Urheberrecht

hallo,

folgende stiuation: künstler zeichnet nach auftrag einen gegenstand von einem foto. auftraggeber nimmt das bild nicht ab. dass der künstler das bild anderweitig verkaufen kann, ist eigentlich klar und dass der käufer es eingeschränkt für werbezwecke nutzen kann ist auch klar. aber in welchem umfang kann der urheber selbst mit dem bild werben? wäre er dem urheber des fotos (der sich nciht mehr rührt) zu einer gebühr verpflichtet und wenn ja in welchem umfang?

gruß

wega

Hallo wega,

nur so am Rande: zeichnet der Künstler nur den abgebildeten Gegenstand oder das
ganze Foto ab?
Unklar ist mir auch, warum der Auftraggeber, der das Bild nicht abgenommen hat es
für seine Werbezwecke nutzen können soll. Hat der Künstler ihm eine entsprechende
erteilt?

aber in welchem umfang
kann der urheber selbst mit dem bild werben? wäre er dem
urheber des fotos (der sich nciht mehr rührt) zu einer gebühr
verpflichtet und wenn ja in welchem umfang?

Das hängt von der Beantwortung der eingangs gestellten Frage ab. Ist es irgendein
Gegenstand kann der Künstler damit machen was er will. Durch seine künstlerische
Umsetzung ist er Urheber und hat die entsprechenden Urheberrechte.
Ist der Gegenstand aber z.B. die Mona Lisa, muss eine so starke künstlerische
Verfremdung vorliegen, dass man es nicht mit dem Original in Verbindung bringen
würde. Ist es quasi eine Kopie, kann der Urheber des Photos Nutzungsgebühren
geltend machen. Rührt er sich nicht, sein Pech. Die Höhe ist meines Wissens
absolute Verhandlungssache.

Gruß - Jaschiii

hallo,

nur so am Rande: zeichnet der Künstler nur den abgebildeten
Gegenstand oder das
ganze Foto ab?

nur den gegenstand.

Unklar ist mir auch, warum der Auftraggeber, der das Bild
nicht abgenommen hat es
für seine Werbezwecke nutzen können soll.

nein, nicht der Auftraggeber sondern der Käufer des Bildes.

aber in welchem umfang
kann der urheber selbst mit dem bild werben? wäre er dem
urheber des fotos (der sich nciht mehr rührt) zu einer gebühr
verpflichtet und wenn ja in welchem umfang?

Das hängt von der Beantwortung der eingangs gestellten Frage
ab. Ist es irgendein
Gegenstand kann der Künstler damit machen was er will.

das steht aber im widerspruch zu dem, was du weiter unten geschrieben hast: „ist es quasi eine Kopie, kann der Urheber des Photos Nutzungsgebühren geltend machen“

Durch

seine künstlerische
Umsetzung ist er Urheber und hat die entsprechenden
Urheberrechte.
Ist der Gegenstand aber z.B. die Mona Lisa, muss eine so
starke künstlerische
Verfremdung vorliegen, dass man es nicht mit dem Original in
Verbindung bringen
würde. Ist es quasi eine Kopie, kann der Urheber des Photos
Nutzungsgebühren
geltend machen.

also wenn ich die monalisa fotografiere, und jemand zeichnet sie vom foto ab, muss er mir als urheber des fotos eine nutzungsgebühr bezahlen? :o)

gruß
wega

Hallo wega,

sorry dass es nicht klar geworden ist. Ich versuchs nochmal:
es kommt darauf an, ob der künstler überhaupt Urheberrechte an seinem Werk hat.
Das wiederum hängt davon ab, ob das Werk einen stark eigenständigen Charakter
hat oder ob ein Betrachter sagen würde: oh, schau mal, das ist doch das und das.
Ist das der Fall, handelt es sich nicht um ein Werk das Urheberrechte begründet
sondern nur um eine Zeichnung, von der man sagen kann: schaut mal, dass habe ich
gemacht. Damit kann er natürlich werben, läuft aber Gefahr, dass der Urheber des
abgezeichneten Werkes eines Nutzungsgebühr fordert, eben weil es so stark an
sein Werk erinnert.
Das passiert leider viel zu selten, weil viele Künstler eine rechtliche
Auseinandersetzung scheuen.
Kann man das abgezeichnete nicht mehr ohne weiteres erkennen, hat der Zeichner
unter Umständen eigene Urheberrechte.
Das hängt aber auch, wie bereits gesagt, von dem dargestellten Gegenstand ab.

Der Käufer des Bildes darf übrigens auch nicht wirklich damit werben. Womit
sollte er auch werben? Damit, dass er etwas gekauft hat? Der Künstler hat dann
jedenfalls ein Recht darauf, genannt zu werden!

also wenn ich die monalisa fotografiere, und jemand zeichnet
sie vom foto ab, muss er mir als urheber des fotos eine
nutzungsgebühr bezahlen? :o)

Ja, sorry, das war ein schlechtes Beispiel von mir. Das Urheberrecht in
Deutschland besteht nämlich 75 über den Tod des Künstlers hinaus, dass dürfte
bei der Monalisa schon ein bißchen vorbei sein :wink:

Aber sonst passt´s schon: die Christo-Bilder z.B. darf nur Christo drucken und
verkaufen, auch wenn Du damals vielleicht auch am Reichstag einen Schnappschuss
gemacht hast. Malst Du das Motiv jetzt ab, und zwar so, dass es immer noch
ziemlich „echt“ aussieht, könnte Christo Nutzungsgebühren verlangen.
Aber wie gesagt, das ist sehr komplex und wird sehr selten gemacht.

Ichhoffe, nicht an Deiner Frage vorbei geschrieben zu haben, aber vielleicht
könntest Du´s auch noch etwas präzisieren?

Gruß - Jaschiii

hallo,

also noch ein bisschen genauer: es geht in erster linie darum, von fotos abzuzeichnen. also nicht gemälde oder zeichnungen zu kopieren.
sagen wir, ich zeichne von einer postkarte einen schrank ab. und zwar ziemlich originalgetreu. könnte dann der postkartenurheber sagen „oh, das ist ja mein schrank, da verlange ich mal eine nutzungsgebühr?“ oder wie ist das, wenn ich einen prominenten zeichnen will? muss ich damit rechnen, dass die zeitung, aus der ich das foto habe, nutzungsgebühren verlangt? oder -konstruierter fall- ich finde unterwegs ein foto, weiß nicht, wem es gehört und zeichne einen gegenstand davon ab. darf ich das dann veröffentlichen oder muss ich damit rechnen, dass der besitzer es wiedererkennt und mich verklagt?

gruß
wega