Hallo wega,
sorry dass es nicht klar geworden ist. Ich versuchs nochmal:
es kommt darauf an, ob der künstler überhaupt Urheberrechte an seinem Werk hat.
Das wiederum hängt davon ab, ob das Werk einen stark eigenständigen Charakter
hat oder ob ein Betrachter sagen würde: oh, schau mal, das ist doch das und das.
Ist das der Fall, handelt es sich nicht um ein Werk das Urheberrechte begründet
sondern nur um eine Zeichnung, von der man sagen kann: schaut mal, dass habe ich
gemacht. Damit kann er natürlich werben, läuft aber Gefahr, dass der Urheber des
abgezeichneten Werkes eines Nutzungsgebühr fordert, eben weil es so stark an
sein Werk erinnert.
Das passiert leider viel zu selten, weil viele Künstler eine rechtliche
Auseinandersetzung scheuen.
Kann man das abgezeichnete nicht mehr ohne weiteres erkennen, hat der Zeichner
unter Umständen eigene Urheberrechte.
Das hängt aber auch, wie bereits gesagt, von dem dargestellten Gegenstand ab.
Der Käufer des Bildes darf übrigens auch nicht wirklich damit werben. Womit
sollte er auch werben? Damit, dass er etwas gekauft hat? Der Künstler hat dann
jedenfalls ein Recht darauf, genannt zu werden!
also wenn ich die monalisa fotografiere, und jemand zeichnet
sie vom foto ab, muss er mir als urheber des fotos eine
nutzungsgebühr bezahlen? :o)
Ja, sorry, das war ein schlechtes Beispiel von mir. Das Urheberrecht in
Deutschland besteht nämlich 75 über den Tod des Künstlers hinaus, dass dürfte
bei der Monalisa schon ein bißchen vorbei sein 
Aber sonst passt´s schon: die Christo-Bilder z.B. darf nur Christo drucken und
verkaufen, auch wenn Du damals vielleicht auch am Reichstag einen Schnappschuss
gemacht hast. Malst Du das Motiv jetzt ab, und zwar so, dass es immer noch
ziemlich „echt“ aussieht, könnte Christo Nutzungsgebühren verlangen.
Aber wie gesagt, das ist sehr komplex und wird sehr selten gemacht.
Ichhoffe, nicht an Deiner Frage vorbei geschrieben zu haben, aber vielleicht
könntest Du´s auch noch etwas präzisieren?
Gruß - Jaschiii