Urheberrecht an Fotos wird verweigert

Hallo,

eine Firma, welche Fotoapparate herstellt, schreibt in der Gebrauchsanleitung der Kamera X gleich zu Beginn:

„Mit der Kamera X aufgenommene Bilder, die nicht nur dem Privatgebrauch dienen, dürfen entsprechend den Bestimmungen des Urheberrecht-Gesetzes nicht ohne Erlaubnis verwendet werden. Beachten Sie bitte, dass in einigen Fällen sogar die Aufnahme von Bildern für den Privatgebrauch eingeschränkt sein kann, z. B. bei Demonstrationen, Vorführungen oder von Ausstellungsstücken. Auch Bilder, die zu dem Zweck aufgenommen werden, das Urheberrecht zu erwerben, dürfen entsprechend den Bestimmungen im Urheberrecht-Gesetz nicht außerhalb des Anwendungsbereichs des Urheberrechts verwendet werden. Daher sollten Sie auch in solchen Fällen vorsichtig sein.“

Kann eine Firma so einfach und rotzfrech den käuflichen Erwerbern einer Kamera das fotografische Urheberrecht abschneiden? Danke für Infos.

Rüdiger

Hallo,

das macht sie doch nicht.

Es ist nur ein Hinweis auf das Urheberrecht. Was der Knipser mit seiner Kamera knipsen und nutzen darf.

Gruß

hartmut

Hallo,

wenn ich Dir sage, dass Du mit Deinem Auto nicht mit 180 über die städtischen Bürgersteige brettern, und auch deinen Nachbarn nicht mit der Pumpgun niederstrecken darfst, nur weil er nicht gegrüßt hat, dann verbiete ich Dir dies doch nicht, sondern ist dies lediglich ein Hinweis auf eine allgemein so bestehende Rechtslage. Nicht mehr und nicht weniger hat der Kamerahersteller hier auch getan.

Vermutlich wird er auch in seine Bedienungsanleitung reingeschriebene haben, dass Du die Kamera nicht ins Wasser werfen darfst, auch wenn er keine Sanktionsmöglichkeiten für den Fall hat, dass Du es trotzdem tust. Es ist trotzdem ein guter Tipp, an den man sich halten sollte.

Gruß vom Wiz

Hallo,

das macht sie doch nicht.

Es ist nur ein Hinweis auf das Urheberrecht. Was der Knipser
mit seiner Kamera knipsen und nutzen darf.

Hallo Hartmut,

mit anderen Worten wäre dann der Text so verstehen, daß der Knipser, welcher ein Foto von der Person X aufnimmt, erst die Genehmigung der Person X einholen muß, bevor er das Foto z.B. verkauft oder veröffentlicht. Das ist mir geläufig. Vielen Dank.

Nachträglich ergänze ich dann den Thread-Titel um ein Fragezeichen.

Rüdiger

Hallo,
das ganze hört sich für mich sehr seltsam an. Scheint irgendwie falsch übersetzt worden zu sein, oder es hat jemand geschrieben, der sich nicht auskennt. Das Urheberrecht an den Bildern hat immer der, der sie fotografiert hat. Nur nutzen darf er die Fotos ggf. nicht.
Und das: „Auch Bilder, die zu dem Zweck aufgenommen werden, das Urheberrecht zu erwerben, dürfen entsprechend den Bestimmungen im Urheberrecht-Gesetz nicht außerhalb des Anwendungsbereichs des Urheberrechts verwendet werden.“ halte ich für kompletten Unsinn.

Rechtliche Bewandtnis hat der ganze Text aber natürlich eh’ nicht. Man bekommt ihn ja nie zu sehen, wenn man die Gebrauchsanweisung gar nicht liest. Also kann er auch nicht Bestandteil des Kaufvertrages sein.

Aber: ianal!

Gruß
loderunner