Urheberrecht

Liebe/-r Experte/-in,

leider habe ich nichts passendes hier gefunden.Ich habe letztes Jahr ein Foto aus dem Internet für ein Gemälde als Vorlage genommen, ein paar Veränderungen vorgenommen.
Nun möchte mein Arbeitgeber genau dieses von mir gemalte Motiv für unsere Weihnachtskarten verwenden. Ich finde den Fotografen nicht mehr, um seine Erlaubnis einzuholen. Dürfen wie das (mein) Motiv für die Karten verwenden ?

Danke und herzliche Grüße
Barbara Jo.

Hallo,

das ist eine Anfrage, die auf Rechtsberatung gerichtet ist --> wenn ich konkret antworten würde, wäre diese Beratung unzulässig, weil ich als RA nicht außerhalb eines Mandats beraten darf.

Was ich - und jeder - darf, ist allgemeine REchtsinformation, d.h. nicht auf den Einzelfall bezogen, geben.
Also: Wenn man ein urheberrechtlich geschütztes Werk als Grundlage für ein neues Werk nimmt, kommt es darauf an, inwieweit das neue Werk lediglich vom Original inspiriert ist oder inwieweit das Original durchscheint - je nach den Umständen ist ein unabhängiges neues Werk oder aber ein abhängiges entstanden (vgl. §§ 23, 24 UrhG).
Wenn ein Werk lediglich eine abhängige Bearbeitung (§ 23 UrhG) ist, ist die Veröffentlichung oder Verwertung ohne Zustimmmung des Urhebers des Originals unzulässig, soweit nicht ein gesetzlicher Ausnahmegrund vorliegt. Diese Ausnahmegründe sind selten und werden von urheberrechtlichen Laien auch häufig zu weit ausgelegt, das Werk des Urhebers soll ganz grundsätzlich nur mit seiner Zustimmung verwendet werden dürfen.

Besten Gruß,
Oliver M. (RA)

Hallo!

Hier ist definitiv nicht der passende Ort für eine Rechtsberatung, aber genau das brauchst du. Wende dich am besten an einen Fachanwalt für Urheberrecht. Für’s erste könnte [1] nützlich sein.

IANAL, daher nur meine persönliche Meinung zum allgemeinen Sachverhalt.

Foto aus dem Internet für ein Gemälde als
Vorlage genommen, ein paar Veränderungen vorgenommen.

[…]

Ich finde den Fotografen nicht mehr, um seine Erlaubnis
einzuholen. Dürfen wie das (mein) Motiv für die Karten
verwenden ?

Das dürfte davon abhängen wie stark die Veränderungen waren und wie sehr der Stil sich geändert hat - Malerei ist immerhin etwas völlig anderes als Fotografie. Wenn genügend kreative Eigenleistung drinsteckt (nicht Arbeit oder Aufwand, sondern kreative Gestaltung) dann sollte es als freie Benutzung gelten. Motive selbst sind prinzipiell nie geschützt, aber genügend „geistige Eigenleistung“ wäre es schlicht eine Kopie/Vervielfältigung des Originalfotos.

[1] http://www.frag-einen-anwalt.de/

Gruß, Jan.

Hallo Jan,

vielen Dank für Deine Antwort, im Zweifelsfall male ich lieber ein neues Bild mit eigenem Motiv.

Gruß
Barbara

Guten Morgen Oliver

vielen Dank für die Info

Gruß
Barbara Jo.

sorry, habe die Frage im Portal übersehen und deshalb nicht geantwortet.
Michael Schmelich