Hallo,
wenn in einem Buch ein öffentlich zugängliches Dokument vom Verfasser des Buches inhaltlich wiedergegeben wird - ist diese Wiedergabe urheberrechtlich geschützt ?
Wenn dieses Dokument selbst abgedruckt wird - verstößt dann eine inhaltliche Wiedergabe gegen ein Urheberrecht ?
Vielen Dank im Voraus für fachkundige Antworten
Gruß
Peter
Hi
wenn in einem Buch ein öffentlich zugängliches Dokument vom
Verfasser des Buches inhaltlich wiedergegeben wird - ist diese
Wiedergabe urheberrechtlich geschützt ?
Angenommen es handelt sich um ein Gedicht etc. auf einem alten Stück Papier
so ist der Inhalt also der reine Text 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nicht
mehr geschützt.
Aber wenn dieses alte Stück Papier Fotografiert wurde, dann hat die Fotografie
ein neues Urheberrecht (Die Ausnahme wäre wenn eine Maschine die Aufnahme gemacht
hätte. zb. ein Cruse Scanner).
Dann darf diese Abbildung nicht übernommen werden.
Wohl darf aber das Gedicht abgeschrieben werden.
Wenn dieses Dokument selbst abgedruckt wird - verstößt dann
eine inhaltliche Wiedergabe gegen ein Urheberrecht ?
ich denke eben wenn das Foto abgebildet wird , darf man die Buchstaben
abschreiben.
gefährlich wäre es natürlich wenn das Gedicht geändert worden ist.
also umgeschrieben worden ist.
das könnte man aber mit dem öffentlich zugänglichen Dokument vergleichen.
offline
Vielen Dank im Voraus für fachkundige Antworten
Gruß
Peter