Urheberrecht

Liebe/-r Experte/-in,

meine Firma möchte nun auch Druckdienstleistungen anbieten. Die Kunden geben uns eine Datei mit der Druckvorlage oder eine andere Vorlage zum Scannen, und wir drucken.
Hierbei stellen sich Fragen zum Urheberrecht der uns überlassenen Druckvorlagen. Denn diese können z.B. Motive oder Texte beinhalten, auf die andere ein Copyright oder ähnliche Rechte haben.
Welche Fälle sind problematisch, wie können wir uns absichern?

In den AGB diverser Druckereien kann man Formulierungen nachlesen, dass der Kunde die Druckerei von Haftungsansprüchen Dritter aus Urheberrechtsverletzungen freistellt.
Oder der Kunde muss bestätigen, dass die von ihm eingereichte Datei frei von Copyrights ist.

Sind solche Formulierungen geeignet, mich vor Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechtsverletzungen zu schützen?

Wenn ja, wie sieht es dann aber mit offensichtlichen Verstößen aus (wenn mir zum z.B. jemand eine Disney-Figur zum Drucken gibt)? Kann ich dann sozusagen die Augen zu machen und mich auf die Eigenverantwortung des Kunden verlassen? Oder wird von mir als Fachmann erwartet, dass ich eindeutige Verstöße erkennen muss?

Gibt es Unterschiede bei der Bewertung dieser Fragen, wenn man die verschiedenen Nutzer bzw. Verwendungszwecke betrachtet? Also habe ich vielleicht kein Problem, wenn eine Privatperson sich eine Micky-Maus oder ein Schalke04-Logo aufs T-Shirt von mir drucken lässt, während ich andererseits ein großes Problem bekommen kann, wenn sich ein Gewerbetreibender davon 10 Stück machen lässt?

Und wie sieht es aus, wenn der Kunde seine evtl. problematischen Kopien an meinem Kopierer selber macht?

Wir möchten mit der Angelegenheit verantwortlich umgehen und benötigen eine Orientierung.
Auch wenn Sie uns nur eine oder wenige Fragen beantworten können, wären wir Ihnen sehr dankbar.

Mit frendlichen Grüßen

  • Thomas Lampert -

Hallo,

Am besten wäre es natürlich, keine Sachleistungen für das Verarbeiten von Copyright-geschützten Dingen zu gewähren. Aber sonst wäre man mit solch einer Idee ja auch nicht Gewerbsfähig. Damit ich nichts falsches sage sollten Sie Ihre frage am besten in dem Forum „www.recht.de“ stellen. Dort helfen Ihnen echte Juristen bei allen Fragen.

MfG
Menkat

Ich kenne mich eher im Bereich Software- und Musik-Urheberrecht aus, dennoch versuche ich Ihre Frage zu beantworten.

Zitat: […} wie sieht es dann aber mit offensichtlichen Verstößen aus (wenn mir zum z.B. jemand eine Disney-Figur zum Drucken gibt)? Kann ich dann sozusagen die Augen zu machen und mich auf die Eigenverantwortung des Kunden verlassen? Oder wird von mir als Fachmann erwartet, dass ich eindeutige Verstöße erkennen muss?

Antwort: Wenn Sie Kenntnis davon haben das ein Motiv geschützt ist, würde ich lieber die Finger davon lassen. Es sei denn der Kunde kann Ihnen beweisen das er die Erlaubniss zur Vervielfältigung hat.
Allerdings würde ich bei Einzelanfertigungen auch nicht so genau hingucken, wenn zB jemand ein Poster, welches es Offiziell „so“ nicht gibt, von Micky-Maus haben will und eine Vorlage aus zB dem Internet nimmt.

Zitat: Also habe ich vielleicht kein Problem, wenn eine Privatperson sich eine Micky-Maus oder ein Schalke04-Logo aufs T-Shirt von mir drucken lässt, während ich andererseits ein großes Problem bekommen kann, wenn sich ein Gewerbetreibender davon 10 Stück machen lässt?

