Urheberrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich beabsichtige unser Stadtwappen in meinem privat Haus als Boden mittels Fliesen zu vergegen.

Verletzte ich danit das Urheberrecht?
Bedarf es einer Genehmigung?

Gruß

Schumi-1961

Im Grunde schon… aber solange es „im“ Haus ist und nicht öffentlich, dürfte das niemanden interessieren :smile:

Hallo!

Ich bin zwar eher im Bereich Texte zu Hause, von daher kann ich Ihnen jetzt keine 100%ige Antwort geben, aber vom Gefühl würde ich sagen, dass Sie nicht das Urheberecht verletzen, da der Erschaffer des Wappens wohl schon über 70 Jahre tot ist.

Ich möchte Sie allerdings darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung ist und Sie notfalls noch einmal einen Rechtsanwalt aufsuchen sollten, wenn Sie eine 100%ige Sicherheit haben wollen.

LG
Michael Vogl

Nein … das dürfen sie getrost tun …

Hallo,

wenn es sich nur um ein privates Haus ohne öffentlichen Zutritt handelt, sollte es keinerlei Probleme geben.

Wenn man es natürlich rechtlich hundertprozentig absichern will, müsste man schon die Gemeinde um Erlaubnis fragen, da diese i. d. R. eine Art Hoheitsrecht am Wappen haben. Aber mal ehrlich, welche Stadt will einen wegen der privaten Hausausstattung verklagen?

Gruß
Chris

Witzige Idee, Schumi! (Also, kommt natürlich auf das Wappenmotiv an :smile: etwa das hier? http://4.bp.blogspot.com/_zdRM7Wuhqb0/R-mjks-qpHI/AA…

ich beabsichtige unser Stadtwappen in meinem privat Haus als
Boden mittels Fliesen zu vergegen.
Verletze ich damit das Urheberrecht?
Bedarf es einer Genehmigung?

Also, ich bin zwar eher für Literatur und geschriebenes Urheberrecht zuständig, aber ich kann mir beide Bedenken nicht vorstellen, weil:

a. das Wappen „Gemeingut“ ist, also kein einzelner Künstler oder dessen Erben darauf ein Urheberrecht reklamieren könnten (außer eure Gemeinde hat in den letzten Jahrzehnten ein Wappen in Auftrag gegeben!)

b. deine „Nutzung“ des Wappens ja nicht in der Öffentlichkeit stattfindet, und „Privatkopien“ sind jedenfalls von vielen Urheberrechtseinschränkungen ausgenommen (auch wenn die CD-Industrie uns trotzdem wie Diebe behandelt, wenn wir solche Kopien ziehen)

Viel Glück beim Fliesen, und schön sauber verfugen!
Wr

Hallo,

wenn es sich um ein amtliches Wappen handelt, dessen genaue Darstellung in einer Wappensatzung festgelegt ist, dürfte es sich wohl um ein sog. „amtliches Werk“ im Sinne des §5 UrhG handeln und ist damit gemeinfrei.

Allerdings handelt es sich bei amtlichen Wappen in der Regel um Hoheitszeichen. Ob die Verwendung eines Hoheitszeichens im privaten Bereich eine Genehmigung bedarf, kann ich leider nicht sagen. Dies dürfte auch von Hoheitsträger zu Hoheitsträger unterschiedlich sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine rein private Verwendung einer Genehmigung bedarf schätze ich eher gering ein.

Viele Grüße