Hallo liebe Experten,
ich möchte kurz ein imaginäres Szenario beschreiben:
Angenommen, eine Amateurband bestehend aus 5 Mitgliedern (die Band hatte noch keinerlei Auftritte und ist noch nicht bekannt) versucht, verschiedene Songs für eine Platte zu komponieren und einzuüben. Drei der 5 sind kreativ bei der Sache, entwickeln die Melodie, den Liedertext und den Rhythmus für die ersten drei Songs. Die anderen beiden - nennen wir sie Winky und Brain - sind unzuverlässig, beteiligten sich kaum und bringen kaum eigene Ideen ein. Deswegen beschließen die 3 Kreativen, sich von Winky und Brain zu trennen und eigener Wege zu gehen.
Wie das Leben oft so spielt - Winky und Brain sind stinkesauer. Brain ist BWL-Student und kennt sich aus. Winky will sich einfach nur rächen. Ein paar Tage später teilen sie den drei ehemaligen Freunden mit, dass sie sich über einen Anwalt die Rechte an den drei fertigen Songs haben sichern lassen, frei nach dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“
Nun meine Frage:
Es ist ja durchaus üblich, dass man zum Schutz des Urheberrechtes eine Kopie des Werkes, mit Angabe über Urheber und Tag der Schöpfung, bei einem Rechtsanwalt oder Notar hinterlegt. Wie sieht es aber mit einem Werk aus, das in Gemeinschaftsarbeit enstanden ist? Darf sich überhaupt einer der Beteiligten ohne Rücksprache mit den anderen das Urheberrecht sichern lassen, noch dazu, wenn er eigentlich nichts dazu beigetragen hat? Ist so ein Verhalten - quasi als eine „unrechtmäßige Erschleichung des Urheberrechts“ - nicht evtl. sogar strafbar? Wer würde in o.g. Fall überhaupt Anspruch auf das Urheberrecht haben?
Vielen Dank im Voraus für Euere Mühe!
Viele Grüße
Andreas
Hallo!
Naja…als „Experte“ würde ich mich nicht betiteln, aber ich will Dir mal versuchen zu helfen.
Grundsätzlich sieht das so aus:
Ihr seit 5 Leute gewesen. Ihr habt (mehr oder weniger) zusammen Lieder „erfunden“. Also gehören die Rechte an den Liedern euch allen
-> Urheberrecht.
Will sich jetzt ein einzelner die Rechte an einem oder mehreren Songs sicher, so muss dieser nachweisen, dass ER ALLEINE dafür verantwortlich war. Selbst bei der Befragung der „Zeugen“ stünde es in eurem Fall ja 3 zu 2, also stehen eure Chancen nicht schlecht…
Wie will „Brain“ beweisen, dass er alleine „Urheber“ ist?
Grüße,
Wassermaxe
Hallo, danke erstmal für die Antwort.
Meni gesunder Menschenverstand würde Dir Recht geben. Allerdings bin ich nicht sicher, ob das aus rechtlicher sicht auch wirklich so ist. Normalerweise erbringt man ja den „Beweis des geistigen Eigentums“ dadurch, dass man quasi als Erster Zugriff auf das Material hat und dieses durch die Hinterlegung bei einem Anwalt/Notar offiziell „beweist“.
Aber wie ist es mit einer Gemeinschaftsproduktion? Wenn das Material im Grunde „entwended“ wurde, ohne Rücksprache mit den anderen Kollegen, die ebenfalls einen Anspruch auf das geistige Eigentum hätten?
Weiß jemand mehr über das Thema?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
Wie das Leben oft so spielt - Winky und Brain sind
stinkesauer. Brain ist BWL-Student und kennt sich aus. Winky
will sich einfach nur rächen. Ein paar Tage später teilen sie
den drei ehemaligen Freunden mit, dass sie sich über einen
Anwalt die Rechte an den drei fertigen Songs haben sichern
lassen, frei nach dem Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“
Urheberrechte kann/muss man nicht sichern, er verwechselt da was mit Markenrecht/Patente oder so…
Urheber ist man automatisch, wenn man ein Werk geschaffen hat (in diesem Fall Text und Komposition). Natürlich kann ein Hinterlegen beim Notar die Beweislage vereinfachen.