Antwort: Also bei Gewerbetreibenen MUSS auf jeden fall eine Bescheinigung erfolgen eh Sie im großen Stil, inoffizielle Drucke von geschützten Marken drucken.
Sie müssen sich ja gesetzlich absichern das Ihr Auftraggeber kein Fälscher von kopiergeschütztem Material ist.

Zitat: Und wie sieht es aus, wenn der Kunde seine evtl. problematischen Kopien an meinem Kopierer selber macht?

Solange Sie nichts davon wissen kann sie auch der Gesetzgeber nicht verantworlich machen, andererseits schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.
Fragen Sie zu diesem Punkt am besten nochmal jemanden der sich besser im Printmedien-Bereich auskennt.

Zitat:
Wir möchten mit der Angelegenheit verantwortlich umgehen und benötigen eine Orientierung.
Auch wenn Sie uns nur eine oder wenige Fragen beantworten können, wären wir Ihnen sehr dankbar.

Antwort:
ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig helfen.

Ich übernehme für die Richtigkeit meiner Angaben keinerlei Gewähr.

> Hierbei stellen sich Fragen zum Urheberrecht der uns überlassenen
> Druckvorlagen. Denn diese können z.B. Motive oder Texte beinhalten,
> auf die andere ein Copyright oder ähnliche Rechte haben.
> Welche Fälle sind problematisch, wie können wir uns absichern?

Problematisch ist erstmal grundsätzlich nichts davon, solange die
gedruckten Sachen nicht auch von euch veröffentlicht werden. Dies
macht ja in der Regel der Kunde und nicht ihr!

Jedoch kann auch schon das anfertigen von Kopien Urheberrechtliche relevant sein.
z.B Gegenüber Verwertungsgesellschaften. Diese erheben für entsprechend
geschüztes Material gewisse Gebühren. Genaueres müsste euch euer Verband
(die oft auch Rahmenverträge anbieten) und natürlich die Verwertunsgesellschaften
selbst euch sagen können. Manchmal nimmt diese Vertretung auch der z.B Verlag
des Rechteinhaber wahr.

> In den AGB diverser Druckereien kann man Formulierungen nachlesen,
> dass der Kunde die Druckerei von Haftungsansprüchen Dritter aus
> Urheberrechtsverletzungen freistellt.
> Oder der Kunde muss bestätigen, dass die von ihm eingereichte Datei
> frei von Copyrights ist.
>
> Sind solche Formulierungen geeignet, mich vor Ansprüchen Dritter
> wegen Urheberrechtsverletzungen zu schützen?

JA! Diese Freistellung sollte IN JEDEM FALL in euren AGB/Verträgen vorhanden
sein. Wobei es jedoch keinen Sinn mache nur Dateien „Frei von Copyrights“
zu nehmen. So etwas gibt es nämlich garnicht… Es gibt IMMER irgendein
Copyright. Es muss eher so lauten „das alle Rechte geklärt und bezahlt sind“
Und ihr im Problemfall freigestellt werdet. Die „Klärung der Rechte“ könntet
Ihr eurem Kunden im Grunde ja auch als zusätzliche Dienstleistung anbieten
/abrechnen.

> Wenn ja, wie sieht es dann aber mit offensichtlichen Verstößen aus
> (wenn mir zum z.B. jemand eine Disney-Figur zum Drucken gibt)? Kann
> ich dann sozusagen die Augen zu machen und mich auf die
> Eigenverantwortung des Kunden verlassen? Oder wird von mir als
> Fachmann erwartet, dass ich eindeutige Verstöße erkennen muss?
Wenn die Rechte von Kunden geklärt sind, ist das kein Problem!
Siehe die Antwort von eben…(Über die AGB zusichern lassen)
Wenn die gedruckten Sachen nicht veröffentlicht werden, stellt es
Ebenfalls kein Problem dar. (Was aber natürlich wenig Sinn macht).

> Gibt es Unterschiede bei der Bewertung dieser Fragen, wenn man die
> verschiedenen Nutzer bzw. Verwendungszwecke betrachtet?

