Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im Dezember 2009 an in einem örtlichen Verkündigungsblatt eine von mir entworfene und gestaltete Anzeige zur Eröffnung meiner Naturheilpraxis drucken lassen. Diese Anzeige spiegelt das Erscheinungsbild der Praxis wieder (Typografie, Logo, usw.). Nun stand heute in dem Verkündigungsblatt eine identisch aufgemachte Anzeige zur Eröffnung einer Naturheilpraxis. Es wurde lediglich das Logo, die Theraiearten und die Adresse und Sprechzeiten geändert. Die Typografie sowie die Größe der Anzeige waren genau identisch. Bei Nachfrage bei der Praxisbesitzerin, teilte diese mir mit, dass sie in der Druckerei diese Anzeige als Mustervorlage vorgelegt bekommen hätte. Die Anzeige soll noch zweimal in dieser Form erscheinen. Ich habe die Praxisbesitzerin sofor darauf hingewiesen dies zu unterlassen, da es sich bei der Anzeige um meinen Entwurf handelt. Sie sicherte mir zu es in der Druckerei ändern zu lassen.
Meine Frage nun an Sie:
- Handelt es sich hierbei um eine Verletzung des Urheberrechtes oder stellt man Druckereien automatisch die Anzeigen zur Verfügung wenn man bei ihnen Drucken lässt?
- Was kann ich gegenüber der Druckerei unternehmen, damit sie zukünftig meine Anzeige nicht mehr als Mustervorlage zur Verfügung stellt und veröffentlicht?
- Wäre die Druckerei mir zu Schadensersatz verpflichtet?
Ich bedanke mich im voraus
MfG abkna