Urheberrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im Dezember 2009 an in einem örtlichen Verkündigungsblatt eine von mir entworfene und gestaltete Anzeige zur Eröffnung meiner Naturheilpraxis drucken lassen. Diese Anzeige spiegelt das Erscheinungsbild der Praxis wieder (Typografie, Logo, usw.). Nun stand heute in dem Verkündigungsblatt eine identisch aufgemachte Anzeige zur Eröffnung einer Naturheilpraxis. Es wurde lediglich das Logo, die Theraiearten und die Adresse und Sprechzeiten geändert. Die Typografie sowie die Größe der Anzeige waren genau identisch. Bei Nachfrage bei der Praxisbesitzerin, teilte diese mir mit, dass sie in der Druckerei diese Anzeige als Mustervorlage vorgelegt bekommen hätte. Die Anzeige soll noch zweimal in dieser Form erscheinen. Ich habe die Praxisbesitzerin sofor darauf hingewiesen dies zu unterlassen, da es sich bei der Anzeige um meinen Entwurf handelt. Sie sicherte mir zu es in der Druckerei ändern zu lassen.

Meine Frage nun an Sie:

  1. Handelt es sich hierbei um eine Verletzung des Urheberrechtes oder stellt man Druckereien automatisch die Anzeigen zur Verfügung wenn man bei ihnen Drucken lässt?
  2. Was kann ich gegenüber der Druckerei unternehmen, damit sie zukünftig meine Anzeige nicht mehr als Mustervorlage zur Verfügung stellt und veröffentlicht?
  3. Wäre die Druckerei mir zu Schadensersatz verpflichtet?

Ich bedanke mich im voraus
MfG abkna

Nach dreimaligem Lesen … ich denke nicht, dass Sie hier Anspruch auf Unterlassung haben, da das Layout einer Anzeige nicht durch das UrhG geschützt sein wird, mangels künstlerischer Schöpfungshöhe. Wenn überhaupt ein Schutz anzubringen wäre, dann als Marke oder Geschmaksmuster und dies muss angemeldet werden. Weiter wurden ja keine Rechte verletzt, da ja das Logo ausgetauscht wurde. Die Druckerrei kann hier durchaus befugt sein, die Anzeige als Muster weiter zu geben.

Hallo!

IANAL, daher nur ein paar allgemeinere Anmerkungen und der Tip einen Anwalt hinzuzuziehen :wink:

  1. Handelt es sich hierbei um eine Verletzung des
    Urheberrechtes oder stellt man Druckereien automatisch die
    Anzeigen zur Verfügung wenn man bei ihnen Drucken lässt?

Das kommt drauf an was genau im Vertrag mit der Druckerei steht. Grundsätzlich gibt es keine automatische Übertragung von UrhR, aber das steht den Vertragspartnern natürlich völlig frei.

  1. Was kann ich gegenüber der Druckerei unternehmen, damit sie
    zukünftig meine Anzeige nicht mehr als Mustervorlage zur
    Verfügung stellt und veröffentlicht?

Freundlich auf den Fall hinweisen und ggf. um Unterlassung bitten. Der nächste Schritt wäre dann eine Abmahnung - vorausgesetzt natürlich die Nutzungsrechte wurden nicht übertragen. Spätestens dann *unbedingt* einen Anwalt hinzuziehen!

  1. Wäre die Druckerei mir zu Schadensersatz verpflichtet?

Nur insoweit auch tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Es mehrere Modelle den Schadenersatz zu berechnen. Auch dazu kann dann ein Anwalt mehr sagen.

Gruß, Jan.

Hallo,

wenn Sie selbst die Anzeige entworfen haben, besitzen Sie auch alle Rechte an dieser; das gilt selbstverständlich auch für anderweitige Verwendung durch die Druckerei oder den Verlag!

Sie können den Verlag mittels Unterlassungserklärung auffordern, die weitere bzw. erneute Verwendung Ihrer Anzeige zu nutzen. Dies sollte aber mittels anwaltlicher Hilfe geschehen.

MfG
CW

Meine Frage nun an Sie:

  1. Handelt es sich hierbei um eine Verletzung des
    Urheberrechtes

Ja

oder stellt man Druckereien automatisch die
Anzeigen zur Verfügung wenn man bei ihnen Drucken lässt?

Nein

  1. Was kann ich gegenüber der Druckerei unternehmen, damit sie
    zukünftig meine Anzeige nicht mehr als Mustervorlage zur
    Verfügung stellt und veröffentlicht?

Nicht die Druckerrei veröffentlicht! Die Druckerrei vervielfältigt lediglich. Veröffentlichen tut in der Regel der Auftraggeber.

Du kannst versuchen bei der Druckerrei und/oder dem Auftraggeber eine Unterlassung zu erwirken.

  1. Wäre die Druckerei mir zu Schadensersatz verpflichtet?

Nein… das musst du schon einklagen!

Ich bedanke mich im voraus
MfG abkna

Hallo abkna!

Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich erst jetzt wieder melde, aber aus Zeitgründen komme ich erst heute dazu.

Zu allem Überfluß muss ich gestehen, dass ich Ihre Frage jetzt nicht so wirklich beantworten kann und Sie an einen Anwalt für Medienrecht verweisen müsste.
Allerdings kann ich Ihnen meine Meinung dazu sagen, und die sieht so aus, dass Sie höchstwahrscheinlich keine rechtliche Chance haben, da diese Arbeit wohl keine bestimmte Schöpfungshöhe erreicht (aber wie gesagt: es ist nur eine Vermutung, da ich die Anzeige nicht kenne).

Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Es dürfte Ihnen ja kein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein.

Ob die Druckerei Ihren (oder andere fremde) Entwurf (Entwürfe) benutzen darf, entzieht sich meiner Kenntnis. Tut mir leid, aber da muss ich passen :frowning:

Wie gesagt, das ganze ist nur meine Meinung. Wenn Sie es 100%ig wissen wollen, bitte ich Sie, einen Anwalt für Medienrecht aufzusuchen.

LG
Michael Vogl

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im Dezember 2009 an in einem örtlichen
Verkündigun… nun an Sie:

  1. Handelt es sich hierbei um eine Verletzung des
    Urheberrechtes ja oder stellt man Druckereien automatisch die
    Anzeigen zur Verfügung wenn man bei ihnen Drucken lässt? nein
  2. Was kann ich gegenüber der Druckerei unternehmen, damit sie
    zukünftig meine Anzeige nicht mehr als Mustervorlage zur
    Verfügung stellt und veröffentlicht? verklagen
  3. Wäre die Druckerei mir zu Schadensersatz verpflichtet?ja

Ziehe RA heran!

Ich bedanke mich im voraus
MfG abkna