Meine Frage bezieht sich auf das Recht am Bild als Urheber.
Ich habe eine Person (natürlich mit Einwilligung) aufwändig fotografiert und würde gerne wissen ob diese Person das Recht hat diese Bilder ohne meine Einwilligung zu veröffentlichen (Internet).
Ich bin mit der Veröffentlichung auf Internetplattformen nämlich nicht einverstanden.
Ist es mein Recht der Person die Veröffentlichung „meiner“ Bilder zu untersagen? Zumal auch eine Verweigerung besteht im Sinne von: Hinweis auf den Urheber (Copyright)
Ich möchte nicht das diese Person sich mit meinen Werken, im Internet, schmückt und schon garnicht ohne Verweis auf mich als Urheber.
Wie sieht das also aus, denn es besteht ja auch das Recht aufs eigene Bild ?
Ich wäre unendlich dankbar wenn ich zu dieser Frage endlich eine Antwort finden würde, da ich durch die Gesetzestexte nicht so ganz durchsteige.
vielen Dank
liebe Grüße
Dome
hallo dome.
grundsätzlich hast du das urheberrecht und kannst entscheiden was mit deinen bilder geschieht.
verträge, auch mündliche (am besten vor zeugen), regeln die handhabung.
also, wenn die person keine zusage von dir hat, darf sie das bild nicht veröffentlichen. (auch nicht im internet)
du kannst eine strafbewehrte unterlassungserklärung erwirken. das sie einen urheberhinweis unterlässt ist sogar straferhöhend.
das recht am eigenen bild hat allerdings die von dir fotografierte person. d.h. du darfst die bilder aber auch nicht ohne erlaubniss durch einen vertrag veröffentlichen.
meistens ist es so, du erlaubst mir (fotograf) dich als model zu veröffentlichen und ich erlaube dir die veröffentlichung meiner bilder. solange das unkommerziell geschieht ist das ja auch meistens ok.
ich hoffe du kommst damit weiter, ansonsten solltest du einen anwalt spezialisiert auf urheberrechte konsultieren.
Meiner Meinung nach darf die Person das nur, wenn sie die Bildrechte erworben hat oder vorher vereinbart wurde, dass sie das darf.
Wichtig als Voraussetzung ist natürlich auch, dass es vorher eine Abmachung (schriftlich am besten) gab, dass die Person mit dem Bilder machen einverstanden ist. Normalerweise steht dort dann auch was über Nutzungsrechte und Copyright.
Man nennt das Model release contract, soviel ich weiß…
Ich würd’s auf jeden Fall erst einmal mit Aufklärung und Gespräch probieren… zumindest der Hinweis auf den Fotografen sollte doch „drin“ sein…
Sg
Oliver
Ohhh danke für diese prima Antwort 
Also um da nochmal drauf zu sprechen zu kommen…
Ich habe Zeugen für eine mündliche Vereinbarung, die besagte das die Person die Bilder gerne nutzen kann, jedoch ich das Recht habe diese Nutzungserlaubnis jederzeit zu wiederrufen. Also das die Person die Bilder solange nutzen darf wie ich es erlaube auf gut deutsch…
Das Recht am eigenen Bild achte ich und ich habe für die Bilder auch keinen Nutzen oder veröffentliche sie oder dergleichen, das habe ich in keinster Weise vor.
Ich möchte eben einfach das die Bilder die ich gemacht habe aus den Profilen verschwinden mehr nicht.
Wollte nur wissen ob ich das Recht dazu hab, wie gesagt die Nutzung zu untersagen.
vielen herzlichen Dank 
Dominique
ganz einfach, per einschreiben einen brief an die person.
„hiermit untersage ich ihnen ab … die veröffentlichung oder verbreitung der von mir erstellten bilder vom …
ich bin urheber der bilder und werde die unerlaubte veröffentlichung oder verbreitung der bilder zur anzeige bringen.“
wenn das nicht wirkt musst du zum anwalt.
alles liebe