Urheberrecht an einem von mir gemachten Bild

Liebe/-r Experte/-in,

bei YouTube habe ich diverse Kurzfilme geladen und Bilder eingestellt.
Nun hat jemand ein von mir gemachtes Bild kopiert und in seinen Film bei YouTube mit eingebaut.
Ich habe dieser Person untersagt, dieses von mir gemachte Bild weiterhin zu benutzen.
Er weigert sich es bei seinem Film zu löschen mit der Begründung, es läge ein öffentliches Interesse vor und das von mir gemachte Bild würde somit nicht meinen Rechten unterliegen.
Kann ich verlangen, dass er das von mir gemachte Bild entfernt und nicht weiter benutzt?

Ja! Du hast ein Persönlichkeitsrecht und das verletzt er grad!

Du kannst ihn dafür belangen!

Es wäre etwas anderes wenn du eine Person de öffentlichen Lebens wärst, aber selbst dann kannst du ihn evtl. belangen.

Hallo,
natürlich kannst du das (wobei ich mich wundere, wie und wo man nur Bilder bei youtube einstellt). Du hast das alleinige Urheberrecht und nur du entscheidest, was mit deinen Bildern passieren darf. Wenn du das Bild in keiner Bilddatenbank zusätzlich anbietest, solltest du dir einen fachkundlichen Anwalt nehmen und dein Rechte durchsetzen.

Hallo!

Also, davon abgesehen dass ich nur Interessierter bin und auch nur im Bereich Texte „zu Hause“ bin, kann ich jetzt keine 100%ig richtige Antwort geben.

Was ich Ihnen jedoch sagen kann:
In erster Linie sind Sie der Urheber des Bildes und dürfen damit verfahren wie Sie wollen; sprich: wenn jemand dieses Bild verwenden will, muss er Ihr Einverständnis einholen.
ABER (und das ist jetzt wichtig): diese Arbeit muss eine bestimmte Schöpfungshöhe erreicht haben (wobei es da schwierig ist, eine Grenze zu ziehen; das entscheiden dann meistens Gerichte, ob oder ob nicht. Von meinem Empfinden: wenn es nur ein Schnappschuss ist, ist die Schöpfungshöhe nicht hoch genug, ist es wirklich mit diversen Bearbeitungen verbunden (spezielle Lichter/Filter, das Aufbauen einer speziellen Kulisse, dass Nachbearbeiten am Computer und was noch so alles anfällt, ich kenne mich da leider nicht aus), dann zieht es die Waage schon eher in Richtung Schöpfungshöhe erreicht.

Das Argument „Öffentliches Interesse“ ist meiner Meinung nach „falsch“: Sie können zum Beispiel einen Politiker oder eine Schauspielerin oder eine andere Person, die in der Öffentlichkeit bekannt ist, fotografieren, ohne dass diese sich wehren kann, weil diese Person im öffentlichen Interesse steht, aber deswegen haben Sie trotzdem das Urheberrecht.

Wie gesagt: es ist keine 100%ige Garantie. Ich kann Sie nur bitten, notfalls zu einem Anwalt für Urhebrrecht zu gehen und das ganze dort abzuklären.

Ich hoffe dennoch, es hilft ein wenig weiter.
LG
Michael Vogl

Hi,

Du kannst darauf bestehen, daß die Abbildung Deiner Person unkenntlich gemacht wird. In nur ganz besonderen Fällen dürfen Persönlichkeitsrechte bei öffenlichem Interesse verletzt werden. Das ist bei Veröffentlichungen auf YouTube mit Sicherheit nicht gegeben. Urheberrechtsverletzungen sind Tatbestäne die auf Antrag strafrechtlich verfolgt werden und mit Haftsrafen von bis zu 10 Jahren geahndet werden können.
Mach Deinen Verletzer einfach mal darauf aufmerksam, dann regelt sich die Angelegenheit sehr schnell.

Wünsche Dir viel Erfolg !

Gruß
Formator

Es scheint hier ein Missverständnis vorzuliegen.
Das Bild zeigt nicht mich als Person.
Das Bild wurde von mir gemacht und zeigt eine Aktion.

