberrecht?
Freundliche Grüße, Achim

Das Urheberrecht ist nur für den privaten Gebrauch eingeschränkt. Das Buch, das Du planst, ist zweifellos nicht für Dich allein bestimmt. Damit ist die Nutzung der Bilder nicht privat und würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Man kann sich mit den BilderUrhebern in Verbindung setzen, was natürlich nicht so einfach ist, und von diesen die Erlaubnis einholen. Du musst aber sicher sein, dass eine Person, die Dir auf eine Anfrage antwortet, tatsächlich der Urheber ist und dies nicht nur behauptet.

Ich rate davon ab, Bilder aus dem Internet zu nutzen. Eine Urheberrechtsverletzung könnte Dir riesigen Ärger bereiten

Hi Achim,

es handelt sich hierbei nicht um eine Glaubensfrage, sondern um eine per Gesetz geregelte Rechtsangelegenheit. kaufe dir doch einfach (gibt es für ein paar Euro im Buchhandel) das Urheberrecht und mache dich selbst schlau! Du wirst sehen, dass das geistige Eigentum - auch das des Fotografen - rechtlich geschützt ist.

mfg
Siggi

Wenn du ohne Genehmigung Bilder aus dem Internet verwendest, verstößt du eindeutig gegen das Urheberrecht, denn ALLE Bilder im Inernet sind urheberrechtlich geschützt. Nur der Urhebere allein kann laut §13 UrhG entscheiden, was mit seinen bildern passiert und ob ein Quellennachweis Pflicht ist.
Ich empfehle die, nimm Bilder von kostenfreien Bilddatenbanken (beachte dort aber IMMER die Nutzungsbedingungen), dann kann nicht schief gehen. Im Zweifelsfalle setze dich vor der Nutzung mit dem Urheber in Verbindung.

MfG
Rolf