Ja…Es ist ein Unterschied ob es eine Drucksache im privaten Rahmen
Ist oder im öffentlichen. Dazu die Auflage, das Medium… das Territorium
e.t.c

>Also habe ich
> vielleicht kein Problem, wenn eine Privatperson sich eine Micky-Maus
> oder ein Schalke04-Logo aufs T-Shirt von mir drucken lässt, während
> ich andererseits ein großes Problem bekommen kann, wenn sich ein
> Gewerbetreibender davon 10 Stück machen lässt?

So ist es! Es kommt sehr auf den Einzelfall an. Wie ich zu Anfang erwähnte
Kann es aber auch sein das du alleine schon für das Drucken Abgaben
Bei einer Verwertungsgesellschaft machen musst. Schliesslich kannst du
Ja auch für 10000 Kunden je ein T-Shirt drucken 

> Und wie sieht es aus, wenn der Kunde seine evtl. problematischen
> Kopien an meinem Kopierer selber macht?

Das selbe in Grün… es ist DEIN Gerät bzw. das Gerät steht unter deiner
Kontrolle und ist dein Arbeitsmittel.

> Wir möchten mit der Angelegenheit verantwortlich umgehen und
> benötigen eine Orientierung.

Sehr vernünftig! Leider tun das viel zu wenig. Frag am besten mal
Bei deinem Verband nach, die haben oft günstigere Rahmenverträge
Mit den Verwertungsgesellschaften. Ich denke die VG Wort und VG
Bild&Kunst dürften hier richtig sein. Evtl. noch weitere! Ein bisschen
Googlen oder eben wie diese Anfrage, sind der richtige Weg.

> Auch wenn Sie uns nur eine oder wenige Fragen beantworten können,
> wären wir Ihnen sehr dankbar.

So gut es mir möglich wahr. Ich hoffe ich konnte eine wenig informieren.
Sei jedoch vorsichtig… Es gibt besonders im Urheberrecht teilweise noch
Viele Lücken und Grauzonen. Da wird leider oft viel zu viel Mist erzählt,
selbst von Juristen :-/

Hallo Thomas …
Es ist richtig, dass du darauf bestehen kannst, dass dich der Kunde von evtl. Haftungsansprüchen freistellt.

Der Hinweis in den AGB ist da schon ausreichend, aber ich fände es besser, wenn man dies den Kunden nochmals im Auftragsformular bestätigen lässt, dass er davon Kenntnis genommen hat (wer liest schon ABG’s).
Der eigentliche Verstoss ginge in dem Fall sowieso vom Auftraggeber aus, du würdest mit den AGB und dem „extra“ Hinweis aus dem Schneider sein. Derjenige der den Auftrag erteilt muss sicherstellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Ob man von dir verlangen kann, dass du den Kunden darauf aufmerksam machst … bist Du Drucker oder Rechtsanwalt? Schaden kann es jedenfalls nicht.

Unterm Strich:
Nochmaliger Hinweis im Auftragsformular, dass der Kunde dich aus der Haftung entlässt und er dafür verantwortlich ist, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und gesondert gegenzeichnen lassen.

Für genau Auskünfte empfehle ich dazu einen Rechtsanwalt für Medienrecht

Hallo Thomas,

Das ganze ist sehr komplex, auch deine Fragen )

Viel kann ich dir nicht unbedingt dazu sagen weil ich kein Hersteller bin.
Ich lasse aber produzieren für meine Kunden. Und wenn es sich nicht um deren Logo handelt sondern um die Mickey Maus lehne ich dies ab oder lasse mir eine Bestätigung geben das er vom Urheber die Erlaubnis hat dieses Motiv verwenden zu dürfen. Daraufhin könntest Du dann auch noch beim Rechtehalter anfragen ob die Erlaubnis korrekt sei um dich vollkommen abzusichern. Aber ob dieser Aufwand gerechtfertigt ist bei einem Einzelstück mußt du selber wissen.
Bei mir handelt es sich aber um Stückzahlen ab 500 Stück.

