Hallo!
Also, davon abgesehen dass ich nur Interessierter bin und auch nur im Bereich Texte „zu Hause“ bin, kann ich jetzt keine 100%ig richtige Antwort geben.
Was ich Ihnen jedoch sagen kann:
In erster Linie sind Sie der Urheber des Bildes und dürfen damit verfahren wie Sie wollen; sprich: wenn jemand dieses Bild verwenden will, muss er Ihr Einverständnis einholen.
ABER (und das ist jetzt wichtig): diese Arbeit muss eine bestimmte Schöpfungshöhe erreicht haben (wobei es da schwierig ist, eine Grenze zu ziehen; das entscheiden dann meistens Gerichte, ob oder ob nicht. Von meinem Empfinden: wenn es nur ein Schnappschuss ist, ist die Schöpfungshöhe nicht hoch genug, ist es wirklich mit diversen Bearbeitungen verbunden (spezielle Lichter/Filter, das Aufbauen einer speziellen Kulisse, dass Nachbearbeiten am Computer und was noch so alles anfällt, ich kenne mich da leider nicht aus), dann zieht es die Waage schon eher in Richtung Schöpfungshöhe erreicht.
Das Argument „Öffentliches Interesse“ ist meiner Meinung nach „falsch“: Sie können zum Beispiel einen Politiker oder eine Schauspielerin oder eine andere Person, die in der Öffentlichkeit bekannt ist, fotografieren, ohne dass diese sich wehren kann, weil diese Person im öffentlichen Interesse steht, aber deswegen haben Sie trotzdem das Urheberrecht.
Wie gesagt: es ist keine 100%ige Garantie. Ich kann Sie nur bitten, notfalls zu einem Anwalt für Urhebrrecht zu gehen und das ganze dort abzuklären.
Ich hoffe dennoch, es hilft ein wenig weiter.
LG
Michael Vogl