Urheberrecht - Änderungen bei gekaufter Webseite

Hallo ExpertInnen,
Frage: Hat der Verkäufer Recht mit seiner Behauptung, es läge eine Urheber Copyright Verletzung vor oder ist es dem jetzigen Systemadministrator gestattet, seinen Designhinweis zu setzen?

Meine Freundin hat ein Online-Auktionshaus gekauft:

Der Angebotstext lautete:

„Komplettes Esoterik Auktionshaus + Domain PHP Script. Ein komplettes Auktionshaus mit laufende Auktionen und über 180 Mitgliedern inklusive Domain xxxxx.de und Einzelplatz Lizenz. Das Auktionshaus was Sie sehen ist im Design und Aufmachung einmalig und gibt es so kein zweites mal. Dazu erhält der Käufer die Einzelplatzlizenz, die Software CD, einen weitere CD über alle Daten sowie der Datenbank. Der Käufer übernimmt und erhält alle damit verbundene Rechte und Pflichten über das Auktionshaus, und erklärt dieses mit dem Kauf des Auktionshause. Wir übernehmen keinen Support noch sonstiges. Eine Installationsanleitung liegt der CD bei.“

Nach dem Kauf dieses Auktionshauses wurde das bisher bestehende Design von der neuen Inhaberin und Ihrem Systemadministrator völlig verändert. Der Systemadministrator hat auf der Startseite sein Designvermerk gesetzt. Der Verkäufer droht danach per Email:

„Urheber Copyright Verletzung
Ich habe die Designstrucktur erstellt, und so wie Sie heute das Auktionshaus betreiben wurde durch mich erstellt. Ich hätte dazu nicht gesagt wenn Herr XXXXX (der Systemadministrator) nicht sein Designvermerk unten eingesetzt hätte, und sich damit versucht zu profilieren er hätte dieses erstellt. Alle Originale der Ursprünglichen Software liegen mir vor sowie mein Seitendesign.

Ich geben Ihnen daher nochmals die Möglichkeit entweder den Designvermerk zu entfernen, oder den Desigervermerk XXXXXXX (der Verkäufer) anzusetzen. Halten Sie sich nicht an dieses Vorgabe der Urheberrechts, wäre ich gezwungen Strafrechtliche Schritte gegen Sie (die Käuferin) und Herrn XXXXXXX (der Verkäufer) einzuleiten.

Ich bitte daher mir Bescheid zu geben ob Sie dieses entfernt haben, oder meine Namen eingetragen haben. Sollte das nicht innerhalb 48 Stunden geschehen, werde ich ohne weitere Ankündigung dieses meine Anwalt übergeben und Strafanzeige gegen Sie erstatten, sowie einer Abmahnung von 500,00 Euro einleiten.“

Der Verkäuferin liegt das ursprüngliche Design der Software-Firma sowie das ehemalige Design des Verkäufers vor. Der Verkäufer hatte das äußerliche Design verändert, einen eigenen Header und ein Willkommensfeld eingesetzt sowie die Navigation oben von links nach rechts versetzt, und er hat rechts einige Blöcke herausgelöscht, dann noch einige Veränderungen in der Struktur vorgenommen.

Das jetzig, neue äußerliche Design der Käuferin hat mit dem vorherigen Design des Verkäufers nichts mehr gemeinsam (Header und Logo in einer völlig anderen Farbe usw.), auch fast alle Texte (wie AGB, Datenschutz) wurden ganz neu erstellt oder verändert und von Rechtschreibfehlern befreit, daher möchten Käuferin und Systemadministrator ihren Designhinweis setzen.

Lediglich die Struktur des Auktionshauses blieb bestehen.

Danke für kurze Stellungnahme!
pe sturm

Sorry, bin ausdrücklich Experte nur für öffentliches Recht.
Wolf88

Hallo ExpertInnen,

Frage: Hat der Verkäufer Recht mit seiner Behauptung, es läge
eine Urheber Copyright Verletzung vor oder ist es dem jetzigen
Systemadministrator gestattet, seinen Designhinweis zu setzen?

Hallo,

tut mir leid - da kenne ich mich nicht aus.

Gruß
HaWeThie

Danke Wolf88,

um welchen Rechts-Bereich geht es denn bei Verträgen?

:wink:
pe sturm

Hallo pe sturm,

das ist ein sehr spezielles Problem, zu dem ich leider nichts sagen.

Sorry
juergeni

kein kommentar!!