Wir produzieren Waren aller Art ab Fabrik.
Wenn wir unserem Hersteller unser Logo oder andere Schriften und Grafiken zur Verfügung stellen um diese auf unsere Waren zu drucken, dann interessiert es ihn weniger ob ich die Rechte halte.
Weil er vertreibt und veröffentlicht diese nicht, sondern ich. Wenn jemand Rechte geltend machen will kommt er zu mir.
So ist es mir in kurzer Vergangenheit auch ergangen. Er wollte nur wissen von wem ich die Waren herstellen lassen habe. Und unser Hersteller sitzt in China.

Desweiteren gibt es „Allgemeine Gebrauchsgegenstände“ die nicht schützbar sind. (Tauchanzüge, eine Hose, etc.) bei diesen Waren kann man sich nur das Design schützen lassen, nicht aber die Sache(eine Hose) an sich. Weil es sich um einen Allgemeinen Gebrauchsgegenstand handelt. z.B. ein Fernseher ist nicht schützbar! Nur dein individuelles Design was du ihm gibst.
Damit konnte ich die Klage gegen mich abwenden.

Die Augen schließen würde ich nach meinen Erfahrungen nie wieder! Die Streitsumme beträgt bei Urheberrechtsverstößen mindestens 10.000 Euro und die nächste Stufe ist schon 100.000 Euro. und dementsprechend werden die Anwaltskosten berechnet. Bei einem Streitwert bis 10.000 liegen die Anwaltskosten bei ca 700 Euro aufwärts. Bei 100.000 Euro Streitwert kann man sich ja denken wie hoch dann die Kosten sein werden. Da ist man ganz schnell am Ende und Bankrott.

WICHTIG!!! : Urheberrechtsverletzungen sind durch KEINE Rechtsschutzversicherung abdeckbar! Keine Versicherung hilft dir, du mußt zum Anwalt und aus deiner Tasche zahlen(die Anwaltskosten).

Ich würde dir empfehlen(so mache ich es nun auch) in einen Anwalt für Markenschutz zu investieren, ca 300-400 Euro. Jemand der dein Unternehmen begleitet und dein Unternehmen dann irgendwann kennt(und dich).
Das lohnt sich wirklich, allein schon weil man keine Angst mehr haben muß ob man etwas falsch macht, und immer auf der sicheren Seite steht.
Anwälte müssen auch haften wenn sie dir was falschen sagen(deshalb ist denen ihr Honorar auch so hoch).

Ich würde an deiner Stelle u.a. mal bei z.B. Disney Deutschland nachfragen oder bei einem Anwalt für Markenschutz.
Desweiteren würde ich Grafiken zum Druck anbieten für die Du dir die Erlaubniss beim Rechteinhaber geholt hast.

Ich kann dir eine wirklich eine sehr sehr gute Anwaltskanzlei empfehlen die sich extrem auf Urheberrechte, Markenschutz etc. speziallisiert hat.
http://www.kanzlei.biz/

Und schau auch mal hier beim Deutschen Patent und Markenamt vorbei und schreib denen eine Mail: http://www.dpma.de/
Oben in der Navi-Leiste siehst du alle Schutzformen mit Beschreibung und Kosten.

Die investition in den Anwalt lohnt sich wirklich sehr, da kann dir keiner mehr was! Gerade die Kanzlei die ich dir oben nannte, die wissen was sie dir sagen, die haben ausschlieslich damit zu tuen. Geh nicht zu einem „Standard“-Anwalt, die sind meist nicht so tief in der Materie drinne(deshalb habe ich auch gewonnen, hätte der Anwalt meiner Gegenseite mehr Erfahrung auf dem Gebiet gehabt hätte er gewußt das eine Klage nicht erfolgreich sein wird).

Ich hoffe das ich dir ein wenig helfen konnte und es auch verständlich rüber kam, wenn nicht schreib mir einfach nochmal.

