Urheberrecht an Buchtiteln und Figurennamen

Hallo!

Nehmen wir an, jemand schreibt ein Buch und verwendet einen Titel, der einem sehr bekannten Titel in einigen (Such-)Worten ähnelt. Nehmen wir z.B. an, er schreibt ein Buch unter dem Titel: „Neue Abenteuer von Harry Potter“. Stichwort „Fanfiktion“. Dann ist das ja, nehme ich an, nicht erlaubt. (Oder doch?)

Nehmen wir an, derjenige schreibt ein Buch, wo diese Worte nicht im Titel vorkommen, aber eine Figur, die „Harry Potter“ heißt. Wobei ein solcher Name ja, jedenfalls in England, sicherlich ein ganz normaler Name von realen Personen ist. Ist das auch nicht erlaubt?

Gut, nehmen wir an, er schreibt ein Buch: „Wissenschaftliche Abhandlung zum Erfolg von Harry Potter“. Ist das auch nicht erlaubt?

Okay, nehmen wir an, er schreibt ein Buch: Wissenschaftliche Abhandlung zum Erfolg von Büchern" und darin lautet ein kleines Unterkapitel: „Beispiel: Harry Potter“ Dann ist es erlaubt, oder? Es ist ja dann nicht viel mehr, als wenn ein Lexikon diesen Begriff führt, und das ist ja auch erlaubt, oder nicht?

Meine Frage: Wo ist die Grenze?

Und die zweite Frage: Welches konkrete Gesetz regelt solche Fragen, das Urheberrecht, das Markenrecht, alle beide, oder (auch) noch andere?

Bitte ausnahmsweise nur ernstgemeinte Antworten.

Danke.

Grüße

Andreas

Hallo Andreas,

ich entnehme deinem Posting, dass du normalerweise nur Scherzantworten bekommst. Mhm.

Naja, mal ernst hier: Harry Potter ist ja mittlerweile schon so etwas wie ein Phänomen. Natürlich darfst du zu diesem Phänomen etwas schreiben. Die Figur selber benutzen darfst du aber nicht.

Das geht erstens aus dem Urheberrecht hervor und zweitens aus Urteilen zum Urheberrechstgesetz. Der Bereich selber ist - und wird immer - eine Frage der Beurteilung durch die Beurteilenden sein.

Gruß!

Horst

Hallo Horst!

ich entnehme deinem Posting, dass du normalerweise nur
Scherzantworten bekommst. Mhm.

Nein, nicht nur, es ist ehr die Ausnahme. Manchmal stelle ich ja auch scherzhafte Fragen, aber diese ist keine davon.

Naja, mal ernst hier: Harry Potter ist ja mittlerweile schon
so etwas wie ein Phänomen. Natürlich darfst du zu diesem
Phänomen etwas schreiben. Die Figur selber benutzen darfst du
aber nicht.

Danke für die klare Antwort.

Das geht erstens aus dem Urheberrecht hervor und zweitens aus
Urteilen zum Urheberrechstgesetz.

Aha. Vielleicht kannst du oder jemand anders noch genaue Quellen einfügen.

Danke.

Grüße

Andreas

Aha. Vielleicht kannst du oder jemand anders noch genaue
Quellen einfügen.

Grundlage ist bei uns natürlich immer das hier:
http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/index.html

Speziell bei Harry Potter wird ja versucht, so ziemlich alles zu verbieten. Geklappt hat das z.B. hier:
http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/959.html

Aber hier nicht:
http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,20…

Gruß!

Horst

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Hallo Horst!

Vielen, vielen Dank für diesen Beitrag!!!

Das ist echt super!!!

Genau, was ich gesucht habe!

So sollten Beiträge in Wer-weiss-was sein.

Sternchen dafür.

Grüße

Andreas