Urheberrecht

Liebe/-r Experte/-in,
guten Tag, stellen wir uns mal vor das es einen „Motorbootclub Rosa Rhein eV“ gibt.Genau in diesem Wortlaut und Schriftform.Nun eröffnet ein Mensch die Homepage : „MBC rosa rhein“ mit der Erklärung in der Überschrift der HP, das die 3 Buchstaben MBC jeweils für ein lateinisches Sprichwort stehen.
Der eV verlangt von dem Mann das er es unterlässt den Ausdruck "MBC rosa rhein"zu verwenden, obwohl er durch den eV nicht geschützt ist.
Der Verein ist eingetragen als Motorbootclub Rosa Rhein eV.
Nun lässt der Mann den Namen „MBC rosa rhein“ als sein geistiges Eigentum schützen.Darf ab dann der eV diese Abkürzung verwenden ohne Erlaubnis des Mannes?

Hallo,

im vorliegenden Fall, kann die „Phrase“ MBC rosa rhein nur markenrechtlich geschützt werden. Ob überhaupt einer Eintragung möglich ist, muss einer eingehenden Prüfung vorbehalten werden, wenngleich ich Zweifel an der Eintragungsfähigkeit hege.

Gegen die Markeneintragung kann nach Antragstellung Widerspruch erhoben werden. Hier kann sich der Verein auch auf sein „Rangälteres“ Namesnrecht berufen.

Darüber hinaus könnte der Verein selbst die Eintragung einer entsprechenden Marke anstreben.

Im Fall einer Eintragung der Marke MBC rosa rhein hat der Verein zumindest mit Streitigkeiten um die weitere Verwendung zu rechnen. Ob dem Verein die Nutzung wirklich untersagt werden kann, lässt sich anhand Ihrer Sachverhaltsangaben nicht abschließend klären und bedarf einer detailierten Überprüfung durch einen Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Markenrecht.

Viele Grüße