Würd mich über eine Rückantwort von Dir sehr freuen.

Lieber Gruß
Uwe Krämer
CheckOneCheckTwo

Vielen Dank für die Antwort.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Herzlichen Dank für die ausführliche und differenzierte Antwort.

Herzlichen Dank für die Antwort.

Das war schon sehr interessant, aus deiner Praxis etwas erfahren. Es ist auch alles verständlich.
Wir werden versuchen, uns von den Kunden absichern zu lassen. Für evtl. Eigenproduktionen haben wir schon Recherchen beim Patentanwalt eingeholt. Aber die sind ehrer umproblematisch, weil ich mich dann ja selber schützen kann. Gegenstand meiner jetzigen Fragen ist vor allem, wie ich mich vor Kunden schützen kann, denen „keine Kenntnisse im Wege stehen“ oder die es darauf ankommen lassen.
Danke für deine Mühe.
Gruß - Thomas -

Du mußt das beim entsprechenden Anwalt nachfragen, denn ich kann ja in den T-Shirt-Copy-Shop gehen und mir x-beliebiges drauf drucken lassen.

Gruß
Uwe

Liebe/-r Experte/-in,

meine Firma möchte nun auch Druckdienstleistungen anbieten… Grüßen

  • Thomas Lampert -

Das ist zu komplex. Suche Dir einen Anwalt! Den kannst Du Dir von der örtlichen Kammer empfehlen lassen. Grundsätzlich kann man aber sagen: Größte Vorsicht bei jeder Form von Kopieren!!!

Vielen Dank für die Antwort…

Sehr gute Fragen,

  1. Bei Druckaufträgen,würde ich außerhalb der AGBs, die Freistellung von Ansprüche Dritter ausdrücklich vereinbaren. Der Auftraggeber sollte also mit Auftragserteilung versichern, dass das gedruckte Werk frei von Ansprüchen Dritter ist.

  2. Bei offenkundigen Verletzungen (Disney Beispiel) haftest Du auch als Druckerei praktisch als Komplize.

  3. Wenn jemand ein urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützes Werk (z.B. Logo eines Vereins) für „sein“ T-Shirt verwendet, so haftest Du nicht. Erst dann, wenn das Werk offenkundig zum Verkauf angeboten wird, könnte eine Mithaftung in Frage kommen.

  4. Du bist nicht verpflichtet zu kontrollieren, was jemand auf Deinem Kopierer kopier, zumal für gewisse Kopien ja bereits eine Abgabe entrichtet wird. Um ganz sicher zu gehen, sollte man aber in einem Copyshop einen entsprechenden Hinweis für die Kunden anbringen.

Ich hoffe, die Angaben waren hilfreich.

Beste Grüße
Michael Schmelich

Danke für diese sehr präzisen Antworten auf meine unterschiedlichen Fragen. Sie sind sehr hilfreich.
Zu Punkt 3 wäre Folgendes anzumerken: Ich habe gelesen, dass nicht nur die gewerbsmäßige Vervielfältigung (= Verkauf), sondern schon die geschäftsmäßige (= z.B. kostenlose Überlassung mehrerer Exemplare an Vereinskameraden) ein Problem darstellen kann.
Siehst du das auch so?

Es gibt zu diesem Thema sehr unterschiedliche Auslegungen. Bei der illegalen Musikkopiererei gibt es so gar die abstuse Rechtsaufassung, dass auch einmaliger Upload schon „gewerbsmäßig“ sein kann. Grundsätzlich stellt sich in Gerichtsurteilen eine einseitige Präferierung des Urheberrechts dar. Allerdings man muss das Risiko abwägen. Die potenziellen Schadensersatzansprüche sind nicht eben hoch, so dass auch das Abmahnunwesen glücklicherweise etwas nahlässt. Dennoch: Vorsicht ist geboten!
Hoffe diese allgemeinen Sätze helfen trotzdem.
Beste Grüße
Michael

Hallo Thomas!

meine Firma möchte nun auch Druckdienstleistungen anbieten.