Es scheint hier ein Missverständnis vorzuliegen.
Das Bild zeigt nicht mich als Person.
Das Bild wurde von mir gemacht und zeigt eine Aktion…

Es scheint hier ein Missverständnis vorzuliegen.
Das Bild zeigt nicht mich als Person.
Das Bild wurde von mir gemacht und zeigt eine Aktion…

Es scheint hier ein Missverständnis vorzuliegen.
Das Bild zeigt nicht mich als Person.
Das Bild wurde von mir gemacht und zeigt eine Aktion…

Es scheint hier ein Missverständnis vorzuliegen.
Das Bild zeigt nicht mich als Person.
Das Bild wurde von mir gemacht und zeigt eine Aktion.

Das war mir schon klar!

Verlangen kannst Du das natürlich. Wenn er es nicht tut
und Dir auch keine Vergütung anbietet, wovon ich einmal ausgehe, dann kannst Du den Klageweg bestreiten.
Fraglich ist dann jedoch, ob Du Deine Urheberschaft vor Gericht beweisen kannst. Auch wenn Du Recht bekommst, wage ich zu bezweifeln, daß die zugesprochene Nutzungsvergütung für dieses Bild den Aufwand und Ärger rechtfertigt.

Gruß
Formator

Es scheint hier ein Missverständnis vorzuliegen.
Das Bild zeigt nicht mich als Person.
Das Bild wurde von mir gemacht und zeigt eine Aktion.

Okay… da er ungefragt dein Werk nutzt… kannst du ihn dennoch belangen!

Egal was dein Werk zeigt… es ist DEIN Werk und nur du hast die Hoheit darüber. Zumindest solange… wie niemand der abgebildeten Personen entsprechente Rechte deutlich macht.

Hallo!

Ich verstehe jetzt nicht, wo das Missverständnis vorliegt. Ich schrieb, dass das Argument „Öffentliches Interesse“ nur zählt, wenn man ein Foto einer Person macht, die tatsächlich im öffentlichen Interesse steht (Politiker, Schauspieler, Sänger etc.)
Das es ein Foto sein könnte, dass Sie zeigt, davon bin ich nie ausgegangen. Das hätte dann auch nichts mit Urheberrecht, sondern mit Persönlichkeitsrecht zu tun.

LG
Michael Vogl

Es scheint hier ein Missverständnis vorzuliegen.
Das Bild zeigt nicht mich als Person.
Das Bild wurde von mir gemacht und zeigt eine Aktion.

Hallo,

eine Vergütung strebe ich auch gar nicht an.
Denn darauf bin ich nicht aus.

Es ist nur so, dass das Bild eine seltene Situation darstellt, und ich diese für meine anderen Tätigkeiten gerne selbst verwenden will.

Wenn andere dieses Bild verwenden, ist es sozusagen inflationär verbreitet, was dann nicht mehr so interessant ist für andere.

Rechtsweg beschreiten … ein „öffentliches Interesse“ begründet keine unerlaubte Nutzung des Materials …

Hallo!

Nun hat jemand ein von mir gemachtes Bild kopiert und in seinen Film bei YouTube mit eingebaut. Ich habe dieser Person untersagt, dieses von mir gemachte Bild weiterhin zu benutzen.

Rein interessehalber: Warum?

Er weigert sich es bei seinem Film zu löschen mit der

Begründung, es läge ein öffentliches Interesse vor und das von mir gemachte Bild würde somit nicht meinen Rechten unterliegen.

„Öffentliches Interesse“ spielt bei Bildwerken AFAIK keine Rolle. Das wird relevant, wenn es z.B. um das Recht am eigenen Bild geht.

Kann ich verlangen, dass er das von mir gemachte Bild entfernt und nicht weiter benutzt?

Theoretisch schon. Praktisch solltest du das am besten mal mit einem Anwalt besprechen, wenn dir wirklich so viel dran liegt.

Gruß, Jan.

Schau mal im „Kleingedruckten“ von YouTube nach, ob Du nicht bereits durch das
Hochladen auf bestimmte Urheberrechte verzichtest. Hier ein Link zum Thema:

http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/38-K…

grundsätzlich hast Du Recht. Das von dem anderen behauptete öffentliche Interesse könnte in Deiner Person liegen. Da könnte der Andere Recht haben.