Hallo!
Nehmen wir an, jemand schreibt ein Buch und verwendet einen Titel, der einem sehr bekannten Titel in einigen (Such-)Worten ähnelt. Nehmen wir z.B. an, er schreibt ein Buch unter dem Titel: „Neue Abenteuer von Harry Potter“. Stichwort „Fanfiktion“. Dann ist das ja, nehme ich an, nicht erlaubt. (Oder doch?)
Nehmen wir an, derjenige schreibt ein Buch, wo diese Worte nicht im Titel vorkommen, aber eine Figur, die „Harry Potter“ heißt. Wobei ein solcher Name ja, jedenfalls in England, sicherlich ein ganz normaler Name von realen Personen ist. Ist das auch nicht erlaubt?
Gut, nehmen wir an, er schreibt ein Buch: „Wissenschaftliche Abhandlung zum Erfolg von Harry Potter“. Ist das auch nicht erlaubt?
Okay, nehmen wir an, er schreibt ein Buch: Wissenschaftliche Abhandlung zum Erfolg von Büchern" und darin lautet ein kleines Unterkapitel: „Beispiel: Harry Potter“ Dann ist es erlaubt, oder? Es ist ja dann nicht viel mehr, als wenn ein Lexikon diesen Begriff führt, und das ist ja auch erlaubt, oder nicht?
Meine Frage: Wo ist die Grenze?
Und die zweite Frage: Welches konkrete Gesetz regelt solche Fragen, das Urheberrecht, das Markenrecht, alle beide, oder (auch) noch andere?
Bitte ausnahmsweise nur ernstgemeinte Antworten.
Danke.
Grüße
Andreas