Hallo,
ich schildere mal einen Fall.
A und B sind Programmierer
C ist der Nutzer
Also A und B sind Mitglieder in einem Verein C. Da C keine Internetpräsenz hat, bieten A und B an eine Internetseite für C zu programmieren und zu warten. Das ganze geschieht unentgeltlich. Die Internetseite ist ein dynamisches Projekt und enthält sehr viel PHP, JS Quellcode und eine Datenbank.
Nach Fertigstellung laden A und B die Internetseite auf einen von C bezahlten Webspace hoch.
Jetzt verlassen A und B den Verein nicht ganz reibungslos. Es werden Besitzansprüche laut. C behauptet, er habe die Rechte an der Internetseite. (Das ganze Projekt wurde unentgeltlich realisiert)
A und B möchten die Seite allerdings aus dem Netz nehmen, da nie eine Gegenleistung von C für das Erstellen der Internetseite geleistet wurde und außerdem die Urheberrechte bei A und B liegen und diese vermeiden möchten, dass das geistige Eigentum weiter verwendet wird. A und B behaupten jetzt, dass die Seite nur zur Nutzung überlassen wurde und das Nutzungsrecht jederzeit untersagt werden kann, da wie bereits geschrieben kein Entgelt gezahlt wurde und die Seite auch nicht direkt im Auftrag von C sondern auf eigenen Anstoß hin programmiert wurde.
Können A und B die Seite ohne weiteres aus dem Netz nehmen? A und B haben C angeboten, die Internetseite gegen eine Aufwandsentschädigung an C zu übertragen allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Quellcode nicht weiterverwendet werden darf. Ist das OK?