In diesem Fall sind wahrscheinlich alle 5 Urheber der Werke und haben zusammen die üblichen Rechte, speziell Verwertungs- und Verbreitungsrechte.
Bis hierhin war es einfach, nun wird es komplizierter. Soweit ich weiss, müssen alle jeder Art von Rechteverwertung vorher zustimmen, aber keiner darf aus Böswilligkeit die Verwertung komplett verhindern (wenn ich nix kriege, bekommst du auch nix).
Ich _glaube_ das jeder die Songs aufführen kann, jegliche Erträge aus den Urheberrechten sind aber zu teilen. Wobei die Erträge aus einer CD oder einem Konzert nicht alles Erträge bezgl. Urheberrecht sind.
Ich denke hier sollte man mit einem Anwalt sprechen, evtl. kann man den Anspruch der beiden sogar komplett ignorieren. Eine Anfrage bei der GEMA könnte auch sinnvoll sein, die kennen sich mit den Rechten aus.
Gruß, DW.
Hallo!
Also ich weiß zwar nicht, woher Du das mit dem Hinterlegen bei einem Anwalt / Notar hast…aber sei mal ehrlich: Wie aussagekräftig soll das denn sein?
Das beweist lediglich, dass einer schneller war, als ein anderer. Mehr nicht, oder?!?!?
Ihr 5 schreibt ein Lied, nehmen wir mal an, jeder zu gleichen Teilen. Jeder schreibt mit und hat am Ende den gesamten Text vorliegen. Dann hat der die Rechte, der am schnellsten beim Anwalt ist?? Ne, oder???!!
Grüße,
Wassermaxe
Hallo Andreas!
Ich bin kein Rechtsexperte, habe mich aber mit diesem Thema auseinandergesetzt, da ich in Bands gespielt und auch für andere Projekte Musik erstellt habe (teils allein, teils mit Partnern).
Der Gang zum Notar wird empfohlen, ist aber nicht zwingend notwendig.
Beim Notar sollten dann die Texte, Noten (das komplette Arrangement oder wenigstens Melodie und Akkorde) und evtl. auch entsprechende Tonträger hinterlegt werden.
Soweit ich da informiert bin, können aber nicht nur die beiden die Werke als ihre eigenen ausgeben, wenn andere beteiligt waren (das haben sie dem Notar wohl verschwiegen…?).
Falls das mit dem Notar überhaupt stimmt, würde ich also mal die beiden auffordern den Namen des Notars rauszurücken und den drauf ansprechen.
Mal schauen wie der reagiert und was dann passiert…
Gruss Froggie
Hallo DW!
Urheberrechte kann/muss man nicht sichern, er verwechselt da
was mit Markenrecht/Patente oder so…
Es ist nur ein zusätzlicher Schutz neben dem von sich aus existierenden Urheberrecht, da dort etwas offiziell mit Datum hinterlegt wird.
Aussagen wie „den Song habe ich/haben wir aber schon vor 10 Jahren geschrieben“ helfen leider oft nicht - gerade wenn wie in diesem Fall die Band (und damit auch die Songs) anderen unbekannt sind.
Eine Verwechslung mit Marken oder Patenten ist das nicht.
Zusatzbeispiel (etwas off topic, da es hier ja um eine Band geht):
Ich habe mehrfach Musik für Diashows und andere multimediale Präsentationen geschrieben. Da wird meistens gewünscht die Aufführungen ohne GEMA-Anmeldung laufen zu lassen.
Da bleibt einem dann nur die Hinterlegung der Werke beim Notar um die eigenen Werke eindeutig beweisbar zu schützen.
Gruss Froggie