Urheberrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich erstelle Webseiten. Ich nutze dazu keine Vorlagen, sondern mache alles selbst, auch kleine Grafiken.

Letztens habe ich für jemanden eine Webseite erstellt und mich als Designerin im Impressum eingetragen mit der Eintragung „Design und Umsetzung + Vorname Name“.
Kurz danach wurden die Angaben im Impressum geändert. Eine andere Person hat sich als Webmaster eingetragen.

Was kann ich dagegen tun, denn ich habe gehört, dass Webdesign nicht dem Urheberrecht unterliegt.
Wie kann ich am besten eine von mir entwickelte Webseite kennzeichenn, dass es auch sofort sichtbar ist, dass alle Rechte für den Design bei mir liegen?

Vielen Dank im Voraus!

Ob Webdeesign urheberrechtlich geschützt ist, hängt von der so genannten „Gestaltungshöhe“ ab, d.h. eine Website, die keine besondere Kreativität aufweist und quasi nur dem „handwerklich Üblichen“ entspricht, ist urheberrechtlich nicht schutzfähig.

Wenn eine Website aber über das Normalmaß an Kreativität hinausgeht, ist sie automatisch urheberrechtlich geschützt. Der Urheber hat dann auch ein Recht, als Urheber benannt zu werden (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__13.html).

Abgesehen davon kann man jedoch aucch vertraglich vereinbaren, dass man als Webdesigner auf der Website genannt wird. Zusätzlich kann man vereinbaren, dass man selber mit der Website als Referenzprojekt werden darf (das ist nämlich auch nicht automatisch zulässig).

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Beste Grüße,

Christian Schmoll
Rechtsanwalt

Die Beantwortung der Frage hat mehrere Ebenen:

  1. Die bilaterale vertragliche Ebene zwischen Ihnen und dem Auftraggeber. Es ist zu klären, was Sie für den Auftraggeber gemacht haben und was vereinbart wurde.

  2. Die Rolle des Webmasters ist eine operative und keine schöpferische. Wnn sich der Webmaster ändert, hat das keinen Einfluss auf die notwendigen Angaben über das Design der Seite.

  3. Urheberrecht: Auch für die Gestaltung von Webseiten kann es ein Urheberrecht geben. Es kommt aber darauf an, man die Gestaltung als Gebruachsgrafik charakterisieren kann, oder ob man ihr eine eigene künstlerische Note unterstellen darf.

Grundsätzlich sollte mit einem Auftraggeber geklärt werden, was er mit der Seite darf und was nicht- Änderungen des designs, Hinweis auf Webdesiger etc.

ich hoffe, weiter geholfen zu haben.

beste Grüße
Michael Schmelich