wenn ein Selbständiger ein Plakat von Toulouse Lautrec in seine offizielle Website einbinden will, welche Bestimmungen müssen beachtet werden, welche Gebühren müssen evtl. an wen gezahlt werden?
Bisherige Erkundigen besagen, daß die Werke von Künstlern 70 Jahre nach deren Ableben verwendet werden dürfen. Andere Auskünfte lauten, daß evtl. Erben oder der derzeitige Besitzer Ansprüche haben könnten. Das könnte z.B. die Eremitage in Petersburg sein?
Ich kenne mich nur mit Webdesign aus und bin kein Experte für Rechtsfragen. Drum verstehe ich nicht, weshalb Sie mich fragen, und nicht diejenigen, die in ihrem Profil „Jura“ angegeben haben. Nach meinem Rechtsempfinden darf das Werk abgebildet werden, wenn irgendwo im Impressum der Urheber genannt wird. Es kommt auch darauf an, wo genau das Werk abgebildet ist. Ich würde davor zurückschrecken, es auffällig im Titel bzw. bildschirmfüllend als Hintergrund zu verwenden. Aber es kann doch eigentlich niemand was dagegen haben, wenn das Werk irgendwo neben anderen Werken in einer Foto-Galerie steht, oder täusche ich mich? Kann man die Webseite mal sehen?
Hi, zu beachten ist, dass einerseits der Eigentümer des Bildes aufgrund Hausrecht oder Entlehnbestimmungen das Fotografieren nicht oder nur zu bestimmten Bedingungen erlauben kann.
Ansonsten ist natürlich das Urheberechtes des Fotografen (ebenfalls 70 Jahre nach dem Tod) zu beachten, es sei denn eine Maschine hätte das Werk fotografiert (z.B. Cruse Scanner)
Der Urheber des Gemäldes und dessen Erben haben im allgemeinen (auch hier gäbe es ganz vereinzelte Ausnahmen) 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, keinen Anspruch mehr.
Hallo MrsSophie, de ersten Statement stimme ich zu. Um sicher zu gehen könntest Du bei Wikimedia.org nach dem Bild suchen. Ggf gibt es dort eine ganze Reihe sogenannter „gemeinfreier“ Fotographien von Toulouse Lautrec. Die jeweiligen Lizenzen bzw Verwendungsmöglichkeiten sind gut erklärt. Generell sind im Netz aber umfangreich Fotos unter creative commons zu finden. „titel des werkes“ cc lizenz bei den Suchmaschinen eingeben. Viel Erfolg
VL
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Ansonsten ist natürlich das Urheberechtes des Fotografen
(ebenfalls 70 Jahre nach dem Tod) zu beachten, es sei denn
eine Maschine hätte das Werk fotografiert (z.B. Cruse Scanner)
und wenn er einen fotoapparat verwendet liegt dann das urheberrecht beim apparat oder beim hersteller desselben? und wenn man ein bild malt hat dann der pinsel das urheberrecht?
deine aussage ist falsch. das urheberrecht an einer kopie hat natürlich der fotograf, der maler/kopierer oder eben der benutzer obigen scanners.
Hi, nein du irrst dich gewaltig, hättest du dir kurz den Nordemann und Fromm angesehen, und nach Cuse Scanner gegoogelt hättest du das nicht geschrieben. Eine fotografierende Maschine, bei der jeder Benutzer soferne er die Maschine bedienen kann und damit zum selben Ergebnis kommt, oder eben aus bestimmten Varianten (die Syteme haben ja ein paar Varianten in Bezug auf Beleuchtung vorgegeben) wählen kann und dann jeweils zum selben Ergebnis kommt, kann mangels Urheberpersönlichkeit kein Urheberrecht in Anspruch nehmen auch nicht der Besitzer der Maschine.
Anders als bei einer fotografischen Gestaltung, hat der Bediener keinen Einfluss auf weitgehende Gestaltung im Gegensatz zu einer von einer Urheberpersönlichkeit hergestellten Aufnahme, selbst bei Gemälden (die ganz nebenbei bemerkt auch fast immer 3 dimensional sind) bietet sich eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, alleine schon durch die Beleuchtung.
So ist es auch mit dem Pinsel, dieser kann alleine kein Bild malen.
Selbst Pinsel und Farbe schaffen das gemeinsam nicht ohne Mensch.
Hier bestimmt die Gestaltung durch einen Menschen (damit Urheberpersönlichkeit) das Ergebnis.
Derzeit verfügen Maschinen aber eben noch nicht über solche Fähigkeiten und Perönlichkeitsrechte.
Ich weiss dass es viele Eigentümer und auch Museen gibt die ebenfalls diesem Irrtum unterliegen und glauben, sie hätten Urheberrechte an „Aufnahmen“ aus genannten Scannern, dies ist jedoch falsch, wie du selbst aus einschlägigen Werken herauslesen kannst.
Hier entsteht eben mangels Urheberrechtspersönlichkeit kein neues Urheberrecht.
Hi, nein du irrst dich :Eine fotografierende
Maschine, bei der jeder Benutzer soferne er die Maschine
bedienen kann und damit zum selben Ergebnis kommt,
es gibt keine zwei gleichen ergebnisse. wenn du dich mal irgendwann mit der funktionsweise eines digitalen fotoapparates oder eines scanners mit digitalem sensor befasst hättest, wüsstst du das.
anyway: du sagst das so wichtig und überzeugt, das du sicher eine quelle für diese behauptung hast?
und, btw, es gibt kein urheberpersönlichkeitsrecht sondern eine schöpfungshöhe.
