Kann man Bauvorhaben welche man als Angestellter geleitet hat, wenn Selbstständiger als Referenz nuzen.
Liegt das Urheberrecht bei Arbeitgeber oder bei dem der sich eine „Waffel“ gemacht hat, das Werk fertigzustellen.
Hallo,
bei Bauvorhaben, die man als Angestellter geleitet hat, gibt es kein Urheberrecht. Natürlich darf der Selbständige so etwas als Referenz nutzen, aber er muß dabei auch angeben, dass er diese Tätigkeiten als Angestellter durchgeführt hat.
Gruß Ebi