Sorry, aber das sprengt wirklich den Rahmen von WWW, zumal zumindest ich kein Jurist bin und damit keine verbindlichen Rechtsauskünfte geben darf.

Was du suchst ist eine echte Rechtsberatung. Ein erster Anlaufpunkt könnte [1] sein.

Von mir im folgenden nur ein paar *unverbindliche* Anmerkungen zum Thema:

Hierbei stellen sich Fragen zum Urheberrecht der uns
überlassenen Druckvorlagen. Denn diese können z.B. Motive :oder Texte beinhalten, auf die andere ein Copyright oder
ähnliche Rechte haben.

„Copyright“ kann euch völlig egal sein, sowas existiert in Deutschland nicht. UrhR ist etwas grundsätzlich anderes.

Relevant sein könnten noch evt. vorhandene Marken- oder Geschmacksmusterrechte.

Sind solche Formulierungen geeignet, mich vor Ansprüchen
Dritter wegen Urheberrechtsverletzungen zu schützen?

IMHO nein. Du müßtest aber entstehende Kosten an die jeweiligen Kunden „durchreichen“ können.

Also habe ich vielleicht kein Problem, wenn eine Privatperson
sich eine Micky-Maus oder ein Schalke04-Logo aufs T-Shirt von
mir drucken lässt, während ich andererseits ein großes
Problem bekommen kann, wenn sich ein Gewerbetreibender davon
10 Stück machen lässt?

Die Verletzung würdest IMHO in jedem Fall du begehen. Ein Problem hast, wenn der Rechteinhaber davon Wind bekommt und es nicht mag :wink:

Und wie sieht es aus, wenn der Kunde seine evtl.
problematischen Kopien an meinem Kopierer selber macht?

Bei Privatpersonen sollte dann sowieso die Privatkopie als Schranke greifen. AFAIK bist du ja verpflichtet für solche Fälle pauschale Abgaben zu zahlen.

Wir möchten mit der Angelegenheit verantwortlich umgehen und
benötigen eine Orientierung.

Wie gesagt, was ihr braucht ist ein kompetenter Anwalt :wink:
Was nützt es euch wenn es hier 3 Meinungen zum Thema gibt. Niemand wird sich im Fall der Fälle darauf festnageln lassen und ihr habt Probleme, die sich hätten vermeiden lassen.

[1] http://www.frageinenanwalt.de/

Gruß, Jan.

Danke für die Antwort und deine klaren Hinweise. Natürlich erwarte ich hier keine Rechtsberatung. Aber zur Meinungsbildung (=Risikoeingrenzung) waren die Einschätzungen der unterschiedlichen Experten, die ich angeschrieben habe, schon sehr hilfreich.

Hallo,
ich finde das Thema hier sehr interesant, weil es mich persönlich betrifft.

Viele z.B. Onlinedruckereien handeln hier nach dem Grundsatz von „Treu und Glauben“. Dies ist ja auch prinzipiell nicht falsch, da man ja eigentlich immer von einer Miturheberschaft ausgehen kann.

Ich finde die Sache mit den offensichtlichen Fällen sehr schwierig, da es ja auch oft Grafiker oder Agenturen gibt die im Auftrag vom Rechteinhaber handeln.

Natürlich muss man sich bestmöglich gegen Ansprüche Dritter aus eventuellen Rechtsverletzungen schützen. Ich halte aber bei einem Onlineshop die AGB´s für den falschen Ort , da hier Vertragsrecht und Urheberrecht vermischt wird.( Wie sieht das abmahntechnisch aus?)
Ich würde wie oben schon vorgeschlagen einen extra Punkt Urheberrecht und einen Button zur Bestätigung im Bestellablauf anlegen.
Warscheinlich führt so ein Button zu einer menge Kaufabbrüche, da so etwas immer den Kunden verunsichert.
Auf der anderen Seite kann auch keiner sagen, dass er nichts gewusst hätte oder nicht einverstatnden ist

Hat den jemand schon etwas bei sich umgesetzt?