Hi,
Ja die Quelle hatte ich dir doch schon genannt, im Internet findet sich halt nicht alles, dazu musst du dich schon in eine Bibliothek bemühen, es kaufen oder zu einem Fachanwalt für Urheberrecht gehen, dort kannst du dir wenn du Ihn gut kennst sicherlich ausleihen.
Aber nochmals zum Vorgang.
Das Ergebniss wird bei gleichen Einstellungen eben schon soweit gleich, das man vom selben Ergebnis sprechen kann, auch wenn sich logischerweise die Pixel nicht decken.
Dabei geht es auch gar nicht um haargenau die selbe Farbnuance oder exakt gleiche Belichtung sondern um gestalterische Elemente wie Beleuchtung, Perspektive etc.
die natürlich mit einem digitalem „Fotoapparat“ und entsprechender Lichtführung eine unendliche Anzahl an Gestaltungsmöglichkeiten bieten, die eben massgeblich von einer Person gesteuert wird, die mit Ihren Augen, Gehirn und Objekt (Gemälde) eben im Zusammenhang steht und z.B. das Licht ändert, wenn Auge sieht und an Gehirn meldet…
Im Gegensatz hat ein handelsüblicher Scanner nur eine Beleuchtungsmöglichkeit, und der speziell angesprochene der auch technisch dazu in der Lage wäre, 2 handvoll fixe Vorgaben hat.
Die werden dann immer identisch ausgeführt, egal ob Person A Taste xy drückt oder ob Person B Taste xy drückt.
Und glaube mir ich habe mich damit befasst, ich digitalisierte in den vergangenen Jahren tausende Bilder sowohl mit Digitalrückteil auf Fachkamera als auch teilweise per Scanner.
Deshalb habe ich mich ausführlich damit befasst, sowohl gestalterisch, technisch als auch rechtlich.
Lieber Willi,
entschuldigen Sie die Belästigung. Nicht ich habe Sie gefragt, sondern eine Maschine, die für solche Feinheiten keinen Sinn hat, hat meine Frage an Sie weitergeleitet.
Also nichts für ungut.
Liebe Grüße
MissSophie
Hi, nachdem nun niemand widersprochen hat, und die UP offenbar nach deinen Empfehlungen handelt, habe ich da noch eine Frage an dich.
Woher willst du Wissen das derjenige der das Bild als gemeinfrei eingestellt und bezeichnet hat, wirklich der Rechteinhaber ist?
Meistens weiss der Rechteinhaber nichts davon und der der es einstellt hat nur, wenn überhaupt sehr oberflächliche Ahnung von Urheberrechten. Die meisten haben aber leider ganz und gar falsche Vorstellungen und Rechtsansichten darüber.
Der aber den Fehler begeht, dass er ein Bild nutzt, dass ebnen von irgendjemanden fälschlicherweise als gemeinfrei bezeichnet wurde, und zufällig würde das vom Rechteinhaber entdeckt, der hätte dann das direkte Problem mit dem Rechteinhaber und kann sich dann in weiterer Folge gerne versuchen an z.B. Mr. Smith aus Arizona schadlos zu halten.
OL
Hallo offline,
da hast du mir nun erfolgreich wieder alle Zähne gezogen . In die Nesseln wollte ich mich nicht setzen und eine Abmahnung kassieren
Ich such schon lange nach einer zuverlässigen Antwort auf diese Frage.
Kennt jemand einen guten Anwalt für Urheberrecht im Norden?
Oder besser nein, ich geb´s auf. Meine Website läuft auch ohne den schwarzen Kater; dafür noch viel Geld ausgeben - na ja, wär schon hübsch gewesen.
Nein ich hatte dir ein Fachbuch empfohlen, dessen Inhalt du eben nicht im web findest,
deshalb habe ich ja z.B. auf eine Bibliothek verwiesen.
Genau dieses, da es genau dieses Thema ausführlich behandelt, und es sowohl von Anwälten als auch in Urteilen Beachtung findet und zitiert wird.
F+N erklärt schlüssig und nachvollziehbar viele Bereiche des Urheberrechts so, das eben auch Nichturheber es verstehen können und ist eben deshalb eines der wichtigsten Werke auf diesem Gebiet und allgemein anerkannt. http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Nordemann http://www.fromm-nordemann.de/
wie gesagt den Inhalt kann ich dir nicht verlinken.
da er doch einiges kostet hatte ich dir empfohlen ihn auszuleihen, wieso du nun meinst ich hätte dir zu googeln empfohlen kann ich nicht nachvollziehen: „im Internet findet sich halt nicht alles, dazu musst du dich schon in eine Bibliothek bemühen, es kaufen oder zu einem Fachanwalt für Urheberrecht gehen, dort kannst du dir wenn du Ihn gut kennst sicherlich ausleihen.“
Das Googeln bezog sich nur auf die Funktionsweise des Scanners. Ist auch nicht so wichtig, es ist nur eben eine der besten fotografierenden Maschinen für diese Zwecke. Und falls es dich interessieren würde, hättest du es ansehen können. Da ist es eben sinnvoller sich auch Seiten der Anwender anzusehen und nicht nur des Herstellers, deshalb der Hinweis auf Google statt 20 links.